Zählt Kassenvorbereitung und Kassenabschluß zur Arbeitszeit?

9 Antworten

Also wir hatten Gleitzeit und konnten von 7:00 h an in der Dienststelle sein. Laut Stechuhr wurde auch diese Zeit angerechnet. Wenn wir allerdings vo 7:00 Uhr an unserer Arbeitsstelle waren, dann zählte es nicht. Ich war manchmal von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf Arbeit und das wurde auch vergütet. allerdings kam es seltener vor. Nun weiß ich nicht, was dein Arbeitsvertrag aussagt, aber wenn der Arbeitgeber es verlangt eine halbe Stunde vorher zu erscheinen, dann muß er diese Zeit auch vergüten. LG

Ich würde mir einen anderen AG suchen. Alle von Dir aufgeführten Tätigkeiten sind als Teil der Arbeit zu werten und somit Arbeitszeit. Ich nehme an, einen Betriebsrat habt ihr auch nicht, oder?

Hallöchen,

sogenannte Rüstzeiten, sind in fast allen Branchen und auch in der Industrie üblich!

Im allgemeinen werden sie über die Mantel- oder Tarifverträge geregelt. Wenn Du der Meinung bist, ungerecht behandelt zu werden solltest Du Dich an Deine Gewerkschaft wenden. Dafür musst Du allerdings Mitglied sein!

nach Ladenschluß wenn der denn dann mal pünktlich ist

Im Einzelhandel werden, sich noch im Geschäft befindende, Kunden fertig bedient. Das ist allgemeine Sitte und zeugt von Interesse am Kunden.

Du arbeitest in einem Dienstleistungsbereich, anscheinend aber sehr ungern!

ich würde gern die nicht bezahlte Zeit nach fordern

Dann brauchst Du anwaltlichen Rat!

Grüße

Familiengerd  28.12.2014, 17:15
Du arbeitest in einem Dienstleistungsbereich, anscheinend aber sehr ungern!

Woraus willst Du das denn wohl schließen?!?!

Es hat wohl kaum etwas mit "gern" oder "ungern" zu tun, wenn ein Arbeitnehmer danach fragt, ob das Vorgehen des Arbeitgebers rechtskonform ist!!!

Wurzelpeter  29.12.2014, 16:50
@Familiengerd
Abends nach Ladenschluß wenn der denn dann mal pünktlich ist

Ungern bezieht sich auf diesen Satz!

Familiengerd  29.12.2014, 17:02
@Wurzelpeter

Das ändert aber nichts an der Aussage meines Kommentars zu Deiner "Ungern"-Bemerkung.

PeterSchu  29.12.2014, 13:28

"Du arbeitest in einem Dienstleistungsbereich, anscheinend aber sehr ungern!"

Was soll denn das bitte? Wer arbeitet, hat auch das Recht, dafür bezahlt zu werden. Das heißt doch nicht, dass man ungern arbeitet.

Ich würde eher sagen, er arbeitet gern, aber er lässt sich ungern ausbeuten. Und das zu Recht,

Wurzelpeter  29.12.2014, 16:51
@PeterSchu

@PeterSchu

Abends nach Ladenschluß wenn der denn dann mal pünktlich ist

Ungern bezieht sich auf diesen Satz

Wurzelpeter  28.12.2014, 17:11

Alle, nach mir, veröffentlichten Meinungen sind Bauchgefühle!

Google mal nach "Rüstzeit Arbeitszeit"

Familiengerd  28.12.2014, 17:25
@Wurzelpeter
Alle, nach mir, veröffentlichten Meinungen sind Bauchgefühle!

Donnerwetter - und das, obwohl Du gar nicht weißt, was an Antworten noch so kommt; so ist z.B. die Antwort von Hexle2 alles andere als vom Bauchgefühl bestimmt, sondern fundiert!

Mein Vertrag läuft aus

Ich vermute mal, Du möchtest dort auch keine Verlängerung/Übernahme.

Selbstverständlich ist die Vorbereitung und auch die Aufräumungsarbeiten Arbeitszeit die bezahlt werden muss. Du machst das nicht zum Privatvergnügen sondern auf Anweisung und zum Nutzen des AG.

Im Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde steht im § 2 Arbeitszeitgesetz u.a.:

"Arbeit ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Entscheidend für das Vorliegen von Arbeitszeit ist, dass AN ihrem AG zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen. Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Abschlussarbeiten, Vor- und Nachbereitungen des Arbeitsplatzes oder andere Tätigkeiten, die durch die Organisation des AG veranlasst sind, wie etwa das abschließende Bedienen der am Arbeitsende noch in einem Geschäft anwesenden Kundschaft, "Waschzeiten", das An- und Ablegen von Dienstuniformen usw."

Schau mal im Arbeitsvertrag nach, ob etwas zu Verjährungsfristen drin steht. Oft wird ein rückwirkender Anspruch durch eine Klausel eingeschränkt so dass Du u.U. nur die Mehrarbeit von z.B. drei Monaten rückwirkend einfordern kannst. Steht da nichts, kannst Du die kompletten Überstunden zur Abgeltung bringen.

Hallo, Timmi0511. Dazu gibt dir dein Arbeitsvertrag Auskunft, den du, sollten diese AZ. darin nicht berücksichtigt sein, beim Arbeitsgericht anfechten kannst. LG + Guten Rutsch nach 15.