notwehr - mit messer zustechen, erlaubt?!
ich wurde am samstag von zwei jugendlichen dumm angemacht und auch zum teil verschlagen, war alleine und niemand der anderen passanten auf dem bahnsteig hat geholfen..
will mir jetzt ein messer bestellen, eins das etwas größer is als ein taschenmesser.. denkt ihr das is erlaubt sowas mit sich zu führen?
was wäre wenn mich nochmal jemand anmacht und mich verschlagen will, dürfte ich dann theoretisch mit dem messer zustechen um mich zu wehren?
lg freddy
16 Antworten
Seit dem 01.04.2008 gelten für das Mitführen von Messern ziemlich strenge Regeln (vgl. u.a. §42a WaffG)
Davon abgesehen: Wenn man mit einer Waffe nicht sehr gut trainiert ist (insbes. bei einem Messer) ist die Gefahr für einen selbst fast größer, als für den Gegner ...
Wenn Sie sich schon glauben sich verteidigen zu müssen, wäre ein Pfefferspray/-schaum ("Tierabwehrspray) wohl am sinnvollsten. Da ist die Gefahr, dass man sich selbst verletzt am geringsten, außerdem fügt man dem Gegner keine so schlimmen Verletzungen zu, dass es vor Gericht evtl. Probleme geben könnte.
Am besten geht man solchen Auseinandersetzungen aber aus dem Weg!
ich denke dass du schon ziemlich dran wärst wenn du zustichst nur wenn dich jemand dumm anmacht wenn sie dich aber zu boden schlagen und du sie nicht ernsthaft verletzt ist das denke ich ok/ kommt auch drauf an ob du älter oder jünger als dijenigen bist
Es ist ein Verbrechen jemanden mit einem Messer zu erstechen auch wenn es nur Notwehr sein soll ! An deiner Stelle würde ich mir Pfefferspray kaufen es ist nicht strafbar und hilft!
Ich hoffe ich konnte dir helfen ! ;)
alter wenn die doch auf mich zuschlagen, dann darf ich denen doch wohl auch mit dem messer drohen bzw. sie damit verletzen? sind sie selbst schuld
Wenn es dir wirklich um Notwehr geht, mach lieber einen Kurs in Selbstverteidigung. Ein Rambomesser (sag ich jetzt mal ganz frech) mitzuführen ist nicht nur lächerlich sondern kann auch ganz schnell dazuführen, dass aus "Notwehr" Mord wird. Würde ich also definitiv lassen!
wenn die ihn zusammenschlagen er mit messer droht und gegenenenfalls einem nach ignorieren der drohung in das bein sticht oder eine stelle die nicht unbedingt tödlich ist kann ihm nivhts passieren
Selbstjustiz ist keine gute Lösung, nimm lieber Pfefferspray mit in Notwehr kann man zurückschlagen aber nicht mit einem Messer zustechen
@Patrick - und woher nimmst du deine Weisheit?
Aus der Rechtsprechung zu § 32 StGB. Allerdings hätte ich besser ein 'grundsätzlich' einfügen sollen, da es immer auf den jeweiligen Richter ankommt..
Aus der Rechtsprechung zu § 32 StGB. Allerdings hätte ich besser ein 'grundsätzlich' einfügen sollen, da es immer auf den jeweiligen Richter ankommt..
Aus der Rechtsprechung zu § 32 StGB. Allerdings hätte ich besser ein 'grundsätzlich' einfügen sollen, da es immer auf den jeweiligen Richter ankommt..
so ist es.
Wobei zu hoffen bleibt, dass er sich mit dem Messer in der Hose nicht stark fühlt und anfängt, zu provozieren ...
Wenn es sich wirklich um Notwehr handelt, ist jedes Mittel erlaubt.