Mit Zug zur Arbeit und verspätet

8 Antworten

Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, dass er pünktlich am Arbeitsplatz erscheint. Wie er das macht, ist ganz allein sein Problem. So sieht das Arbeitsrecht aus, und wer keine Gleitzeit hat, greift eben ins Klo...

Franz577 
Beitragsersteller
 12.03.2009, 09:18

Also das halte ich mal für unüberlegten Unsinn. Zigtausende haben keine Gleitzeit, zigtausende fahren mit dem Zug und etliche kommen dadurch hin und wieder mal zu spät. Die werden dann alle gekündigt, oder wie? Das kanns ja wohl nicht sein, oder? Irgendeine einvernehmliche Regelung muß es da also schon geben.

MikeFFM  12.03.2009, 09:30
@Franz577

Wofür Du das hältst, ist mir ziemlich latte! Es ist ständige Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte, und wenn es Dir nicht passt, sag es denen! Es ging ja um die Rechtslage! Gut finde ich es auch nicht unbedingt...

Franz577 
Beitragsersteller
 12.03.2009, 09:34
@MikeFFM

"Und wer keine Gleitzeit hat, greift eben ins Klo!" Sorry, aber du tust gerade so, als ob alle ohne Gleitzeit keine Möglichkeit hätten, das irgendwie anders zu regeln. Und solche pauschalisierenden Aussagen gefallen mir einfach nicht.

MikeFFM  12.03.2009, 09:39
@Franz577

Wie gesagt, Deine persönlichen Präferenzen oder Abneigungen gehen mir grad hinten vorbei! Es zwingt Dich ja niemand, meine Beiträge zu lesen wenn Dir die Formulierungen nicht gefallen. Und wenn Du sie inhaltlich nicht verstehst, ist das auch nicht meine Sache. Also spar Dir Deine besserwisserische Zensur!

Franz577 
Beitragsersteller
 12.03.2009, 15:57
@MikeFFM

Schon klar, daß engstirnige Leute auf Bild-Zeitungs-Niveau Kritik schlecht vertragen.

gargamel111  13.03.2009, 11:04
@Franz577

Es geht eher darum, dass Du nicht verstehen willst, wie das gesetztlich geregelt ist. Und da kann Franz nunmal nichts dafür (Ich BIN mir sicher, dass er die Gesetze nicht gemacht hat.) Ebensowenig kann er etwas dafür, dass Du das mit Deinem Chef nicht regeln kannst. Der eine hat einen Chef, der das abkann, der andere nicht. Wenn Du nur Antworten haben willst, die Dir gefallen, dann solltest Du vielleicht woanders fragen. Mir wären richtige Antworten lieber. Von der "Klo-Formulierung" mal abgesehen.

MikeFFM  21.03.2009, 06:22
@gargamel111

Lieber Gargamel, Du verwechselst mich scheinbar mit Franz... Er kapiert die Rechtslage nicht, hat scheinbar einen unkooperativen Chef und will hier offensichtlich nur Antworten sehen, die in sein beschränktes Bild der Arbeitswelt (so viel zum Thema "Bild-Niveau"!) passen. Und die "Klo-Formulierung" ist in dieser Region schlicht und einfach eine Umschreibung für "Pech gehabt" bzw. "damit muss man leben"...

Wenn du weiß, das der Zug zu spät kommt, nimm einen früher. Wenn sogar dieser starke verspätung hat (20 min ca) Kannst du nach einem Zettel nachfragen der dich "entschudligt" von der Deutschen Bahn.

Abmahnung nur wenn er gegen etwas verstösst was zu seinen Arbeitstäglichen Pflichten gehört. Also mal im Arbeitsvertrag lesen ob damals Pünktlichkeit vereinbart wurde...

tomg1974  12.03.2009, 08:22

Pünktlichkeit muß nicht vertraglich geregelt werden, das Diebstahl verboten ist muß auch nicht im Vertrag stehe, diese Dinge zählen als selbstverständlich

Hausmeischda  12.03.2009, 08:25
@tomg1974

Ja klar das stimmt schon. Aber ob wegen ein paar Mal zu spät kommen eine Abmahnung direkt folgt lässt sich schlecht sagen. Kommt auf das Unternehmen und den Chef an.

Karli123  12.03.2009, 08:28
@Hausmeischda

naja, sicher kommt das auf den chef an. aber er wollte ja wissen, ob sein chef das recht der abmahnung hätte. und das hat er auf jeden fall. ob er davon gebrauch macht, ist die andere frage!

Karli123  12.03.2009, 08:20

vor gericht wird unpünktlichkeit als "nichterbringen der arbeit" gewertet. und das erbringen der arbeit ist IMMER bestandteil des arbeitsvertrages!

Wenn der Zug verspätung hat, kann man sich am Bahnhof eine BEstätigung holen. Ansonsten würde sich anbieten einfach einen zug oder Bus früher zu fahren, somit kommt man nihct in die GEfahr zu spät zu kommen

also es ist deine pflicht als arbeitnehmer, pünktlich zur arbeit zu erscheinen. wie du das machst, ist dem gesetzgeber egal! ich denke, du kannst sehr wohl dafür abgemahnt werden und rausfliegen und hättest vor gericht keine chance dich einzuklagen! wenn du sicher gehen willst, musst du wohl wirklich früher kommen. oder dir ein auto kaufen...

Familiengerd  15.04.2014, 12:31
du kannst sehr wohl dafür abgemahnt werden und rausfliegen und hättest vor gericht keine chance dich einzuklagen!

Das ist Unsinn!

Bei einer nicht vorhersehbaren Verspätung zB. der Bahn ist der Arbeitgeber nicht zu einer Abmahnung - geschweige denn zu einer Kündigung - berechtigt.

Eine Abmahnung ist eine Warnung an den Arbeitnehmer wegen eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Haupt- und Nebenpflichtung. Und ein solcher Verstoß liegt bei einem verspäteten Arbeitsantritt aufgrund einer unvorhergesehenen Verspätung nicht vor. - Etwas anders liegt der Fall, sollte es regelmäßig zu z.B. solchen Bahnverspätungen kommen, auf die sich der Arbeitnehmer dann allerdings einzustellen hat.

Franz577 
Beitragsersteller
 12.03.2009, 09:21

Ich betone nochmal: Früher kommen bedeutet eine Stunde früher, da die Züge nur stündlich fahren (ist eine Nebenstrecke). Also praktisch jeden Tag mehr als eine Stunde im Freien vor der Firma warten, bis der Chef aufsperrt? Auch im Winter und bei Regen? Und wenn man sich kein Auto leisten kann, was dann?