gewerblich Lebensmittel in privater Küche zubereiten?
Hallo :) Wir möchten ein kleines Gastrogewerbe gründen und auf dem Weihnachtsmarkt verschiedene Suppen verkaufen. Verkauft werden soll es aus den zu mietenden Holzhütten auf dem Weihnachtsmarkt. Erwärmt wird es in großen Einkochertöpfe. Soweit sollte das kein Problem darstellen... Aber die Herstellung müsste dann natürlich Zuhause erfolgen. Ist es realistisch das man eine Genehmigung bekommt das ganze in der privaten Küche herzustellen? Es wird kein Fleisch oder Fisch verarbeitet, wird je nach Angebot unterschieden? Also lockerere Bestimmungen wenn man nur bestimmte Lebensmittel verarbeitet?
- welche Vorraussetzungen und Bescheinigungen braucht man sonst noch um ein derartiges Vorhaben umzusetzen?
- Gewerbeansiedlung - lebensmittelbelehrung - Gesundheitszeugnis
Jetzt schon mal vielen Dank für eure Hilfe (:
5 Antworten
Ja, aber ...
Zunächst einmal mußt du klären, ob du in deiner Wohngegend ein Gewerbe betreiben darfst. Dann kannst du theoretisch deine Küche als Gewerbefläche anmelden, jedoch muß sie dazu den lebensmittelrechtlichen und baulichen Standards entsprechen. (Ich vermute, die wirst du mit einer normalen, privaten Küche nicht so einfach erfüllen - zumindest nicht ohne Umbaumaßnahmen)
Für nähere Informationen solltest du frühzeitig Kontakt mit dem Gewerbeaufsichtsamt und speziell mit dem zuständigen Veterinäramt (Lebensmittelaufsicht).
Im Grunde läßt sich sagen: Gewerbliche Produktion von Lebensmitteln in privater Küche: nein; private Produktion in gewerblicher Küche: ja.
Wenn es GEWERBILCH ist muss die Produktion auch in konzessionierten Gewerberäumen stattfinden. (Deutschland)
Da bleiben wohl nur die Dosensuppen... Aber frag bei der Gewerbeaufsicht nach. Ist allerdings je nach Bundesland nicht zuständig, dort kennt man aber die Zuständigkeit. Frage gleich nach Sondergenehmigungen - vielleicht geht es unter geringeren Auflagen direkt vor Ort... Allerdings wird es da wohl schon am fließenden Wasser scheitern.
Zubereitung "daheim" dürfte problematisch sein...
Das ganze kannst du schon vergessen, wenn du in deiner privaten Küche lebensmittel für den gewerblichen Gebrauch und verkauf herstellen willst.
Private Lebensmittel und die zum gewerblichen Verbrauch bestimmten müssen strickt getrennt sein.