Zu Viel Verdienst beim Bafög?
Hallo,
Also die Situation ist folgende:
Ich habe ein Schreiben vom Bafög Amt erhalten, indem gefordert wurde, dass ich meinen gesamten voraussichtlichen Brutto Verdienst vom 09/21 bis 08/22 angeben soll.
Ich habe seit September 2021 eine Werkstudententätigkeit und seit dem ca. 4000 Brutto verdient. Zum 01.04. werde ich ca. 4800 Brutto verdient haben und ab dem 01.04. werde ich
zum einem Minijob-Vertrag wechseln und ca. 200 Euro verdienen.
Ich werde also zum August 2022 ca. 6200 Brutto verdient haben.
Mit welchen Auswirkungen bzw. Folgen habe ich zu Rechnen?
Macht es Sinn einfach vor den 5.400 Euro zu kündigen, obwohl ich das eigentlich echt nicht möchte.
Es gibt doch eine Pauschale von 1.000 Euro, wäre ich dann nicht unter den 5.400 Euro?
Vielen Dank schonmal.
3 Antworten
Hallo,
Wenn du über dem Freibetrag liegst, dann wird der Bafögsatz eben gekürzt und du musst nachzahlen.
Du kannst natürlich vorher kündigen, hast dann keinen Job mehr und keine Einnahmequelle mehr, keine Erfahrung, keinen Fuß in der Tür, keine Vorteile, da du damit ja auch nicht mehr Geld in der Taschen hast - aber ist nicht wirklich ratsam.
Von welcher Pauschale redest du?
Nein, da bist du völlig falsch. Da wird nichts mehr abgezogen oder draufgerechnet. Der Freibetrag ist bei 5400€ in 12 Monaten Bewilligungszeitraum.
Wenn Du im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten mehr als 5408 € verdienst, wirst Du entsprechend weniger bekommen und nachzahlen müssen.
Ich weiß nicht genau wo die bafög Obergrenze liegt, aber ich meine irgendwo bei 6000.
Soll heißen, landest du über diesem Freibetrag, wird dein befog gekürzt.
Klar du hast dann nicht "mehr Geld" aber du musst natürlich auch weniger zurückzahlen, zumal finanzielle Unabhängigkeit schon nix schlechtes ist.
Muss ich dann, wenn ich über dem Freibetrag liege, das Geld was drüber liegt dem Bafög Amt zurückzahlen?
Das glaube ich nicht. Rückzahlung von BAföG passiert in der Regel nur wenn man zB an einer Uni eingeschrieben war und gar nicht studiert hat, mit BAföG aber trotzdem seine Lebenshaltungskosten gedeckt hat. Dann kann das gut sein.
Dass das Amt BAföG von dir zurückverlangen will halte ich für unwahrscheinlich, wenn du halt über die Grenze kommst wird dir der Bafög-Satz erstmal gekürzt, und im Zweifelsfall dann halt ganz gestrichen.
Dachte die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro wird noch draufgerechnet, aber das wird wohl nicht stimmen