Beurkundung Kindesunterhalt

6 Antworten

Das Kind hat das Recht auf einen vollstreckbaren Titel über den zu zahlenden Unterhalt.

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Dieser muss nicht beim Jugendamt erstellt werden.

Das macht jeder Notar.

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Beim Jugendamt hat der Verpflichtete den Nachteil, dass keine Beratung zu seinen Gunsten vorgenommen wird.

Außerdem weichen die Sachbearbeiter äußerst ungern von den vorgegebenen Formulierungen ab.

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Daher würde ich empfehlen, den Titel über den unstrittigen Unterhalt, bei einem Notar erstellen zu lassen.

Wichtig wäre einen Befristung bis zur Volljährigkeit.

Vor dem Jugendamt ist man zu nichts der gleichen verpflichtet ,würde ich auch nicht Unterschreiben, sondern nur vor Gericht! Denn das Jugendamt neigt dazu sich den mindest Unterhaltstitel unterschreiben zu lassen auch wenn Sie wissen, dass der Unterhaltspflichtige nicht das Geld hat um dieses zu erfüllen! Deshalb immer einen Kindesunterhaltstitel vom Gericht erwirken,das macht dann eh das Jugendamt wenn er sich weigert etwas bei Ihnen zu unterschreiben, soweit sich dazu berechtig sind, sonst muß die Mutter selbst dieses Verfahren anstreben!

Eifelmensch  26.11.2010, 10:00

Gericht wird aber teuer.

Anwalts- und Verfahrenskosten sind nicht ohne.

Wenn man sich über die Höhe der Zahlung einig ist, reicht jeder Notar.

Der muss das sogar kostenlos machen :-)

McKean  27.11.2010, 09:04
@Eifelmensch

Ganz ehrlich denke ich Gericht ist besser als von der Frau bis auf Hemd ausgebeutet zu werden und leider nutzen viele Frauen den Kindesunterhalt nur zu diesem Zweck, Vorsicht ist immer besser als Nachsicht,nur meine Meinug

Eifelmensch  28.11.2010, 05:15
@McKean

Wie gesagt, die Höhe des zu leistneden Kindesunterhalts kann man normalerweise selbst ausrechen. In den jeweiligen Leitlinien steht, was wie angerechnet werden kann.

Diesen Unterhalt würde auch ein Gericht ausurteilen, wobei man dann auf den Kosten für 2 Anwälte und dem Gericht sitzen bleibt. Da kommt eine hübsche Summe zusammen, die man sich auch sparen kann.

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Meint der Unterhaltsberechtigte oder dessen Vertreter, die Summe wäre zu niedrig, soll er doch dann Klagen. Dieser Klage kann man dann gelassen entgegensehen. Das Kostenrisiko ist dann auf jeden Fall sehr viel niedriger.

der vater sollte ganz genau hinschauen was er da unterschreibt!!!! der vater meines sohnes und ich haben den titel den mein ex unterschreiben sollte nochmal komplett neu schreiben lassen (die olle beim jugendamt hat vielleicht dumm geguckt) :), da in der urkunde einiges vergessen wurde... wie zb wenn sich das einkommen ändert demzu natürlich auch der unterhalt etc... vor allem hat die tante beim jugendamt dämlich getan weil ich sogar als mutter drauf bestanden habe, dass in der urkunde alles vernünftig notiert wurde - so konnte die den vater meines kindes nicht sinnlos mit irgendwelchem käse vollmall´n von wegen zahlungsunwillig oder was sonst noch!!! also um zum schluss zu kommen!>nicht einfach was unterschreiben sondern gaaanz genau durchlesen bevor die deinen freund über den tisch ziehen!!!

Wenn das JA mit im Spiel ist, sind die Eltern logischerweise nicht verheiratet und der Unterhalt deshalb nicht automatisch und dauerhaft geregelt.

Deshalb vertritt das JA die Interessen des Kindes - und diese stehen nun mal im Vordergrund. Irgendwelche Erwägungen, der / die Zahlungspflichtige könnte vielleicht irgendwann mal weniger zahlen können, sind dabei nachrangig.

Ergo: ja, die Anerkennung ist wichtig - sonst wird diese durch das Gericht entschieden.

das Kind hat ein Recht auf den Unterhaltstitel ,wenn du nicht freiwillig unterschreibst ,macht das Gericht das für dich