Ab wann darf man jemanden mit einem Messer verletzen?

6 Antworten

Und ich bin absolut kein Fan von Möchtegern-Messerstechern. Dafür gibt es einige Gründe:

- Messer sind unkontrollierbar. Du hast keine Möglichkeit, einen Angreifer gezielt kampfunfähig zu machen. Zwischen einer Fleischwunde, die deinen Gegner nur noch wütend macht und einer Aorta, bei der er schneller verblutet als jemand die 110 wählen kann, liegen nur ein paar cm.

- Waffengesetz: Führen von feststellbaren Einhandmesser sowie feststehenden Messern mit einer Klingenlänge ab 12 cm ist verboten. Du darfst also nur Einhandmesser ohne Arretierung (nicht zur Verteidigung geeignet), Zweihandmesser (bis du das geöffnet hast, haut dich dein Gegner dreimal um) und feststehende Messer mit kleiner Klingenlänge (also bessere Zahnstocher) bei dir tragen.

- Verhältnismäßigkeit: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." schreibt der Gesetzgeber in §32 (2) StGB. Alles, was über das erforderliche Maß hinaus geht, kann strafbar sein.

Daher rate ich vom Versuch, sich mit einem Messer zu verteidigen, dringend ab.

ThisIsJustMeHH  30.11.2019, 12:07

"Verhältnismäßigkeit" lies den Paragraphen noch mal. Du hast ihn ja sogar zitiert. Dort steht doch ganz klar dass es um Erforderlichkeit geht und eben nicht um Verhältnismäßigkeit. Es gibt in der Notwehr keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

clemensw  30.11.2019, 14:52
@ThisIsJustMeHH

Dann lies mal bitte bei §33 StGB weiter - beim Notwehrexzess geht es ganz klar um Verhältnismäßigkeit.

ThisIsJustMeHH  30.11.2019, 15:03
@clemensw

Jedes mal kommt jemand wie du mit dem Mist der Verhältnismäßigkeit. Jedes mal will derjenige dann auch nach einem Hinweis diskutieren. Wie alle anderen bist du unwillig auch nur 30 Sekunden zu investieren um mal "Notwehr Verhältnismäßigkeit" bei Google ein zu geben bevor du diskutierst. Deshalb für dich mal ein paar Anregungen.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/seite-5

"Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess."

Fischer ist Übrigens der Autor der Kommentierten StGB Version "Strafgesetzbuch-StGB mit Nebengesetzen" welches DAS Standardwerk zum Strafgesetzbuch ist. Meinst du es wirklich besser zu wissen als dieser Mann? Er gilt als Koryphäe bezüglich des StGBs... (Du wirst keinen Strafrechtler in Deutschland finden der dieses Werk nicht um Regal stehen hat.)

https://www.koerperverletzung.com/grenzen-der-notwehr/

"Bestimmte Rechtfertigungsgründe im deutschen Strafrecht, beispielsweise der rechtfertigende Notstand, erfordern eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Rechtsgüter. Hier darf beispielsweise das Rechtsgut Eigentum nicht auf Kosten des Rechtsgutes Lebens verteidigt werden. Diese Abwägung wird als Verhältnismäßigkeit bezeichnet.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit findet bei Notwehr und Nothilfe jedoch gerade keine Anwendung."

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe/

"Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Rechtsgütern findet jedoch im Rahmen der Notwehr anders als beim Notstand nicht statt. Somit darf beispielsweise auch die Ehre mit körperlicher Gewalt verteidigt werden."

https://www.anwalt.org/notwehr/#Notwehr_Verhaeltnismaessigkeit_ist_nicht_erforderlich

"Anders als beim sogenannten rechtfertigenden Notstand im Sinne des § 34 StGB kommt es bei der Notwehr nicht auf das Merkmal der Verhältnismäßigkeit an. "

Deine Verwirrung bezüglich des §33 StGB würden sich schnell geben wenn du mal ein paar Kommentare zu dem Paragraphen lesen würdest. Eine Überschreitung der Notwehr liegt zum Beispiel dann vor wenn du auch nach der Abwehr des gegenwärtigen Angriffs weiter machst. Tust du dies aus den im Paragraphen genannten Gründen bleibt eben auch dies Straffrei.

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.

Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, 

bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.

Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.

Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).

Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.

Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird. 

Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht. 

Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier: 

https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html

Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:

http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160

Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist. 

Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und 

du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig.

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, 

leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.

Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem, 

verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --

2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass 

die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht 

also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.

Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand 

von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.

Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten 

(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln

GerhardRih  02.01.2020, 18:10

Wenn Das eine Brücke ist stürzt du tief

Der Staatsanwalt wartete mit gewetztem Messer auf dich

ES1956  02.01.2020, 18:14
@GerhardRih

Wenn das eine Kritik sein sollte ist sie Sinn-Frucht-&Kostenlos.

Hallo,

dein Taschenmesser wird ihn noch mehr reizen.

Und, ehe du dein Messer aus der Tasche hast, haut er dir eine vor die Glocke, denn du musst ja dicht ran an ihn.

Somit lass es und mach ne Flocke.

Gruß

Es muss die Verhältnismäsigkeit gewahrt werden.

Wenn er dich mit Fäusten schlägt ,dann hast du ein Problem ,wenn du mit dem Messer zustichst

ThisIsJustMeHH  30.11.2019, 12:09

Wie ES1956 bereits sagte ist in der Notwehr keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorgesehen. Das ist ja gerade der Punkt der einem mehr Möglichkeiten gibt als beim rechtfertigenden Notstand.

ES1956  30.11.2019, 10:20

Quatsch. Bei Notwehr gibt es keine Abwägung der Verhältnismässigkeit. Man muss nur das mindeste erfolgversprechende Mittel anwenden das zur Verfügung steht braucht diesbezüglich aber kein Risiko einzugehen.

Würde ich danach eine Strafe bekommen oder wäre das ok? (wegen Notwehr)

...kann Dir niemand hier seriös beantworten! Kommt auch auf die Umstände an und ob es ggf. Zeugen gibt, die Deine (oder Deines Kontrahenten) Angaben bestätigen. Notwehr muß in jedem Fall "angemessen" sein....d.h., wenn es eine andere Möglichkeit gibt, sich der Situation zu entziehen (z.B. "Kumpels" oder Passanten, die Hilfe leisten könnten; weglaufen) wird aus einer Nozwehr nämlich schnell Körperverletzung (oder Schlimmeres).

ThisIsJustMeHH  30.11.2019, 12:05

"Notwehr muß in jedem Fall "angemessen" sein....d.h., wenn es eine andere Möglichkeit gibt, sich der Situation zu entziehen (z.B. "Kumpels" oder Passanten, die Hilfe leisten könnten; weglaufen) wird aus einer Nozwehr nämlich schnell Körperverletzung (oder Schlimmeres)." nein Notwehr muss nicht angemessen sein im Sinne von Verhältnismäßig. Es gibt keine Verhältnismäßigkeit in der Notwehr. Und es muss auch niemand weglaufen. In Deutschland gilt: das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Wenn ein Angreifer sich entscheidet die schützenwerten Rechtsgüter eines anderen an zu greifen kann er nicht verlangen dass dieser das erduldet oder flieht.

Tuedelsen  30.11.2019, 13:06
@ThisIsJustMeHH
Wenn ein Angreifer sich entscheidet die schützenwerten Rechtsgüter eines anderen an zu greifen kann er nicht verlangen dass dieser das erduldet oder flieht.

...was niemandem das Recht gibt, den Kontrahenten einfach zu töten! Wer es für angemessen hält, jemanden wegen eines Handys mit dem Messer tödlich zu verletzen, sollte sich nicht wundern deswegen selbst wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung angeklagt zu werden. Eine unmittelbare Gefahr für das eigene Leben sollte schon bestehen, damit von einer Notwehr die Rede sein kann.

ThisIsJustMeHH  30.11.2019, 15:25
@Tuedelsen

Tuedelsen du Verwechselst da deine Persönliche Meinung zu dem Thema mit der Sachlichen Rechtslage. Ist ja schön und gut dass du meinst man dürfte sich nur Wehren wenn eine Gefahr für das eigene Leben besteht. Relevant ist das zum Glück nicht. Das Deutsche StGB gibt einem eben das Recht sich zu verteidigen.

Insofern mal direkt ein Beispiel für Anerkannte Notwehr als es um 50€ und einen MP3 Player ging.

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-118184389.html