5 Monate Praktikum, praktischer Teil Fachhochschulreife, Gehalt bekommen?
hallo, ich fange bald ein Praktikum an in einem Betrieb für 5 Monate, damit ich mein volles Fachabitur habe. Die Stelle muss man sich selber suchen und sie ist nur Pflicht wenn man eben studieren möchte. Die Stelle habe ich durch meinen Vater weil das ein Freund von ihm ist (er ist der Chef). Aber der der sich um Auszubildende und Praktikanten kümmert ist ein anderer. Und mit dem hab ich erstmals gesprochen. Der meinte beim ersten Treffen dann das es kein bezahltes Praktikum sei und hat gefragt ob ich das verstanden hätte/weiß. Also ich hab auch nicht damit gerechnet bezahlt zu werden.
meine Cousine meinte aber danach das man nach 3 Monaten gesetzlich dazu verpflichtet ist den Praktikanten zu bezahlen. Stimmt das? Ich will den jetzt auch nicht drauf ansprechen Vorallem weil er das so gesagt hat mit dem Geld..und ich ja froh sein kann überhaupt die Stelle bekommen zu haben (mit Mühe und Not irgendwie, also eigentlich wollte der Chef keinen aber hat das meinem Vater zu Liebe gemacht) kennt sich jemand damit aus, ist es mein gutes Recht. Oder soll ich es einfach so stehen lassen?
3 Antworten
Vielleicht kann ja dein Vater mit seinem Freund reden, dass er dich nur zum Schein dort arbeiten lässt. Heißt soviel wie du bist zwar dort als Praktikant gemeldet, du bekommst auch dein Praktikantenzeugnis, damit du dein Fachabi bekommst aber du musst weder hingehen, noch etwas machen, sondern du kannst sonst machen was du willst.
Da der Freund sowieso nichts für dich bezahlen muss und du auch keine Lust hast dort die Zeit sinnlos abzusitzen und du keine wirkliche Hilfe für die Firma wärst, wäre es ein Win Win für beide Seiten. Wenn das funktioniert und du dann auch dein Fachabi bekommst, solltest du bzw. dein Vater schon ein Ehrenmann sein und dem Freund etwas schenken wie z.B. ein paar Hunderter zu Weihnachten oder so. Das hat er dann finde ich auch verdient.
Das Praktikum gilt als "verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung" im Sinne des Mindestlohngesetzes und ist somit von den Regelungen darin ausgenommen: http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html
Sprich, es ist tatsächlich ein unbezahltes Praktikum bzw. eins, wo kein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung besteht. Natürlich könntest du trotzdem mal mit dem Arbeitgeber darüber sprechen, ob zumindest sowas wie Fahrtkosten übernommen werden könnten...
Ja, es wird nicht bezahlt. Es gehört zu deiner Schulausbildung.