Wie darf ich mich bei einem Überfall verteidigen?
Hallo liebe community.
Da in der vergangenheit schon mehrere freunde von mir unter gewaltandrohung ausgeraubt worden sind frage ich mich nun was ich tun darf, wenn ich in solch eine situation gerate.
Angenommen ein unbekannter droht mir mit einem messer in der hand gawalt an (ich gehe davon aus er meint es ernst), wenn ich ihm nicht mein handy gebe, doch ich sehe mich durchaus in der lage ihn zu überwältigen um mir die flucht zu ermöglichen.
wie darf ich rechtskonform handeln?
dürfte ich ihn mit einem überraschenden, gezielten schlag kampfunfähig machen, der ihn schwer verletzen könnte (würde ich ihn nur leicht attackieren könnte er mich daraufin erstechen) um daraufhin zu fliehen... und zwar bevor er mit dem messer zum zustechen ausholt? er bedroht mich schließlich und ich habe nicht vor ihm mein eigentum zu überreichen.
sobald ich in sicherheit wäre würde ich selbsverständlich polizei und rettungdienst alamieren.
ps: antworten wie: "deine gesundheit sollte dir mehr wert sein als ein handy" sind an dieser stelle unerwünscht, da es mir bei dieser frage nur um die rechtslage geht :P
Lg Aberwarum
13 Antworten
Dein Abwehr muss angemessen sein. Ein Schlag, von dem Du weisst, das er potentiell tödlich ist (Beispielsweise gegen den Kehlkopf), darfst Du nicht anwenden, wenn er Dein Handy haben will, wohl aber wenn es um eine Vergewaltigung oder Tötungsabsicht geht. Verhältnismäßigkeit ist hier der springende Punkt.
Genauer: es gilt die Rechtsgutabwägung. Es ist nicht angemessen, den Tod eines Menschen für den Erhalt von paar hundert Euro in Kauf zu nehmen, geht es aber um die körperliche Unversehrtheit, kannst Du alles tun um (und jetzt genau lesen!) den "unmittelbaren, rechtswidrigen Angriff abzuwehren". Sprich, hast Du den Angreifer kampfunfähig gemacht, darfst Du nicht so lange auf ihn einprügeln, bis er tot ist. Der Angriff ist nämlich nicht mehr unmittelbar.
Für die Juristen: einen straffreien Notwehrexzess nach §33 StGB vernachlässige ich jetzt mal, da er ja nun eine Ausnahmeregelung mit meines Wissens in der Praxis eher schwammiger Auslegung handelt.
Gut, hab gerade nochmal nachgelesen, das Prinzip ist das des krassen Mißverhältnisses, aber das Prinzip ist klar geworden.
Also ich mache Krav Maga (eine Israelische Kapfart/ Selbstverteidigung) Du darfst generell alles machen, was den Menschen nicht langfristig schädigt oder umbringt. Generell, wenn du einen Zeugen hast wird die Körperverletzung, die du deinem Gegner zufügst als Selbstwehr eingestuft und nicht weiter verfolgt. Dann hast du keine weiteren Befürchtungen. Wie die meisten anderen hier schreiben du darfst alles machen ist quatsch. Wenn du den Menschen umbringst oder langfristig schädigst wird trotz Notwehr gegen dich ermittelt und du musst mit einer Strafe rechnen, zwar gemindert (durch Notwehr) aber trotzdem!
Du solltest mal eine Kampfart ausprobieren, dabei meine ich etwas, was du auch wirklich anwenden kannst ich empfehle wirklich Krav Maga. Du wirst genau auf solche Situationen vorbereitet und lernst nicht nur Abwehr gegen Angriffe mit Händen oder Füßen sondern lernst auch Griffe zum festhalten, Ohnmächtig machen und Waffenabwehr. (Fortgeschritten nicht nur Messer & Stockabwehr sondern auch Pistolen & Gewehr) Also wie du ohne Waffe den Gegner entwaffnest.
Ermitteld wird immer, nur Notwehr ist eben ein Rechtfertigungsgrund.
Es kommt natürlich auf die Situaiton an. Aber bei so einer Bedrohungslage wären auch schwere Verletzungen durchaus legal, denn was sollte man anderes tun? (kommt hier natürlich wieder auf Einzelheiten an, aber ich gehe eben mal von einem Standard Überfall aus wie man sich das vorstellt^^)
Wenn ich natürlich iwie die Gelegenheit haben sollte mit geringer Gefahr den Gegener zu entwaffnen (weil er unachtsam ist oder sich durch Umstände die Gegelenheit bietet) und ich dann die Kontrolle über die Situation habe wäre das ideal, aber in echt ist das halt immer etwas schwerer und ich habe halt auch nur ein Versuch.
