als 16 jähriger nachts zug fahren

8 Antworten

ne können nicht, die dürfen dich auch nicht rauswerfen oder die verlieren ganz schnell ihre jobs selbst wenn du schwarz fahren würdest, würdest du weiter fahren dürfen müssen also du bist ja sozusagen auf einem nach hause weg und da dürfen die nix sagen

firefish 
Beitragsersteller
 13.08.2010, 21:53

was macht dich so sicher? :O

Anobymer  13.08.2010, 21:56
@firefish

da gabs vor nem jahr etwa einen fall hier in der regionalzeitung da hat ein mann ein mädchen nachts als schwarzfahrerin rausgeworfen, und der hat dann auch ganz schnell seinen job verloren und es stand halt da dass man kinder nachts nicht rauswerfen darf

firefish 
Beitragsersteller
 13.08.2010, 21:59
@Anobymer

okay vielen dank =)

Anobymer  13.08.2010, 22:00
@firefish

kannst rechts oben hilfreichste antwort wählen wenns dir geholfen hat^^ und gern geschehn^^

Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass es für Jugendliche ein nächtliches Ausgangsverbot gäbe. Richtig ist, dass man sich in jedem Alter, egal ob 6 Jahre, 16 Jahre oder 60 Jahre alt, rund um die Uhr draußen aufhalten darf. Manche Leute meinen, es gäbe ein Verbot im Jugendschutzgesetz - das stimmt aber nicht.

Dein Vater macht es richtig. Er gibt dir einen Zettel mit, den du Polizisten, die sich Sorgen um dich machen, zeigen kannst.

Das problem ist nunmal das jeder diesen art " Freifahrsschein geschrieben haben könnte, und die Polizei oder gegebenen falls der schaffner wissen das natürlich nicht aber wenn du im zug Sitzt und einen Fahrschein hast ist es ja offensichtlich das du nicht ihrgendwo drausn rumhägst sondern in quasi sicherer obhut reisen tust, weil 16 jahre isrt ja auch nicht mehr so jung. bei ganz kleinen kindern gibt es auch noch extra eine begleitperson für den zug also bestimmt schaffner der auf einen aufpasst. Aber wie das rechtlich aussieht ist was anderes da hab ich keine ahnung??!!

Die Gesetzeslage sieht wie folgt aus:

Als 16jähriger darfst du zwar rund um die Uhr raus, aber du darfst dich nur bis Mitternacht in öffentlichen Gebäuden aufhalten (Gesetz zur Vermeidung von Trinkgelagen von Jugendlichen), aber dieses Gesetz ist hinfällig, wenn du dich auf Reisen befindest...

Da du also mit der Bahn reist, darfst du auch noch nach Mitternacht in öffentlichen Gebäuden sein...

Auch der Zutritt in eine Kneipe darf dir laut Gesetz gestattet werden, aber: Wenn der Wirt sein Hausrecht ausübt, und dich des Hauses verweist, dann muss du auch diese Weisung befolgen...

Um zu beweisen, dass du auf Reisen bist, genügt es, die Zugverbindung oder das Ticket vorzulegen oder mit Reisetasche oder Koffer zu sein...

Beweisen musst du das eigentlich eh nicht, denn die Polizei muss dir dein Vergehen beweisen...

Viele Grüße, Lukas

denke nicht wenn du eine schriftliche bescheinigung hast und ich denke auch nicht das es da so viele kontrollen gibt

gute fahrt wünsch ich dir ;p