Strafe fürs abstechen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sollte er aus Notwehr gehandelt haben, ist die Straftat gerechtfertigt. Das würde aber dann das Gericht bzw. die Ermittlungsbehörde feststellen. Ansonsten dürfte er sich mindestens einer gefährlichen Körperverletzung (§§ 223 I, 224 I Nr. 2 StGB) strafbar gemacht haben. Strafrahmen hier: 6 Monate bis 10 Jahre.

Azvex 
Beitragsersteller
 19.12.2020, 15:18

Danke

Zunächst einmal würde ich sagen dass hier die Notwehr durchaus zum Tragen kommen kann.

Jedoch kann es weiter sein, dass das mitgeführte Messer aufgrund seiner Art als Waffe / verbotener Gegenstand klassifiziert wird.

Und es wird natürlich auch danach geschaut ob andere, weniger gefährliche Abwehrmöglichkeiten nicht ausreichend gewesen wären.

Aber ich bin kein Anwalt und gebe hier auch nur meine eigene Meinung dazu wieder.

Woher ich das weiß:Hobby
schwarzwaldkarl  17.12.2020, 16:53

Wenn man weiß, dass es einen Stich in den Bauch und einen Stich in den Kopf war, dann macht man sich schon Gedanken, ob das wirklich verhältnismäßig war, oder?

OnkelK  17.12.2020, 17:07
@schwarzwaldkarl

Wie ich schon sagte: Ich bin kein Anwalt.

Und wenn es sich dann derart heraus stellt dass der Täter in Panik so gehandelt hat... Aber das alles zu erörtern ist und bleibt Sache der Justiz.

ES1956  17.12.2020, 17:21
@schwarzwaldkarl

Wie kommst dun auf die seltsame Idee man dürfe den Angreifer nicht gezielt töten bevor er tötet?

OnkelK  17.12.2020, 17:26
@ES1956

Notwehrüberschreitung ist geläufig?

ES1956  17.12.2020, 17:35
@OnkelK

Mir schon. Danke für die Bestätigung. Es muss aber gar kein Exzess vorliegen.

Azvex 
Beitragsersteller
 17.12.2020, 16:52

Ok danke

Das wird genau geprüft, ob Notwehr vorlag. Das ist immer ein Einzelfall. Einfach mal ganz allgemein gesprochen

Ein mittelprächtiger Anwalt würde argumentieren dass: einen unbewaffnetten mit einer Stichwaffe zu verletzen keine Notwehr ist.... damit wäre es Körperverletzung.

schwarzwaldkarl  17.12.2020, 16:41

ich würde jetzt eher sagen, dass "voll abgestochen" als "versuchter Totschlag" bezeichnet werden kann...

Uschi99501  17.12.2020, 16:44
@schwarzwaldkarl

Oder unter bestimmten Voraussetzungen versuchter Mord....wir sind weder Zeugen noch mitarbeiter der Justiz.

ES1956  17.12.2020, 16:49
@schwarzwaldkarl

Euch ist aber schon klar das ihrer die bescheuerte Ausdrucksweise des FS auf den Täter reflektiert.

schwarzwaldkarl  17.12.2020, 16:50
@Uschi99501

Beim Mord ist es im Vorfeld geplant, beim Totschlag ist es eher im Affekt...

schwarzwaldkarl  17.12.2020, 16:50
@ES1956

Also ich vermute ganz stark, dass der FS auch der Täter ist... Nur als Vermutung...

Uschi99501  18.12.2020, 10:05
@schwarzwaldkarl

Falls der Täter mal geäußert hat: ich hätte Lust jemanden.... , oder das Messer als Waffe zählt... möglich ist alles

iQhaenschenkl  17.12.2020, 16:40

So denke ich auch!

ES1956  17.12.2020, 16:39

Quatsch

Stilvoll abgestochen

Ich habe selten eine derartige vergarmlosung von Gewalt gelesen.

Wenn es tatsächlich notwehr war würde er gar nicht bestraft werden. Das bezweifle ich aber. Jemand unbewaffnetes mit einem Messer anzugreifen wird in aller Regel wohl nicht nötig sein und wäre daher ungeeignet die pöbellei zu beenden.

Es wird daher wohl je nach dem ob das Gericht eine tötungsabsicht annimmt eine Verurteilung wegen totschlags (5 bis zu 15 Jahre Haft) aber zumindest wegen gefährlicher (6 Monate bis 10 Jahre) oder aber auch schwerer Körperverletzung (1 -10 jahre) kommen.

Azvex 
Beitragsersteller
 17.12.2020, 16:43

das kann doch nicht wahr sein das heißt man kann Menschen einfach so angreifen und das Opfer wird dann auch noch bestraft...

Stefan1248  17.12.2020, 16:46
@Azvex

Nein, aber man darf auch wenn es Idioten sind jemanden wegen rumpöbeln nicht abstechen. Der Einsatz von Waffen darf immer nur der letzte Ausweg sein. So wie du das hier schreibst denke ich nicht das dies so war

Jo3591  17.12.2020, 17:00
@Azvex

So ist es in unserem Rechtsstaat.

furbo  17.12.2020, 17:03
@Azvex

Alleine deine Wortwahl "stilvoll abgestochen" weisst doch daraufhin, dass es keine Verteidigungshandlung war, sondern aus Freude an der Gewalt zugestochen wurde. Wenn dein Kumpel sowas vor Gericht erzählt, fährt er ein und das ganz schön lange.

SiPriera  17.12.2020, 17:04
@Stefan1248

Glaube doch den Quatsch nicht... Märchenerzähler

Stefan1248  17.12.2020, 17:33
@SiPriera

Kann gut sein. Ich schreibe das auch eher für alle anderen die die das lesen