Lichthupe auf der BAB - Nötigung?
Hallo,
nehmen wir an, Person A fährt mit 180 km/h auf der linken Spur eines unbegrenzten Teilstücks der deutschen Autobahn, um LKWs und langsame PKWs, die sich auf dem rechten Fahrstreifen befinden, zu überholen.
Plötzlich zieht Person B bei 130 km/h ungefähr 100 Meter vor Person A auf die linke Fahrspur und zwingt Person A somit in ein heftiges Bremsmanöver. Person A aktiviert dabei sofort die Lichthupe.
Nun zu meiner Frage: Ist die Lichthupe dabei schon Nötigung, wenn sie z.B. zwei mal kurz oder einmal lang (ca. eine Sekunde) aktiviert wird? Schließlich hat Person B Person A quasi die Vorfahrt genommen. Kann Person A vor Gericht erfolgreich argumentieren, dass die Lichthupe nur als Gefahrenzeichen aktiviert wurde, weil er sich oder andere Verkehrsteilnehmer als gefährdet gesehen hat?
Danke schon einmal für eure Antworten.
4 Antworten
Person A muss sich hier keine Sorgen machen, es liegt noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit vor.
Nötigung wäre es nur dann wenn neben dem Einsatz der Lichthupe auch dicht aufgefahren würde, die Unterschreitung des Sicherheitsabstands war hier aber Folge des plötzlichen Fahrspurwechsels durch Person B und von Person A nicht beabsichtigt.
Alles klar, danke! :)
Nur so als Denkanstoß, auf einer zweispurigen Autobahn auch wenn sie nicht begrenzt ist möchten auch andere mal eine LKW überholen und wenn dann einer 100 Meter vor dir raus zieht geht das in meinen Augen in Ordnung. Es ist leider kaum möglich zu warten bist ein paar hundert Meter hinter einem keine Fahrzeug auf der linken Spur unterwegs ist. Wer ein einer Kolonne von Lkw mit 180 km/h auf einer zweispurigen Autobahn vorbei fliegt muss damit rechnen auch einmal etwas härter bremsen zu müssen. Würde es bei so etwas zu eine Unfall ist sogar eine Teilschuld des auf der linken Spur fahrenden möglich. Ich habe durchaus etwas gegen Verkehrserzieher die einfach mal raus ziehen um es dem Schnellen zeigen zu müssen, nur sollte die Schnellfahrer auch daran denken das man mit seine nicht so PS starken Fahrzeug auch mal eine LKW überholen möchte und das es in Sinne aller ist wenn das dann auch mal ermöglicht wird auch wenn man dann mal ein Stück etwas langsamer fahren muss. Was das mit der Lichthupe angeht da kommt es darauf an wie sie genau genutzt wird. Wenn du sie nur kurz ziehst und nicht versuchst damit den anderen vom Fahrstreifen zu jagen dürfte es keine Strafe geben.
Der Beitrag beweist, warum ein Tempolimit heute einfach nötig ist, so unbequem das manchen auch vorkommen mag. Klar, die Autolobby hätte dann natürlich ein Problem, ps starke Autos zu verkaufen, da für 130 km/h auch 50kW reichen.
Stimmt schon hundert Meter können je nach Geschwindigkeit verdammt knapp sein nur stellt sich dann die Frage ob hier nicht auch der Schnellfahrer für die Verkehrslage zu schnell unterwegs war. Gerade bei zweispurigen Autobahnen könnte eine Geschwindigkeitsdifferenz zwischen rechter und linker Spur von um die 100 Km/h zu viel sein. Auf der Autobahn ist es oft nicht die reine Geschwindigkeit die das Problem ist sonder die Geschwindigkeitsdifferenz. Ich will hier auch gar nicht den Ausscherenden von aller Schuld Freisprechen nur möchte ich zu bedenken geben das gegenseitige Rücksichtnahme öfter mal angebracht wäre. Leider erlebt man es auch sehr oft das man den Blinker setzt weil man eine LKW überholen möchte und dann eben mal die Lücken durch die links fahrenden geschlossen werden um zu verhindern das man überholen kann, es wäre ja ganz schlimm wenn so eine Nuckelpinne mit 120 eine LKW überholen möchte, nein da gibt man lieber noch mal Gas.
