Muss ich am Samstag trotz freiem Tag und 5 Tage vorangegangener Krankheit arbeiten?
Hallo, ich bin bis Freitag krankgeschrieben, also 5 Tage. Ich habe eine 37,5 Std Woche, der Betrieb unterliegt der Tarifbindung im Einzelhandel und wir haben eine 6 Tage Woche. Arbeite aber an 5 Tagen meine Arbeitszeit ab. Ich hätte Montag bis Freitag gearbeitet und Samstag frei gehabt, da ich einen wichtigen Termin habe. Jetzt will aber der Chef, dass ich Samstag rein komme, da mir angeblich dieser freie Tag bei 5 Tagen Krankheit dann nicht mehr zusteht. Ich habe bereits im Arbeitsvertrag nachgeschaut, da steht nur, dass ich eine Arbeitszeit von 37,5 Std habe, sonst nichts. Ich weiß jetzt nicht weiter, da ich der Meinung bin, ich habe ja mit der Krankheit sozusagen meine 5 Arbeitstage geleistet und das nicht in Ordnung ist. Vielleicht behauptet er das auch nur, damit ich komme, da Personalmangel herrscht.
5 Antworten
da mir angeblich dieser freie Tag bei 5 Tagen Krankheit dann nicht mehr zusteht.
Das ist völliger Unsinn!
Wenn Du für die Tage Montag bis Freitag zur Arbeit eingeteilt warst und Samstag frei haben solltest, in dieser Woche dann aber an den eingeteilten Tagen krank warst, hat das keinen Einfluss auf Deinen fest eingeplanten freien Tag.
Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1, wonach "dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen" ist.
Und die für Dich "maßgebende regelmäßige Arbeitszeit" ist in diesem Fall Deine Dienstplaneinteilung in der Zeit, in der Du krank warst: Arbeit von Montag bis Freitag, frei am Samstag.
Wenn Du am Samstag planmäßig frei hast, musst Du auch nicht arbeiten, es sei denn, Deine Anwesenheit wäre z.B. wegen eines Notfalls (Räumung eines Lagers wegen Überschwemmung) zwingend notwendig; dann ergäbe sich Deine Verpflichtung zur Arbeit aus der besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber. Und wenn Du tatsächlich arbeiten gehen solltest, ist diese Arbeit am Samstag selbstverständlich zusätzlich zur Entgeltfortzahlung für Montag bis Freitag zu entgelten!
Etwas Anderes ist allerdings die Frage, wie Du Dich diesbezüglich gegenüber Deinem Arbeitgeber behaupten und durchsetzen willst und/oder kannst: denn leider sind "Recht haben" und "Recht bekommen" viel zu oft zwei völlig verschiedene Dinge!
Wann würde dir diese Änderung denn mitgeteilt?
Soweit ich weiß müssen Änderungen 4 Tage vorher mitgeteilt werden.
Abgesehen davon, sagt das Lohnfortzahlungsgesetz, dass du im Falle einer Krankheit so bezahlt werden musst, als wenn du gearbeitet hättest.
Also in deinem Fall für die 37,5 Stunden.
Wenn du den Samstag arbeiten gehst, müssten es demnach Überstunden sein.
Wenn deine Notwendigkeit am Samstag betrieblich bedingt ist, kann dich dein Chef antanzen lassen..
Da ich jedes zweite Wochenende arbeiten muß, lass ich mich , wenn ich krank bin immer bis einschließlich Sonntag krank schreiben. Da der Arbeitgeber einen auch an freien Tagen zum arbeiten einteilen kann. Vielleicht redest du nochmal mit deinem Arzt.
Familiengerd hat Dir ja schon geschrieben, wie es abläuft. Du solltest Dich aber bei einer 6-Tage-Woche immer bis Samstag krankgeschrieben sein. Dann ist die Sache ganz klar.