Darf ich mit der Füherscheinklasse B ein Fahrzeug fahren welches offiziell 15 eingetragene Plätze hat, sich aber tatsächlich nur 9 Personen im Frzg. befinden?
Folgender Fall: ich möchte für eine Gemeinde einen Bus kaufen, er soll aber 15 Plätze haben. Wir haben Fahrer die auch so viele Personen befördern dürfen. Es gibt aber auch Fahrer die gerne bis 9 Personen den Bus benutzen möchten. Dürften sie das dann? Ach ja. Ich spreche hier nicht über einen gewerblichen Gebrauch des Fahrzeuges, sondern rein ehrenamtlich für Jugendfreizeiten.
Vielen Dank schon mal im Voraus für nützliche Antworten!
5 Antworten
Nein! Es geht darum, dass dieses Fahrzeug für 15 Personen zugelassen ist. Ebenso, wie Du mit einem PKW, der einen Anhänger mit 1000 kg Gewicht ziehen darf keinen Anhänger ziehen darfst, der zwar 2000 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, aber nur bis 1000 kg beladen ist....die Gesetze sind halt so ausgelegt und im Falle einer (Routine) Kontrolle wird es mächtig Ärger geben, im Fall eines Unfalls natürlich noch mehr!
Da die Klasse B nur PKW beinhaltet sind da 5 bzw. 7 Personen ink . Fahrer zugelassen darüber braucht man die größere Klasse D/ D1/ DE oder D1E .
So ist zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, die Fahrerlaubnisklasse D erforderlich
D1_ Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von mehr als acht und nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind .
Wer den Busführerschein gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen.
Dies gilt auch bei Aushilfsfahrten.
Nein, du darfst nur KFZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und bauartbedingt ausgelegt nur für 8 Personen + Fahrzeugführer fahren.
http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerscheinklassen/klassen-b-be-8726.htm
Nein, und mit ausbauen der Sitze ist es auch nicht getan, weil sich nämlich bei mehr als 9 Sitzplaätzen die Fahrzeugart ändert.
Bis 9 Sitzplätze ist es ein Pkw "Fahrzeug zur Pesonenbeföderung mit weniger oder gleich 8 Fahrgastplätzen" Bei mehr als 8 Fahrgastplätzen ist es ein Kraftomnibus".
Entscheidend ist dabei die in den Papieren eingetragene Anzahl der Sitzplätze.
Man darf ja mit Klasse B auch keinen leeren 7,5t fahren oder einen 5t nur bis 3,5t beladen.
Auch wenn ich die Sitze rausbaue und tatsächlich keine 15 Sitze mehr im Fahrzeug sind sondern nur 9?
Nein, da das Fahrzeug eben für mehr als 9 Personen gebaut ist. Da ändert auch der Ausbau der Sitze nichts.
Das wäre möglich -
allerdings muss das dann auch in den Papieren geändert werden was in der Praxis wohl kaum effektiv wäre - denn würden Sitze wieder eingebaut weil ein Anderer fährt bedingt das zwingend auch wieder eine Änderung der Papiere.