Das ist auf keinen Fall in Ordnung wenn der andere hart bremsen muss! Man hat zu warten bis frei ist, fertig. Wo ist das Problem 5 Sekunden zu warten? Es fahren nicht alle 180. Wenn ich nur mal kurz bremsen muss, finde ich das ok aber nicht wenn man wegen dem voll in die Eisen gehen muss.
Ich bin auch der Meinung das man nicht einfach raus ziehen darf und dabei eine anderen zu einer harten Bremsung zu nötigen und ich habe in so einer Situation auch schon das ein oder andere mal meine Hupe genutzt. Nur erlebe ich auf der Autobahn auch oft genug das mich ein Schnellfahrer gefährdet oder nötigt und das nicht etwas auf der Überholspur sonder auf der rechten Seite. Da fliegt eine an einem mal kurz vorbei zieht eine Meter vor dem Fahrzeug nach und bremst hart damit er die Ausfahrt noch bekommt oder man wird aus gebremst weil man nicht sofort Platz macht. Dann noch die Nasen die meine 2 Meter genügt bei 160 als Sicherheitsabstand.
Ich weiß, was du meinst, Anton. Es gibt Leute, die meinen, dass sie vor der Ausfahrt noch drei weitere Autos überholen müssen und dann versuchen, sich zwischen zwei Autos noch dazwischen zu quetschen, damit sie die Ausfahrt noch erwischen. Das sind genauso Idioten wie die, die dir direkt an der Stoßstange hängen. Manchmal ist die Lücke einfach zu klein für die Geschwindigkeitsdifferenz und man kann einfach noch nicht rüberfahren. Natürlich ist das ärgerlich, aber darüber seh ich meist hinweg. Zum eigentlichen Punkt: Wenn ich jemanden sehe, der mich gerade überholen will, und ich sehe, dass die Lücke vor mir kleiner wird und ich gleich ebenfalls überholen muss, dann steig ich lieber leicht auf die Bremse, um dann nach ihm auf die Überholspur zu wechseln, anstatt einfach darauf zu vertrauen, dass er dich sieht und für dich bremst.
Nein, natürlich nicht. Warum auch? Jeder Überholvorgang darf durch so ein Ding angezeigt vwerden und zur Gefahrenabwehr ja auch eingesetzt werden. Hupen auch verbieten und das nur weil Schnarchnasen oder "Blinde" unterwegs sind?
dass die Lichthupe nur als Gefahrenzeichen aktiviert wurde,
Im Gegenteil, das vergrößert die Gefahr, weil der langsamere vielleicht vor Schreck bremst und/oder die Lenkung verreißt.
Im Gegenteil, das vergrößert die Gefahr, weil der langsamere vielleicht vor Schreck bremst und/oder die Lenkung verreißt.
Das ist doch Unsinn. Dann müsste man den Einsatz von Leuchtzeichen generell verbieten.
Es geht nicht um die "moralische" Ansicht, sondern um die rechtliche Grundlage. Laut §16 Abs. 1 Punkt 2 StVO darf man Schall- und Leuchtzeichen verwenden, wenn man sich oder Andere gefährdet sieht. Nehmen wir an, §5 Abs. 5 StVO ist nicht gegeben, ist die Aktivierung der Lichthupe juristisch legitim, wenn der Vorausfahrende einem die Vorfahrt nimmt (§315c Abs. 1 Punkt 2a StVO)?
Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen
Hundert Meter sind auf der Autobahn schon relativ wenig, selbst bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 20 km/h. Überleg mal, wie nah aneinander die Schilder stehen, die eine Ausfahrt ankündigen, die stehen auch 100 Meter voneinander entfernt.
Natürlich geht man als Schnellfahrer das Risiko ein, dass etwas passiert. Dennoch muss man die Vorfahrt achten, wenn man einen Fahrspurwechsel vollzieht. Dazu gehört auch, die Geschwindigkeit desjenigen einzuschätzen, der Vorfahrt hat. Das Gleiche gilt schließlich auch für Kreuzungen.