Gutschein als Bezahlung
Hallo,
es gibt eine Jobbörse und da hat eine Person nun das Angebot gemacht "Ich biete einen Nebenjob, als Gegenleistung gibt es einen Gutschein von mir" (sie macht halt was mit Fußpflege usw.)
Jetzt habe ich herausgefunden, dass man durchaus in Gutscheinen bezahlen darf. Aber doch nicht komplett? Sondern nur ein gewisser Prozentsatz oder?
Man kann doch keinen Arbeitsvertrag abschließen in dem als Gehalt steht, man bekäme nur Gutscheine. Auch kann man so einen Job doch gar nicht ANMELDEN wegen der Steuernabführung usw?! Also es wäre von der Zeit halt auf Minijobbasis.
Ist es reich theoretisch erlaubt bzw umsetzbar?!
5 Antworten
ja natürlich ist das erlaubt
es zwingt dich ja niemand, für sie zu arbeiten
aber wenn du für sie arbeitest, gibt es halt kein Geld, sondern einen gutschein
das bekommt sie schon geregelt
Mit Gutscheinen? hahja...
ja dann arbeite da halt nicht, ist doch einfach
§ 107 GewO regelt:
(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen...
Sachbezüge (Naturallohn) sind nur im begrenztem Umfang erlaubt und werden oft zusätzlich gewährt oder ein Teil des Gehaltes wird aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen in einen Sachbezug umgewandelt (umfangreiche Regelungen sind hier zu beachten)...
Wenn Sachbezüge nicht unter die steuerfreien Regelungen fallen sind sie in € umzurechnen und durch den AN zu versteuern und der AG muß die Sozaialabgaben abführen...
Alles in Gutscheinen zu bezahlen ist also nicht zulässig - schon die Idee ist heutzutage absurd (das war einmal im 19 Jhd. teilweise üblich) - noch absurder wird es, wenn dies ein AN auch nur erwägt dieses mitzumachen...
M. E. ist das nicht verboten, so lange es keine allgemeinen Mindestlöhne gibt. Das Finanzamt wird die Gutscheine schon bewerten, so dass es auch Steuern dafür verlangen kann, falls die Grenze der Steuerfreiheit überschritten wird. Auch Krankenkassenbeitröge und Rentenversicherung werden Geld sehen wollen. Da kann man nicht mit Gutscheinen bezahlen.
Ausserhalb der Minijob- Regelung ist es nur bis 44 € monatlich steuerfrei erlaubt, darüber hinaus muss es als geltwerter Lohn versteuert werden. Wie das Verhältnis Barlohn und geltwerter Sachbezüge sein darf, entzieht sich meiner Kenntniss.
44€ ist doch mehr als deutlich noch im Minijob Bereich...? die grenze liegt doch bei 450€
Wer wird sich denn darauf einlassen? Was möchte man denn mit so vielen Gutscheinen machen? Weiterverkaufen? Hmm, hört sich alles sehr theoretisch an. Glaube nicht dass jemand für Gutscheine längerfristig arbeitet.
Geht hier ja nicht ums Glauben, sondern konkret darum, ob es geht. Anbieten kann mans ja, ob sich einer einlässt, ist doch hier gar nicht das Problem. Ich seh eher Nachteile, wenn es für denjenigen heißt Krankenkassenbeiträge selber zahlen zu müssen usw
Es geht ja jetzt auch um Steuern usw...