Strafe fürs abstechen?
Ein Freund war gestern auf dem Weg nachhause und wurde dann von einem Mann angepöbelt wurde der ihn dann bedrängt und daraufhin angegriffen hat und er hat dann sein Messer aus der Hüfte gezogen und ihn Stiel voll abgestochen aber er hat überlebt und ein Gerichts verfahren wurde natürlich eingeleitet und er möchte jetzt wissen was er für eine Strafe er bekommt weil er ja aus Notwehr gehandelt hat.
11 Antworten
Sollte er aus Notwehr gehandelt haben, ist die Straftat gerechtfertigt. Das würde aber dann das Gericht bzw. die Ermittlungsbehörde feststellen. Ansonsten dürfte er sich mindestens einer gefährlichen Körperverletzung (§§ 223 I, 224 I Nr. 2 StGB) strafbar gemacht haben. Strafrahmen hier: 6 Monate bis 10 Jahre.
Danke
Zunächst einmal würde ich sagen dass hier die Notwehr durchaus zum Tragen kommen kann.
Jedoch kann es weiter sein, dass das mitgeführte Messer aufgrund seiner Art als Waffe / verbotener Gegenstand klassifiziert wird.
Und es wird natürlich auch danach geschaut ob andere, weniger gefährliche Abwehrmöglichkeiten nicht ausreichend gewesen wären.
Aber ich bin kein Anwalt und gebe hier auch nur meine eigene Meinung dazu wieder.
Wie ich schon sagte: Ich bin kein Anwalt.
Und wenn es sich dann derart heraus stellt dass der Täter in Panik so gehandelt hat... Aber das alles zu erörtern ist und bleibt Sache der Justiz.
Wie kommst dun auf die seltsame Idee man dürfe den Angreifer nicht gezielt töten bevor er tötet?
Notwehrüberschreitung ist geläufig?
Mir schon. Danke für die Bestätigung. Es muss aber gar kein Exzess vorliegen.
Ok danke
Das wird genau geprüft, ob Notwehr vorlag. Das ist immer ein Einzelfall. Einfach mal ganz allgemein gesprochen
Ein mittelprächtiger Anwalt würde argumentieren dass: einen unbewaffnetten mit einer Stichwaffe zu verletzen keine Notwehr ist.... damit wäre es Körperverletzung.
ich würde jetzt eher sagen, dass "voll abgestochen" als "versuchter Totschlag" bezeichnet werden kann...
Oder unter bestimmten Voraussetzungen versuchter Mord....wir sind weder Zeugen noch mitarbeiter der Justiz.
Euch ist aber schon klar das ihrer die bescheuerte Ausdrucksweise des FS auf den Täter reflektiert.
Beim Mord ist es im Vorfeld geplant, beim Totschlag ist es eher im Affekt...
Also ich vermute ganz stark, dass der FS auch der Täter ist... Nur als Vermutung...
Falls der Täter mal geäußert hat: ich hätte Lust jemanden.... , oder das Messer als Waffe zählt... möglich ist alles
So denke ich auch!
Quatsch
Stilvoll abgestochen
Ich habe selten eine derartige vergarmlosung von Gewalt gelesen.
Wenn es tatsächlich notwehr war würde er gar nicht bestraft werden. Das bezweifle ich aber. Jemand unbewaffnetes mit einem Messer anzugreifen wird in aller Regel wohl nicht nötig sein und wäre daher ungeeignet die pöbellei zu beenden.
Es wird daher wohl je nach dem ob das Gericht eine tötungsabsicht annimmt eine Verurteilung wegen totschlags (5 bis zu 15 Jahre Haft) aber zumindest wegen gefährlicher (6 Monate bis 10 Jahre) oder aber auch schwerer Körperverletzung (1 -10 jahre) kommen.
das kann doch nicht wahr sein das heißt man kann Menschen einfach so angreifen und das Opfer wird dann auch noch bestraft...
Nein, aber man darf auch wenn es Idioten sind jemanden wegen rumpöbeln nicht abstechen. Der Einsatz von Waffen darf immer nur der letzte Ausweg sein. So wie du das hier schreibst denke ich nicht das dies so war
So ist es in unserem Rechtsstaat.
Alleine deine Wortwahl "stilvoll abgestochen" weisst doch daraufhin, dass es keine Verteidigungshandlung war, sondern aus Freude an der Gewalt zugestochen wurde. Wenn dein Kumpel sowas vor Gericht erzählt, fährt er ein und das ganz schön lange.
Glaube doch den Quatsch nicht... Märchenerzähler
Kann gut sein. Ich schreibe das auch eher für alle anderen die die das lesen
Wenn man weiß, dass es einen Stich in den Bauch und einen Stich in den Kopf war, dann macht man sich schon Gedanken, ob das wirklich verhältnismäßig war, oder?