Muss man ein Gewerbe bei Nachhilfe anmelden?
Hallo,
Ich hatte vor längerem bei ebay kleinanzeigen mal eine Anzeige drin bei der ich Nachhilfe angeboten habe. Die Anzeige wurde dann aber gelöscht weil mein Account privat und nicht gewerblich ist.
Ich habe es dann sein gelassen, da ich einen anderen Job angefangen habe.
Nun habe ich aber gekündigt, da ich aufgrund meines studiums umziehe und bin nun am überlegen, ob ich mit das mit der Nachhilfe nochmal probieren soll. Ich möchte natürlich alles legal machen und keine Schwarzarbeit, daher stellt sich mir nun die frage, ob ich das als gewerbe anmelden muss oder nicht, da ich als vollzeitstudentin kein gehalt habe und wenn ich unter 450€ im Monat verdiene muss ich ja eh keine Steuern zahlen bzw. Da gibts ja einen jährlichen Freibetrag.
Und mit 1 bis 2 mal Nachhilfe kommt man eh nicht über den Betrag.
Würde mich freuen wenn sich jemand melden könnte der sich da auskennt.
Danke😊
5 Antworten
Das ist ein Freier Beruf , und kein Gewerbe. Dementsprechend musst du das nur beim Finanzamt anmelden, und nicht beim Gewerbeamt.
eBay Kleinanzeigen kennt aber die Unterscheidung zwischen Gewerbe und Freier Beruf nicht. Deshalb musst du dich bei eBay Kleinanzeigen als Gewerbetreibender eintragen.
Unabhängig davon , ob du unter dem Steuerfreibetrag von gut 9.000 Euro bleibst, musst du das anmelden beim Finanzamt als Freiberufliche Tätigkeit mittels Elster. Dabei kannst du auch die Kleinunternehmer Regelung wählen, und auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten . Desweiteren musst du eine jaehrliche Gewinnrechnung machen, Einnahmen Überschussrechnung.
Mit Kosten ist das nicht verbunden. Nur mit bürokratie. Die Anmeldung über Elster ist für einen Laien nicht ganz einfach.
Anmelden musst du das erstmal. Das Steuerrecht kennt in der hinsicht keine Bagatellfälle oder freibetraege.
Danach kann der Sachbearbeiter aber entscheiden, ob du von den Steuererklärungen freigestellt wirst, weil du weit unter dem Steuerfreibetrag von gut 9.000 Euro bleibst. Ist aber meistens nicht so in diesen Fällen nach meiner Erfahrung.
desweiteren hatte ich übersehen, dass du kein abgeschlossenes Studium hast. Dann ist es umstritten, ob das als Freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird.
Ich würde mich mal schlau machen, ob du dies nicht als steuerfreie Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschale abrechnen kannst: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/08_uebungsleiter_ehrenamt/node.html
Gruß und viel Erfolg damit wünscht dir siola55
Nein, ein Gewerbe ist nicht zwingend erforderlich. Das Unterrichtswesen fällt unter die freiberuflichen Tätigkeiten.
Du müsstest dafür allerdings beim Finanzamt eine EÜR abgeben.
Was ist denn eine EÜR? Und es wäre aber steuerfrei oder? Also wie gesagt habe ich ja sonst keine einkünfte
Eine Einnahm-Überschuss-Rechnung. Das ist eine einfache Gegenüberstellung deiner Einnahmen und Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit.
Danke
Du mußt nur den Gewinn versteuern, deshalb die EÜR (Einnahme-Überschuß-Rechnung); jedoch beträgt der aktuelle Steuer-Grundfreibetrag für einen Single knapp 10.000 € !
Wieso gehst du nicht mal persönlich zum Finanzamt und lässt dich aufklären?. Die haben auch bei euch einmal in der Woche abends länger auf, dann bist du auf der sicheren Seite.
Die können das schon ca. abschätzen, was du da nebenbei verdienst.
Wenn du gegen Geld Nachhilfe erteilst, ist das selbstverständlich gewerblich. Was denkst du denn?
Naja wozu ein gewerbe melden wenn ich eh keine steuern zahlen muss... von freundlichkeit hast du auch noch nichts gehört und dass als "Community-Experte"
Experten sind eh suspekt, nicht nur hier
Sorry, manche Leute setzen halt Verstand voraus ;)
Was soll dass denn jetzt heißen?! Natürlich verstehe ich, dass man es als gewerbe bezeichnen kann bzw. Eins ist. Ich frage mich lediglich ob ich es auch anmelden muss wenn ich mir als studentin ohne weitere einkünfte 50€ im monat dazu verdienen will.
Ich verstehe eben den Sinn dahinter nicht da ich dass ja eh nicht versteuern muss.
Gewerberecht hat nichts mit Steuern zu tun. Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Und Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.
Das Finanzamt will den Fall aber zunächst prüfen. Deshalb ist eine Anmeldung zwingend. Danach kann der Sachbearbeiter dich auch freistellen von zukünftigen Steuererklärungen, wenn es sich um sehr geringe Einkünfte weit unterhalb des Freibetrages handelt. Es ist aber nicht so, dass der Selbstständige jetzt hierrüber selber frei entscheiden kann.
Woher soll das Finanzamt denn wissen, dass du keine Steuern zahlen musst. Du musst mindestens einmal erklären, wie hoch deine Einkünfte sind.
Super danke. Die Info hat mir gefehlt
Schon mal gelesen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/08_uebungsleiter_ehrenamt/node.html
Nachhilfe gegen Bezahlung, hat aber nichts mit Ehrenamt zu tun.
Super vielen dank. Ist das denn mit kosten verbunden? Ich kann nicht mehr als ein bis zwei stunden pro woche geben und werde also höchstens 80€ im monat verdienen, wenn ich überhaupt jemanden finde... wenn ich da aber hohe kosten habe suche ich mir lieber einen "normalen" minijob