Anerkennungsjahr Erzieherin - 1 Monat Arbeitslosengeld?

1 Antwort

Wenn du jetzt schon weißt, dass du eine Beschäftigungslücke hast, musst du dich für diesen Zeitraum bereits jetzt arbeitssuchend melden. Gerade in dem Zeitraum werden überall Aushilfskräfte gesucht. Eine solche Beschäftigung wäre natürlich vorrangig vor AlG 2.-

Einfach si wirst du nichts bekommen. Und wenn du dich erst im August meldest, hättest du schon mal 2 Wochen Sperre wegen Meldeversäumnis.

rellip 
Beitragsersteller
 15.04.2014, 14:41

Aber der Zeitraum gehört ja noch zu meiner Ausbildung? Da bin ich doch nicht direkt Arbeitslos- oder?