Kopfhörer am Arbeitsplatz?
Moin Leute, ein Freund von mir fährt oft mit Kabellosen Kopfhörern Linienbus jedoch hat ihn sein Arbeitgeber gesagt das es nicht erlaubt sei jetzt hat er gegoogelt das ein generelles verbot von Musik am Arbeitsplatz nicht zulässig ist, wie das Bundesgericht vom 14.Januar.1986 entschieden hat (1ABR 75/83). Darauf hin hat er bei der Arbeit angerufen und sie meinten das sei eine Diensteinweisung und er hätte das ja sowieso am Anfang unterschrieben,(er ist sich nicht sicher) Was sagt ihr? …. einfach so stehen lassen oder dagegen an gehen ? Wie stehen er rechtlich da ? Er sagt er würde das sofort unterlassen wenn es stimmen würde aber er hat da so seine Zweifel.
Er benutzt nur ein Kopfhörer der die Außengeräusche nicht unterdrückt und somit wird er laut seiner Aussage nicht beeinträchtigt und ist konform der stvo.
10 Antworten
Ein Busfahrer, der während der Fahrt Musik auf dem Ohr hat, der hat einiges von seinem Beruf nicht verstanden. Ich als Fahrgast wurde die Leitstelle informieren.
wieso? Er wird nicht beeinträchtigt und fährt ganz normal und stört niemandem mit dem Radio.
Nicht böse sein, aber dein Freund ist ein Voll...
Er befördert Menschen. Nicht umsonst soll man darauf verzichten, dass man den Bus- oder Straßenbahnfahrer während der Fahrt vollquatscht. Musik hat da auch nichts zu suchen, erst recht nicht mit Kopfhörern.
sie meinten das sei eine Diensteinweisung und er hätte das ja sowieso am Anfang unterschrieben
Hat er mit Garantie und DA ist somit zu befolgen.
Bei einem Linienbus sind Verkehrsnachrichten völlig irrelevant. Der muss seine Route fahren, egal wie wenig woanders los ist.
Er hat eine DA bekommen und die muss er einhalten. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Da muss ich dir leider sagen das es sogar sehr relevant ist, es steht sogar wie gesagt in der BoKraft, nicht umsonst gibt es Umleitungen die man wenn man weiß das es ein Verkehrsunfall gibt sofort einleiten muss damit alles flüssig läuft und oft ist das so das der Busfahrer der das als erstes hört oben an der Leitstelle Bescheid gibt und das alles dank der Verkehrsnachrichten.
Nicht alle DA sind rechtlich richtig :/
(ich bin ja auch dagegen aber der Type hat schon irgend wie rechtlich recht, moralisch zwar nicht aber rechtlich tatsächlich schon, deswegen habe ich gehofft das ihr uns was neues sagt 😅
Eine rechtlich nicht richtige DA würde ich mir schriftlich geben lassen ;)
Außerdem wird auch über eine DA geregelt was in Fällen von Verkehrsunfällen udgl. zu erfolgen hat. Das sagt dann die Leitstelle. So eigenmächtig geht da meist gar nichts.
Und nochmal, wenn die DA lautet, dass er das nicht darf, dann hat er das zu befolgen. Er kann sich aber gerne mit seinem AG anlegen, wenn er meint im Recht zu sein. Bis dahin gilt was ihm gesagt wurde.
Ok danke dir für dein antworten und deine Zeit, das ist wirklich sehr nett. 😁
Das BAG-Urteil vom 14.01.1986:
In dem Fall ging es um das Radiohören am Arbeitsplatz. Unter dem Begriff "Radiohören" verstand man 1986 auch nicht Radiohören über kabellose Kopfhörer beim Fahren eines Betriebsfahrzeuges. Vordergründig war hier das Problem, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmmungsrecht hat. Dem Mitbestimmungsrecht wurde nicht nachgekommen.
Dein Freund kann sich nicht auf das BAG-Urteil berufen, weil der Sachverhalt ein völlig anderer ist.
Verkehrsrecht:
Es wurde hier bereits ausführlich erörtert, warum das Tragen eines Kopfhörers verboten ist (§ 23 StVO).
Das Argument, dass die Musik sowieso nicht so laut ist bzw. die Kopfhörer eine Geräuschunterdrückung haben, hinkt. Den Abschnitt von bussgeldkatalog.de finde ich gut auf den Punkt gebracht:
Dazu muss Ihre Musik nicht einmal besonders laut sein, denn anders als zum Beispiel bei einem Telefongespräch werden durch Musik viele verschiedene Tonfrequenzen abgedeckt. Unser Gehör neigt dazu, bei zwei sehr ähnlichen Frequenzen die leisere zu ignorieren, weshalb Musik, die über Kopfhörer wahrgenommen wird, die meisten Außengeräusche überlagert.
Versicherungsschutz:
Dass es eine Dienstvereinbarung hinsichtlich des Verhaltens von Busfahrern in diesem Unternehmen gibt, kann ich mir gut vorstellen. Dann erübrigt sich die Frage, ob es erlaubt ist, Kopfhörer zu tragen oder nicht.
Selbst wenn nicht, wird dein Freund im Falle eines Unfalls (Blech-/Personenschaden) Probleme mit dem Versicherungsschutz aus den oben genannten anderen beiden Abschnitten bekommen. Die Betriebsversicherung des Unternehmens wird dafür nicht bezahlen, weil sich dein Freund nicht an die StVO und an die Dienstvereinbarung (= erforderliche Rücksicht bei der Personenbeförderung) gehalten hat. Für den entstandenen Schaden wird dein Freund am Ende in die eigene Tasche greifen müssen (was nicht heißen soll, dass man ein Menschenleben mit materiellen Dingen "ersetzen" kann).
Fazit:
Dein Freund soll die Finger von den Kopfhörern lassen. Wenn er Musik beim Fahren hören möchte, kann er sich beim Betriebsrat erkundigen, ob das in seinem Unternehmen erlaubt ist. Wenn er trotzdem gerne Musik hören möchte, muss er sich einen anderen Arbeitsplatz suchen. Mein Verständnis hält sich da in Grenzen.
Vernünftige Antwort, danke dir, 🙏🏼
Musik am Arbeitsplatz und Kopfhörer beim Fahren eines Busses sind zwei Paar Schuhe.
Durch die Kopfhörer ist das Hörvermögen grundsätzlich eingeschränkt, was mich zu dem Schluss bringt, dass es nicht erlaubt ist.
jetzt hat er gegoogelt das ein generelles verbot von Musik am Arbeitsplatz nicht zulässig ist, wie das Bundesgericht vom 14.Januar.1986 entschieden hat
Dann sollte er auch lesen, was er da ergoogelt hat. Da steht nämlich, dass für ein Verbot des Musikhörens durch den Arbeitgeber der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, mehr nicht
endlich einer der was neues bringt, sollte der Betriebsrat nichts gemacht haben wäre die DA rechtlich nicht richtig oder ?
Er muss nur beteiligt werden, wenn er sich entscheidet, nichts zu unternehmen oder nicht zu reagieren, kann er das tun
Ok vielen Dank 🙏🏼
Es ist eine Lüge das man nicht mit den Busfahrer sprechen soll das steht nur da weil es den Busfahrer nervt andauernd angesprochen zu werden während der Fahrt 😅 und Radio hören ist ja Laut Bokraft sogar gern gesehen so kann mann unter anderem auf die Verkehrsnachrichten achten.
und das ist ja die Frage ob die Dienstanweisung rechtlich gestattet ist.