Ab wann braucht man einen Personenbeförderungsschein?

7 Antworten

Dazu aus der Fahrerlaubnisverordnung:

§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, (...) wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

und aus dem Personenbeförderungsgesetz:

§ 2 Genehmigungspflicht
(1) Wer im Sinne des § 1 Abs. 1
1. mit Straßenbahnen,
2. mit Obussen,
3. mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr (§§ 42 und 43) oder
4. mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr (§ 46)
Personen befördert, muß im Besitz einer Genehmigung sein.

sowie:

§ 43 Sonderformen des Linienverkehrs
Als Linienverkehr gilt, unabhängig davon, wer den Ablauf der Fahrten bestimmt, auch der Verkehr, der unter Ausschluß anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von
1. Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr),
2.Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten),
3. Personen zum Besuch von Märkten (Marktfahrten),
4. Theaterbesuchern
dient. Die Regelmäßigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Ablauf der Fahrten wechselnden Bedürfnissen der Beteiligten angepaßt wird.

Schülerfahrten sind also eine Sonderform des Linienverkehrs (§43 PersBefG) und somit, sofern sie mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, genehmigungspflichtig (§ 2 PersBefG). Der Führer eines Kraftfahrzeuges, mit welchem eine solche Beförderung durchgeführt wird, benötigt daher gemäß § 48 FeV eine zusätzliche Erlaubnis, nämlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung, umgangssprachlich auch "Personenbeförderungsschein" genannt.

Im übrigen: Finger weg von Schwarzarbeit. Der Dumme bist am Ende du. Gerade im Bereich der Schülerbeförderung ist ein solches Angebot unverantwortlich. Du solltest dir überlegen, die Frau anzuzeigen.

Moin, ich sehe gerade das die Beiträge schon etwas älter sind. Es gibt für Schülerfahrten eine Freistellungsverordnung. FrStllgV In der steht, das Schülerfahrten gar nicht unter das Personenbeförderungsgesetz fallen. Hier mal ein kleiner Auszug.

§ 1 Von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes werden freigestellt

1.  Beförderungen mit Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes;

2.  Beförderungen mit Kraftfahrzeugen in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit; 3.  Beförderungen mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, daß für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist; 4.  Beförderungen a)  von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen, insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleichbleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird, b)  von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft, c)  mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Gottesdiensten, d)  mit Kraftfahrzeugen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht,

Wenn also Schülerfahrten nicht unter das Personbefördrungsgesetz fallen, das es auch nicht angewendet werden.

Sobald die Personenbeförderung als (eigenständige) gewerbliche Dienstleistung angeboten wird (für welche der Fahrgast folglich auch in irgend einer Form bezahlen muß), benötigst Du einen Personenbeförderungsschein. Egal, ob Du Taxi fährst oder Schulkinder in einem Kleinbus (bis 9 Personen) zur Schule bringst, brauchst Du den. Ich würde mich da also im Zweifel besser nicht auf Deine Chefin verlassen. Denn die Strafe bekommst u.U. Du von der Polizei ....

verreisterNutzer  29.05.2012, 18:19

Die Darstellung in Satz zwei (... Taxi... oder Schulkinder...) stimmt nicht so ganz! Man muss zusätzlich noch zwischen einem (einfachen) Personenbeförderungsschein und einem sog. "Taxischein" unterscheiden! Mit dem normalen P-Schein darf man nämlich kein Taxi fahren, sondern nur Mietwagen (allerdings einschließlich von Schulfahrten). Als Taxifahrer muss man nämlich zusätzlich die jeweilige Ortskenntnisprüfung ablegen...

Die benötigst einen Personenbeförderungsschein. Damit wird sicher gestellt das Du der besonderen Verantwortung für die Personenbeförderung gerecht wirst. Du musst ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen, ein Amtsärztliches Gutachten ob Du gesundheitlich in der Lage bist ein KFZ zu führen und ein Auszug aus der Verkehrssünderkartei wird auch gezogen. Es ist also absolut schwachsinnig das Deine Chefin sagt du kannst 6 Wochen schwarz fahren. Lass die Finger davon, dieser Betrieb ist alles andere als seriös, das ist ne Rübenbude!

verreisterNutzer  29.05.2012, 18:13

Rübenbude - genau! Der Ausdruck gefällt mir :-))

Sobald du gewerblich Personen beförderst, auch wenn du nur die Oma in deinem Auto zum einkaufen fährst (und dich dafür bezahlen lässt) brauchst du einen Personenbeföderungsschein. Sei lieber vorsichig und erkundige dich auf der Führerscheinstelle.