7 Stunden gearbeitet, 2 Stunden krankgemeldet- zählt das als halber Tag?
Hallo,
Ich war letzte Woche bereits krank, bin aber trotzdem arbeiten gegangen. Einen Tag ging es mir dann so schlecht, dass ich nach den 7 Stunden meiner üblichen Tätigkeit, eine Teamsitzung, die am Abend stattfinden sollte, abgesagt habe, um irgendwie Kräfte für den nächsten Arbeitstag sammeln zu können, da ein wichtiges Gespräch anstand.
Meine Vorgesetzte teilte mir mit, dass ich mich für die 2 Stunden, die die Teamsitzung gedauert hätte, einen halben Tag krankmelden soll.
Mir kommt das etwas überzogen vor, da ich von 9 Stunden immerhin knapp über 7 gearbeitet habe. Was passiert mit diesen geleisteten Stunden, wenn ich mich einen halben Tag krankmelde? Weil, was ich geleistet habe, muss mir doch auch anerkannt werden, oder nicht?
Danke im Voraus für die Antworten.
5 Antworten
Aus §§ 5 und 7 EntFG ergibt sich, dass der Arbeitgeber die fehlende Zeit nicht bezahlen muss bzw. einen Nachweis über einen Arztbesuch oder eine AU für diese Zeit verlanen kann. Alternativ kann man die Fehlzeit nacharbeiten.
Die Forderung einer Krankmeldung für einen halben Tag ist natürlich vollkommener Blödsinn und rückwirkend in der Regel auch nicht so nicht möglich, wenn du am nächsten Tag wieder zur Arbeit erschienen bist.
Die 7 gearbeiteten Stunden müssen selbstverständlich auch bezahlt werden.
Soweit ich informiert bin, dürfte der mit 7 Std. gearbeitete Tag als voller Arbeitstag gelten.
Dafür gibt es Vorschriften, worüber Du Dich mal schlau machen solltest..notfalls in einem Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt.
Jessas, Deine Chefin nimmt es scheinbar ganz genau.
Sowas habe ich auch noch nie gehört :/
Also Du wirst keinen Arzt finden, der Dich jetzt noch für die vergangene Woche für 2 Std. bzw einen halben Tag krankschreibt. Das lässt sich ja jetzt nicht mehr feststellen und so weit rückwirkend dürfen das Ärzte (glaube ich) auch nicht.
Was passiert denn, wenn Du keinen Krankenschein vorlegen kannst?
Kannst Du diese 2 Std. eventuell nacharbeiten? Dann ist Ruhe im Schiff ...
Wenn Du wieder mal krank wirst, lass Dich besser gleich richtig krankschreiben. Deinen Guten Willen scheint Deine Chefin ja nicht zu schätzen.
"Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)"
Quelle: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/minus1.htm
Eine Krankmeldung für halbe Tage gibt es wohl kaum.
das tust du mal lieber nicht.
Die müssen dir deine geleisteten 7 stunden auszahlen.