Hat man als Schüler in Bayern ein Recht auf die Mittagspause

3 Antworten

Dieser Post ist schon 6 Jahren alt. Und es hat sich nichts geändert.Kindern in Bayern müssen mit leerem Magen über den Tag aufkommen. In das Gymnasium meiner Tochter in München schreibt der Schulleiter, dass ein ausreichendes Frühstück sehr wichtig ist, denn, "ein knurrender Magen steht jeder Aufmerksamkeit entgegen". Also, Frühstück um 6.30/07.00 in der Früh, Unterrichtschluss 15:00, Mittagspause, 15 Minuten!!! In die 5 bis 10 Klasse sind insgesamt. 983 Kindern angemeldet. Die Kantine hat aber Kapazität für nicht mal die Hälfte und die 5 bis 7 Klasse haben Priorität. D.h. die 8.,9. und 10. kommen danach, solange die Zeit, und nicht der Vorrat, reicht!!!! Das bedeutet, dass meine Tochter an 3 Tage in der Woche nie Zeit hat, ein warmer und ausreichender Mahlzeit zu nehmen. An einem schönen Tag, kann sie sich mit einem belegten Brötchen trösten. Im Winter dagegen, (und der Winter in Bayern ist lang, nass und kalt), muss sie 3x Mal der Woche sich damit zufrieden stellen, wenn sie ihr kalter belegter Semmeln als Mittagsessen in 15 Minuten geschluckt hat...!!!! Wie war es nochmal? "ein knurrender Magen steht jeder Aufmerksamkeit entgegen". Und in der Zeit, sitzen Erwachsene für mind. 30 Minuten in eine warme Kantine und speisen ein warmer Mahlzeit!!! Wann werden endlich Mal Schüler in Deutschland als Menschen behandelt, und nicht als nur lebende Wesen, die zwar ein 6 bis 8 Stündige Tag leisten müssen, aber dafür keine Zeit erteilt werden, um die Batterien (Zeit zum Essen) wieder zu tanken?!!!

Also in NRW ist geregelt, das jede Schule mit Nachmittagsunterricht eine mindestens 60 minutüge Pause einrichtet.

Außerdem ist es in Deutschland die Pflicht des Chefs, eine Mittagspause (Länge ist abhängig von der Unterrichtszeit) zu genehmigen.

Quellen :

http://de.wikipedia.org/wiki/Mittagspause

Den anderen Link kann ich nicht einfügen, sonst wird es als Spam interpretiert.

MisterKungFu 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 01:45

Danke dir. Ich fürchte wir habens leider nicht ganz so gut wir ihr. Kannste mir vielleicht den namen von der Website von der zweiten quelle sagen? Dann google ichs einfach.

Ich dachte in Bayern haben Schüler keine Rechte bis auf das Recht vom Herrn Vater zusammengeschrien und eingesperrt zu werden.

Naja...die Schule kann das eigentlich schon machen, ich meine was willst du denn tun? Gegen deine Schule klagen? ^^