Kassenschulung zählt als Arbeitszeit?
Also ich arbeite momentan als Teilzeitkraft (Verkäufer) und hatte diesen Montag Kassenschulung von 8:00 bis 17:00 (bzw eigentlich bis 17:30 um genau zu sein). So. Vertraglich festgelegt sind 19.5 Std die Woche, nun hab ich aber auf den Plan geguckt (wo Arbeitszeiten drauf stehen) und sehe das ich den rest der Woche (bis Freitag) ganz normal arbeiten muss also immer so 4-5 Std. Jetzt frag ich mich halt ob die 9 Std am Montag gar nicht als Arbeitszeit gezählt haben, weil das ja ansonsten garnicht mit den 19,5 Std aufgehen kann. Montag (Kassenschulung) 9Std + Dienstag (Heute) 5Std = 14 + Mittwoch 5 Std (Hab ich schon nachgeschaut) = 19Std und Donnerstag+Freitag wären dann ja egal wie lange ich arbeite, da es ja beides über die festgelegte Zeit hinausgeht (aber halt jeweils 4-5 wieder). Die Chefin möchte ich nach möglichkeit nicht fragen, weil die immer so passiv aggresiv ist, aber wenn es nicht anders geht dann ist das halt so.
Danke im voraus.
2 Antworten
Selbstverständlich ist diese Schulung Arbeitszeit.
Arbeitszeit ist die Zeit, die Du dem Arbeitgeber zur Verfügung stellst. Ob Du in dieser Zeit arbeitest oder eine Schulung hast, spielt keine Rolle.
In dieser Zeit stellst Du dem AG Deine "Arbeitsleistung" für seine Belange zur Verfügung. Er hat sein Weisungsrecht ausgeübt und Du bist auf seine Veranlassung bei dieser Schulung gewesen. Zudem nehme ich an, Du brauchst die Schulung um Deinen Job korrekt ausüben zu können.
Das war kein "Privatvergnügen" und Du hast das ja auch nicht aus eigenem Antrieb gemacht. Die Stunden sind zu bezahlen, bzw. als Freizeitausgleich zu geben.
Danke fürs Sternchen
Normalerweise ist es Arbeitszeit und das war bei uns immer so.
Aber frag sie besser, sonst hast du die 9 Stunden umsonst gearbeitet.