Ist as Notwehr?
Wenn ich Auto fahre und ich sehe wie jemand einen anderen mit einem Messer bedroht, darf ich dann den Typ mit dem Messer überfahren?
62 Antworten
Liegt eine Notwehrlage vor? --> In diesem Fall wohl ja: rechtswidriger Angriff und gegenwärtig.
Hier wäre also Nothilfe ein Rechtfertigungsgrund. Das Rechtsgut eines anderen (hier das Leben) ist gefährdet.
Für die Notwehr kommt es nun darauf an, dass sie geboten und erforderlich ist.
Wenn Du also mit dem Fahrzeug (als Waffe) Hilfe leisten möchtest, muss die Gebotenheit der Notwehrhandlung vorliegen. Der Angreifer sollte also beispielsweise kein Kind oder kein Irrer sein.
Dann muss das erforderliche Mittel eingesetzt werden. Das Auto kann unter Umständen genutzt werden, wenn offensichtlich nur dadurch der Angriff mit dem Messer verhindert werden kann. Mit Erforderlichkeit ist also das geeignete Mittel zu verstehen, um diesen rechtswidrigen Angriff zu unterbinden.
Es kann also sein, dass Du strafrechtlich belangt wirst, wenn Du mit hoher Geschwindigkeit die Tötung des Angreifers verursachst, wenn Du die Fortsetzung Tat mit geringerer Geschwindigkeit hättest verhindern können.
Letztendlich wird dies ein Gericht entscheiden müssen.
wow klingt super gebildet... :D Und jura ist wirklich nie kurz... immer lang und kompliziert denn kein fall gibt es 2 mal na gut vll schon aber nur bei dem gleichen täter. Sobald sich der täter ändert ändert sich auch die strafe denn es kommt auch darauf an warum man es tut... gut zusammengefasst mojito tom! ;)
xD jetzt habe ich auch ein komentar geschrieben... :) SMILE 4EVER SMILE
Was ist Nothilfe ?
Notwehr ist sich selbst zu helfen Nothilfe bedeutet einem anderen zu helfem
das mag schon Notwehr sein, aber vor Gericht hilft dir das wenig, wenn der Kläger (in diesem Fall der überfahrende) den Beweis hat von dir überfahren worden zu sein, aber du nur anhand des Bedrohten deine Aussage stüzen kannst, dass es Notwehr war.
DH! Umfassende, absolut korrekte Antwort.
hast du das auch in kurz ? XD
Jura ist nie kurz. MojitoTom hat korrekt subsumiert, so wie sich das gehört ;)
Nein, hat er nicht. Das Gesetz der Notwehr ist nämlich bedeutent komplizierter. Dieser "Jederman§" wird nämlich ganz genau definiert. Hier sollte schon sehr genau recherchiert und nicht nur das Einfachste oder Erstbeste herausgesucht werden. Eine gute Antwort muß hieb und stichfest sein.
Ich bin bei meiner Antwort von der Situation ausgegangen, dass eine Notwehrlage vorliegt. Darauf habe ich meine weiteren Aussagen gestützt.
Für eine ausreichende Recherche dürfte die Frage nicht wissenschaftlich genug ausgedrückt sein. Also was soll der Fragesteller mit allen Eventualitäten des deutschen Rechtssystems anfangen? Nichts!
Natürlich ist es richtig, dass man die Situation erst mal genau beurteilen muss und dass für eine Notwehr diese auch geboten ist. Aber auch das habe ich zum Ausdruck gebracht.
Wenn also in meiner Antwort Fehler enthalten sind, ist dem Fragesteller mehr geholfen, wenn diese erwähnt und richtig gestellt werden.
DIe Frage ist ob man im Falle des Falles genug Zeit hast alle Eventualitäten zu überprüfen....
Sonst liegt das Opfer schon erstochen am Boden wenn du noch nach dem Paragraphen suchst.
als absoluter laie auf diesem gebiet würde ich sagen die frage ist einfach als vorsorge.
wenn es wirklich mal zu dieser situation kommen sollte wird kaum jemand durchdenken ob er jetzt im recht ist oder nicht.
es geht um den gedanken ob ich nun aussteigen soll und den kampf unterbrechen oder ob es auch möglich ist im auto zu bleiben und ihn niederzuführen.
ich finde die antwort von MojitoTom sehr ausfürhlich und jeder normale durchschnittsmensch weis jetzt das er im auto bleiben kann und langsam auf den angreifer zufahren kann.
DH
Nothilfe hat er aus dem Ärmel gezaubert !
Eine schlechte Idee. Zunächst ist die Situation nicht klar; steht tatsächlich ein Angriff kurz bevor oder wird die Situation fehlinterpretiert. Ist die Handlung des augenscheinlichen Täters möglicherweise Reaktion auf eine vorhegehende Aktion des augenscheinlichen Opfers? Liegt ein Verteidigungwille seitens des Bedrohten vor? Ist die Verteidigung verhältnismäßig? Das alles kannst du in deinem Auto wohl kaum so schnell abschätzen, deshalb würde ich von solchen Aktionen abraten und ob es sich in diesem Fall um Notwehr handelt, lässt sich aufgrund der geringen Information nicht sagen.
Völlig egal ob sich am Ende herausstellt, dass die Situation von dem im Auto falsch eingeschätzt wurde. Dafür gibt es verschiedene Irrtumslehren zB den sog. Erlaubnistatbestandsirrtum. Lies mal bei Wikipedia. Sehr interessant. Gruß
Da wirst Du staunen, aber so hat es mir mein damaliger Fahrlehrer erzählt: Wenn Du jemanden mit dem Auto überfährst und er daran stirbt, dann ist das höchstens Körperverletzung und wird entsprechend geahndet. Mord mit dem Auto (auch vorsätzlich) gibt es da anscheinend nicht. Nun hoffe ich nicht Du hast das vor ;-)
fahrlehrer sind alle volljuristen, weshalb man ihren ausführungen bezüglich körperverletzung und mord unbedingt vertrauen kann. über das was so ein fahrlehrer alles erzählt, kann ICH nicht staunen.
"mord" ist immer vorsätzlich, sonst ist es keiner.
Vorsatz alleine macht aber eine Tötung nicht zwingend zum Mord.
das habe ich auch nicht behaupted.
Du sprichst von Nothilfe, und die darfst du nur mit "angemessenen Mitteln" leisten, sonst ist es eine strafbare Überschreitung (genau wie bei der Notwehr).
Leider wird erst nachträglich in einem Verfahren geklärt, ob "angemessen" oder "überschritten"
Aber wer die Grenzen der Notwehr überschreitet hat sich noch lange nicht strafbar gemacht ;)
Aber wer die Grenzen der Notwehr überschreitet hat sich noch lange nicht strafbar gemacht ;)
also überfahren nicht vlt. anfahren aber lieber polizei rufen wenn man sieht dass es noch etwas dauert wenn nicht vlt. über den fuß fahren aber nicht umfahren. das ist dann versuchter totschalg oder mord oder so das darf man nicht
Am besten du fährst einfach auf ihn zu dann geht er schon von alleine weg oder du hupst oder so
Vielen Dank für diesen Stern.