Eine Person im Kofferraum transportieren Strafe?
Hallo Zusammen,
das es Strafbar ist eine Person im Kofferraum mitzuführen ist mir völlig bewusst, aber mit was für Strafen muss man rechnen wenn man erwischt wird? Alle anderen Sitzplätze sind belegt und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs wird nicht überschritten. Person ist über 18.
Leider habe ich nirgends eine gescheite Antwort gefunden und teilweise sind Antworten schon relativ alt und teilweise noch im alten Punkte-System.
Bitte nur ernstgemeinte und sachliche Antworten.
Im Voraus vielen Dank,
Mfg M.
6 Antworten
das ist ein Verstoß gegen §21 StVO
Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen = Regelsatz 5 €
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt = Regelsatz 30 €
etwas anderes ist mir nicht bekannt
Hallo,
das kommt auf das jeweilige Fahrzeug an.
Denn unter Umständen handelt es sich dabei um eine schwere Straftat--> Körperverletzung mit Todesfolge.
Denn bei modernen Fahrzeugen ist der Kofferaum nicht mehr wie früher Teil der Zwangsbelüftung des Fahrzeuges, weil hier oft die zweite und dritte Batterie eingebaut werden und man deswegen eine Verbindung zum Innenraum (Batterieladung) verhindert.
Sowieso wird keiner so blöd sein, sich freiwillig in den abgeschlossenen dunklen Kofferraum einer Limousine / eines Fahrzeugs mit Stufenheck zu legen.
Es geht hier um einen Kombi oder Kleinbus mit "offenem Kofferraum" - darauf verwette ich meinen Ar...
Gruß Michael
Wenn du dir keinen Neuwagen leisten kannst, ist das nciht mein Problem :-)
abgesehen davon, dass das damit nichts zu tun hat und ich garantiert mehr Neuwagen fahre als Ottonormal ist das weiterhin Unsinn. Kein Kofferraum ist hermetisch abgeriegelt und den Sauerstoff in einem Kofferraum "wegzuschnaufen" ist nahezu unmöglich.
Es gibt einfach zu viele Ritzen und Schlitze. Darüberhinaus muss jeder Kofferraum eine Notentriegelung haben
Gibst du diese Erklärung: " Kein Kofferraum ist hermetisch abgeriegelt" bitte schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift und der Erklärung alle Schäden zu übernehmen ?
Und das ist
Darüberhinaus muss jeder Kofferraum eine Notentriegelung haben
so nicht richtig. Über eine "Notentriegelung" müssen nur die Fahrzeuge verfügen,deren Kofferraum-oder Heckklappe rein elektrisch betätigt werden.
bitte schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift und der Erklärung alle Schäden zu übernehmen ?
Alleine dieser Satz zeugt von Deiner Reife.
Lass es gut sein. Es hat zum ersten nichts mit der Frage zu tun, zum zweiten wirst Du nicht einsehen wenn Du im Unrecht bist (ich liege zugegeben mit der Vorgabe für alle falsch, aber der Grossteil hat sie dennoch - ob mechanisch oder elektrisch) und drittens möchte ich GF nicht überstrapazieren, es ist kein Forum.
Werde glücklich mit Deiner Meinung, richtig wird es davon jedoch nicht. Bemühe Dich nicht mit einer Antwort, mir ist das Getue zu kindisch.
Du bist und bleibst ein Dummschwätzer
komm... bring einen einzigen Nachweis, dass jemand im Kofferraum erstickt ist! Nicht eingeklemmt, nicht am Hitschlag gestorben, sondern durch mangelnde Sauerstoffzufuhr in einem handelsüblichen, nicht umgebauten Fahrzeug - ich warte
Die Antwort von Crack ist vollkommen richtig.
In Bezug auf "Alle anderen Sitzplätze sind belegt" solltest du noch eins beachten.
Handelt es sich dabei um einen 9-Sitzer und der im Kofferraum ist die zehnte Person (inklusive Fahrer), dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
Denn dann reicht die Klasse B nicht aus.
Viele Grüße
Michael
Das ist kein Witz.
Diese OWi kostet tatsächlich nur 5€.
Nur dann, wenn diese Person ein Kind ist, würde er teurer werden.
Wenn ein Unfall passiert sowieso...
Das wäre mindestens gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Gefährdung Schutzbefohlener.
Völliger Unsinn.
Vor allem sind diese Antwort und alle anhängenden Kommentare absolut nutzlos und überflüssig !!!
Danke, sehe ich auch so. Sollte eigentlich jedem einleuchten, dass ich Recht habe.
Du hast es nicht verstanden ...
Was nicht verstanden? Da ich richtig liege, spielt es keine Rolle.
Jetzt hör auf mit diesem Blödsinn.
Als Anwalt solltest Du erklären können wodurch die von Dir genannten Straftatbestände erfüllt werden.
Wir warten...
Habe ich bereits erklärt. Außerdem sollte es für jeden mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass man niemanden im Kofferraum transportieren darf!
Weder hast du Recht noch liegst du richtig.
Du hast bisher nur Passendes zu deinem Usernamen beigetragen - mehr nicht.
Und jetzt bringe eine Erklärung, warum es "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr' und eine Straftat sein soll - obwohl es nur eine Ordnungswidrigkeit ist - oder halte einfach den Rand.
Außerdem sollte es für jeden mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass man niemanden im Kofferraum transportieren darf!
Da stimme ich Dir zu. Aber nur da.
Ansonsten hast Du nichts erklärt.
Welche Anlage, welches Fahrzeug wird denn durch die Mitnahme einer Person im Kofferraum zerstört, beschädigt oder beseitigt?
Welches Hindernis wird dadurch bereitet? https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html
Der Tatbestand "Gefährdung Schutzbefohlener" existiert im deutschen Recht überhaupt nicht.
Du bist alles, aber sicher kein Anwalt.
Aber das weißt Du ja selbst am Besten.
Welche Schutzbefohlene? Wer sagt denn, das der Mitfahrer Schutzbefohlen ist?
Und in den Strassenverkehr greifst auch nicht ein.
Also:
Soweit ich weiss, gibt es keine Regelung, die den "Kofferraum" perse ausschliesst...im Gegenteil, einige Fahrzeuge, selbst Taxis, haben Sitze im Kofferraum.
Hier wäre also doch nur die Frage: kann man sich anschnallen oder transportiert man Personen ungesichert? Das dürfte dann die gleiche Strafe sein , dies gibt, wenn man sich nicht anschnallt....ob das nun auf dem Beifahrersitz oder im Koferraum ist, sollte egal sein. Zumindest gibt's im Bußgeldkatalog keinen Bezug auf den Koferraum.
Die Strafen sind hier relativ gering, bleiben ordnungswiedrigkeiten, hier mal ein Auszug:
https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/21-stvo/
damit es sich um einen Schutzbefohlenen handelt, müsste ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis bestehen. Die (wehrlose) Person ist in Obhut eines anderen, der die Sorgepflicht übernimmt.
Das dürfte hier nicht gegeben sein - nur mal so per Definiton
Dies ist nicht zwingend eine Gefährdung Schutzbefohlener.
Nicht zwingend, aber es ist eine, wenn es sich dabei um ein Kind handelt.
Sind nicht alle Menschen die Kinder ihrer Eltern?
Außerdem kann man bei einer 18+jährigen Person nicht mehr von einem minderjährigen sprechen; diese Person ist in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen.
Noch so ein hanebüchener Unsinn! Zu viel schlechte Filme gesehen oder?