Wichtig ist natürlich, dass man aufhört wenn die Gefahr gebannt ist oder man in Sicherheit ist.
RICHTIG! allerdings meinte ich damit dass die Ermittlungen eingestellt werden, wenn keine schwere Körperverletzung oder Totschlag zur Verteidigung benutzt wurde. Wird allerdings eines der beiden verwendet wird gegen den Verteidiger ermittelt wegen eben dem oben genannten Vergehen unter Berücksichtigung der Notwehr. Und je nachdem wie der Richter es auslegt ist eine Strafe nicht auszuschließen!
Ja, das darfst Du. Das ist Notwehr.
http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
Lies Dir am besten mal den 2. Absatz in dem Link oben durch.
In Sachen Notwehr gibt es aber ein paar Einschränkungen:
Der Angriff muss gegenwärtig sein. Angenommen, Du gibst ihm Dein Handy doch, weil Du keine Chance siehst, Dich zu wehren. Dann darfst Du nicht über den Typen herfallen, wenn Du ihn am nächsten Tag zufällig auf der Straße siehst (es sei denn, Du siehst ihn mit Deinem Handy in der Hand und schlägst gegen seinen Arm, um Dein Handy zurückzubekommen - dann würde das wohl unter Besitzkehr fallen... Aber das ist eine andere Sache).
Die Art Deiner Verteidigung muss geboten erscheinen. Du darfst nicht noch auf den Typen eintreten, wenn er schon bewusstlos auf dem Boden liegt o.ä.
Es gibt da immer noch besondere Umstände, die so einen Fall kompliziert machen können. Wenn Du z.B. Profikampfsportler bist und ihm einen Schlag versetzt, von dem Du weißt, dass er tödlich wirken könnte oder bei Deinem Gegenüber bleibende Schäden hinterlassen könnte - diese Folgen aber billigend in Kauf nimmst - dann könnte für Dich eine Anklage wegen Körperverletzung (mit Todesfolge) folgen. Anders wäre es, wenn Deine Verteidigung nur so übertrieben ausgefallen ist, weil Du aus Furcht o.ä. gehandelt hast - dann wäre das als Notfallexzess einzuordnen und dürfte straffrei bleiben...
Das ganze Blabla drumherum jetzt nur, weil ich den Eindruck habe, dass Dich das schon näher interessieren würde. Der von Dir konkret geschilderte Fall wäre aber eindeutig Notwehr. :)
Kleine Korrektur: Der Notwehrexzess ist nicht per se straffrei, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Ansonsten ist der Notwehrexzess eine Straftat.
Oh, ein bisschen unglücklich ausgedrückt... Meinte, dass Notwehrexzess straffrei bleiben kann, wenn man z.B. aus Furcht gehandelt hat... Habe das ein bisschen verdreht...
Danke für die Anmerkung! :)
In Lebensgefahr darfst Du machen was Du willst! Aber wenn der Gegner kampfunfähig ist, musst Du auch aufhören!
Sollte er dann schon tot sein, ist es sein Pech!
Gib ihm den Gegenstand - das ist das Beste. Selbst jemand der da schon jahrelang Erfahrung hat wird nichts anderes tun Ein Messer bedeutet akute Gefahr und keine Technik kann dich sicher schützen. Da den Heldebn zu spielen ist falsch - tu alles was er verlangt um die Gefahr zu minimieren. Wenn er dich dann trotzdem angreift kannst du dich ja verteidigen, obwohl die Chancen nicht unbedingt gut sind. (Ich weiß du wolltest das nicht hören aber man kann es nicht oft genug erwähnen, vllt weißt du das ja, aber jemand anders der das liest und denkt man kann auf Rambo machen muss einfach vorgewarnt werden ;) )
Und nun zu dem was du wissen möchtest: das wäre absolut legal und genau richtig wenn du dich verteidigen müsstest, denn anders hat das in so einer Situaiton keinen Sinn.
Bei der Notwehr gibt es keine Abwägung der Rechtsgüter....
Natürllich: wenn er mit das Handy stehlen würde dürfte ich ihn sicher nicht erschießen o.ä. aber ich denke das Problem ist hier eher die Bedorhugn durch das Messer, denn hierdurch wird ja mein Leben bedroht. (Er möchte mit dem Messer ja dann sicher nicht nur meien Jacke o.ä, zerschneiden^^)