wenn man als kampfsportler jemanden versehentlich aus notwehr tötet, was sagt dann das gesetz?
hallo ein bekannter von mir ist ein friedlicher mensch und betreibt kampfsport, und hat vor einigen tagen aus notwehr jemand getötet, der ihn mit einem messer angriff. die beiden gegner waren allein, und es gab daher keine zeugen für eine notwehrhandlung. muß er nun sitzen??
9 Antworten
Das Problem bei Notwehr ist immer, dass es schwierig ist die entsprechende Situation zu rekonstruieren und die Bewertung dieser Situation recht subjektiv ist.
Generell gilt für Notwehr natürlich die gleiche rechtliche Grundlage wie bei jedem anderen Menschen auch.
Was da genau jetzt für Konsequenzen auf den Bekannten zukommen kann man so schlecht sagen, da man weder alle Details kennt noch sagen kann wie die Situaiton bewertet wird.
Das wird das Gericht entscheiden, das ist schwer zu beurteilen, jenachdem wie die Beweislage da ist. Sollte er auch die Möglichkeit gehabt haben, sich ohne Todesfolge zu verteidigen, bekommt er Probleme. Das hängt dann natürlich auch davon ab, woran sie genau gestorben sind. Wenn es 20 Tritte gen den Kopf waren oder sowas, dann sitzt er wegen Totschlags. Als Kampfsportler sollte er eigentlich wissen, wie er Gegner ausser Gefecht setzen kann, ohne sie unbedingt tot zu prügeln, was für Kampfsport war das denn? Ich kenne einige Türsteher die auch Kampfsportler sind und die wissen eigentlich, wie man das löst.
Würde ich etwas anders sehen. Wenn jemand ein Messer zieht, ist die Folge nicht absehbar. Auch für Profis ist eine Messerattacke immer sehr heikel und rechtfertigt in jedem Fall einiges. Allerdings endet die Notwehr klar, wenn der Gegner kampfunfähig ist.
Nein Notwehr ist notwehr. Auch ein normaler Mensch kann aus notwehr töten, ein blöder schlag gegen den kopf und das wars.
Allerdings gibt es einen unterschied zwischen kampfsportler und "normlem menschen" ein Kampfsportler, besonders die höheren Gürte, müssen wissen was sie anrichten. Er hätte wissen müssen das der gegener davon sterben kann b.z.w. die wahrscheinlichkeit hoch ist das er stirbt. Er muss dem Gericht also nachweisen, das es für ihn keine andere Möglichkeit mehr gab.
Aber generell Spricht das Gericht eher die Leute bei notwehr frei als sie zu verknacken.
AUSVERSEHRN ??? Mord ist Mord
Wenn dann totschlag oder körperverletzung mit todesfolge.
Das ist an der Stelle einfach Blödsinn
Wo siehst du die Mordmerkmale?
so ein quatsch! was würdest du machen wenn jemand mit nem messer auf dich zu käme?
da bringts nichts wegzulaufen!
das ist schlecht weil er durch seine Sportart weiss dass man einen Menschen damit töten kann und er damit dementsprechend damit haushalten muss
Muss er nicht, solange die Verteidigungsmaßnahme geboten war gibt es da keine Probleme es wird von eine Kampfsportler nicht erwartet das er sich anders Verhält als ein nicht Kampfsportler. Das einer Kampfsportler ist bedeute ja nicht das er sich besonders gut gegen Straftäter verteidigen kann, was nützt einem Judo oder Karate wen der Straftäter bewaffnet ist oder ein geübter Schläger ist.