450€ Job auch bei Kitaberechnung angeben?
Ich wollte mal fragen ob ich einen BIS 450€ Job bei der Kitaberechnung angeben muss ? Die reguläre Zeit von 6 Stunden Betreuung wird hierbei nicht überschritten. Mein Mann arbeitet Vollzeit, was natürlich vorliegt... Wie sieht es aus ???
1 Antwort
Natürlich angeben. Ist doch genauso ein Einkommen, wie Vollzeit oder Teilzeit auch.
Jemand der VZ arbeitet unterschlägt sicherlich auch nicht einfach mal beispielsweise 300 €.
Also ganz klar angeben und zwar jedes Einkommen.
:)
Ist zwar blöde, da umständlich. Aber jemand der z. B. VZ arbeitet und Lohn bekommt mit Zulagen für Überstunden etc. und unterschiedlichen Arbeitszeiten, geht es genauso.
Ist bei z. B. ALG I auch nicht anders. Es muss dann für jeden Monat der Nachweis erbracht werden wie viel Nebeneinkommen es gab.
Bin nicht sicher evtl. wird nach einer Weile der Durchschnitt genommen und könnte sein, dass dann evtl. nach oder zurück gezahlt wird. Das gibt es vereinzelt.
Es geht auch darum das es jeden Monat unterschiedliche Beiträge wären, also 1 Monat vllt 250 und im anderen 300.... es ist nicht gleichbleibend... also heisst es auch, daß ich jeden Monat meinen Lohn dort angeben darf ...