ist der vermieter verpflichtet den mietern streusalz zur verfügung zu stellen

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Das Streumaterial (Streusalz) muss der Mieter (wie die Putzmittel für den Treppenputz) nur dann selbst anschaffen und bezahlen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht oder nachträglich so vereinbart wurde (AG Wuppertal WM 82, 114: AG Bochum WM 81, U5, AG Witten WM 81, U5 , AG Solingen WM 79, 239). Ist im Mietvertrag keine Regelung darüber getroffen, wer die Kosten für das Streumaterial bezahlt, hat der Mieter aber trotzdem schon über einen längeren Zeitraum das Streumaterial selbst auf eigene Kosten gestellt, kann er sich auf die grundsätzliche bestehende Verpflichtung des Vermieters die Kosten zu übernehmen nur in besonderen Ausnahmefällen berufen (z.B. besonders harter Winter).

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm

Zunächst prüfen, ob überhaupt die Durchführung des Winterdienstes wirksam auf die Mieter übertragen wurde. Als nächstes, ob explizit der Kauf des Salzes durch die Mieter vereinbart wurde. Je nach Ergebnis ist zu handeln oder auch nicht. Nachträglich darf der Vermieter nicht einseitig Änderungen vornehmen.

Also ich finde es sollte vom Vermieter bezahlt werden, ob das so ist weiß ich leider nicht. Ansonsten würde ich sagen wenn es ein Haus mit mehreren Bewohnern ist sollten alle einen Teil dazu geben. Wir haben immer Salz :D ich weiß nicht woher es kommt ^^

Muß er nicht. Wenn er lt. Mietvertrag die Streupflicht auf die Mieter überträgt, ist es dann Sache der Mieter.

Der Vermieter kann die Streupflicht auf die Mieter delegieren, das Material muss er aber zur Verfügung stellen.