Mit Zug zur Arbeit und verspätet
Wer beim Weg zur Arbeit auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, dem kann es ja öfter mal passieren, daß er aufgrund Verspätungen unverschuldet zu spät zur Arbeit erscheint. Daß diese Zeit dann entweder nachgearbeitet wird oder vom Zeitkonto des Mitarbeiters abgezogen wird, versteht sich von selbst. Aber kann der Arbeitgeber einen solchen Mitarbeiter auch abmahnen oder gar kündigen, wenn er sich hin und wieder mal verspätet (also vielleicht ca. einmal pro Monat)? Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt ja jedem selbst überlassen. Also der Chef kann nicht bestimmen, ob man mit Auto, Zug, Bus oder Fahrrad zur Arbeit kommt. Einen Zug früher nehmen wäre möglich, aber was ist, wenn dieser gleich eine ganze Stunde früher am Ziel ist und man so eine Stunde im Freien und vor verschlossenen Türen warten müßte, bis man an seinen Arbeitsplatz kann? Das kann ja auch nicht verlangt werden.
Also wie sieht es da aus?
8 Antworten
Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, dass er pünktlich am Arbeitsplatz erscheint. Wie er das macht, ist ganz allein sein Problem. So sieht das Arbeitsrecht aus, und wer keine Gleitzeit hat, greift eben ins Klo...
Wofür Du das hältst, ist mir ziemlich latte! Es ist ständige Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte, und wenn es Dir nicht passt, sag es denen! Es ging ja um die Rechtslage! Gut finde ich es auch nicht unbedingt...
"Und wer keine Gleitzeit hat, greift eben ins Klo!" Sorry, aber du tust gerade so, als ob alle ohne Gleitzeit keine Möglichkeit hätten, das irgendwie anders zu regeln. Und solche pauschalisierenden Aussagen gefallen mir einfach nicht.
Wie gesagt, Deine persönlichen Präferenzen oder Abneigungen gehen mir grad hinten vorbei! Es zwingt Dich ja niemand, meine Beiträge zu lesen wenn Dir die Formulierungen nicht gefallen. Und wenn Du sie inhaltlich nicht verstehst, ist das auch nicht meine Sache. Also spar Dir Deine besserwisserische Zensur!
Schon klar, daß engstirnige Leute auf Bild-Zeitungs-Niveau Kritik schlecht vertragen.
Es geht eher darum, dass Du nicht verstehen willst, wie das gesetztlich geregelt ist. Und da kann Franz nunmal nichts dafür (Ich BIN mir sicher, dass er die Gesetze nicht gemacht hat.) Ebensowenig kann er etwas dafür, dass Du das mit Deinem Chef nicht regeln kannst. Der eine hat einen Chef, der das abkann, der andere nicht. Wenn Du nur Antworten haben willst, die Dir gefallen, dann solltest Du vielleicht woanders fragen. Mir wären richtige Antworten lieber. Von der "Klo-Formulierung" mal abgesehen.
Lieber Gargamel, Du verwechselst mich scheinbar mit Franz... Er kapiert die Rechtslage nicht, hat scheinbar einen unkooperativen Chef und will hier offensichtlich nur Antworten sehen, die in sein beschränktes Bild der Arbeitswelt (so viel zum Thema "Bild-Niveau"!) passen. Und die "Klo-Formulierung" ist in dieser Region schlicht und einfach eine Umschreibung für "Pech gehabt" bzw. "damit muss man leben"...
Wenn du weiß, das der Zug zu spät kommt, nimm einen früher. Wenn sogar dieser starke verspätung hat (20 min ca) Kannst du nach einem Zettel nachfragen der dich "entschudligt" von der Deutschen Bahn.
Abmahnung nur wenn er gegen etwas verstösst was zu seinen Arbeitstäglichen Pflichten gehört. Also mal im Arbeitsvertrag lesen ob damals Pünktlichkeit vereinbart wurde...
Pünktlichkeit muß nicht vertraglich geregelt werden, das Diebstahl verboten ist muß auch nicht im Vertrag stehe, diese Dinge zählen als selbstverständlich
Ja klar das stimmt schon. Aber ob wegen ein paar Mal zu spät kommen eine Abmahnung direkt folgt lässt sich schlecht sagen. Kommt auf das Unternehmen und den Chef an.
naja, sicher kommt das auf den chef an. aber er wollte ja wissen, ob sein chef das recht der abmahnung hätte. und das hat er auf jeden fall. ob er davon gebrauch macht, ist die andere frage!
vor gericht wird unpünktlichkeit als "nichterbringen der arbeit" gewertet. und das erbringen der arbeit ist IMMER bestandteil des arbeitsvertrages!
Wenn der Zug verspätung hat, kann man sich am Bahnhof eine BEstätigung holen. Ansonsten würde sich anbieten einfach einen zug oder Bus früher zu fahren, somit kommt man nihct in die GEfahr zu spät zu kommen
also es ist deine pflicht als arbeitnehmer, pünktlich zur arbeit zu erscheinen. wie du das machst, ist dem gesetzgeber egal! ich denke, du kannst sehr wohl dafür abgemahnt werden und rausfliegen und hättest vor gericht keine chance dich einzuklagen! wenn du sicher gehen willst, musst du wohl wirklich früher kommen. oder dir ein auto kaufen...
du kannst sehr wohl dafür abgemahnt werden und rausfliegen und hättest vor gericht keine chance dich einzuklagen!
Das ist Unsinn!
Bei einer nicht vorhersehbaren Verspätung zB. der Bahn ist der Arbeitgeber nicht zu einer Abmahnung - geschweige denn zu einer Kündigung - berechtigt.
Eine Abmahnung ist eine Warnung an den Arbeitnehmer wegen eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Haupt- und Nebenpflichtung. Und ein solcher Verstoß liegt bei einem verspäteten Arbeitsantritt aufgrund einer unvorhergesehenen Verspätung nicht vor. - Etwas anders liegt der Fall, sollte es regelmäßig zu z.B. solchen Bahnverspätungen kommen, auf die sich der Arbeitnehmer dann allerdings einzustellen hat.
Ich betone nochmal: Früher kommen bedeutet eine Stunde früher, da die Züge nur stündlich fahren (ist eine Nebenstrecke). Also praktisch jeden Tag mehr als eine Stunde im Freien vor der Firma warten, bis der Chef aufsperrt? Auch im Winter und bei Regen? Und wenn man sich kein Auto leisten kann, was dann?
Also das halte ich mal für unüberlegten Unsinn. Zigtausende haben keine Gleitzeit, zigtausende fahren mit dem Zug und etliche kommen dadurch hin und wieder mal zu spät. Die werden dann alle gekündigt, oder wie? Das kanns ja wohl nicht sein, oder? Irgendeine einvernehmliche Regelung muß es da also schon geben.