450€ Job + Nachtzuschlag?!
Hallöchen:) Ich habe im Moment einen 450€ Job, weil ich jetzt nach dem Abi noch ein bisschen Geld verdienen will. Nun könnte ich aber auf 450€Basis in einer Discothek arbeiten. Ein Bekannter arbeitet dort auch und meinte man käme mit Nachtzuschlag auf 580€ (noch 7€Stundenlohn, ab 1.1. aber 8,50€)
so jetzt ist meine Frage: Wie genau ist das mit dem Nachtzuschlag das verstehe ich nicht, man darf ja nur bis 450€ arbeiten. Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte:)
5 Antworten
Ich bin derselben Meinung wie Du. Also frag doch Deinen Bekannten, der muss es ja wissen.
http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber10.html
Demnach kann das Entgelt höher sein. Den Nachtzuschlag gibts netto oben drauf, obwohl 450€ Job.
D. h.: man bleibt über den 450€ versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- , Arbeitslosen- und wenn nicht freiwillig versichert auch in der Rentenversicherung.(s. auch 2. Link) Kein Midi-Job!
Nachtzuschlagschlag wird mit 25% Zuschlag bezahlt. Es kann aber auch sein, dass der Nachtzuschlag bereits im Lohn enthalten ist, weil Du beispielsweise immer bei Nacht arbeitest. Generell wird Nachtzuschlag von 22 bis 6 Uhr bezahlt. Solltest Du über 450 Euro kommen, so ist das dann zu versteuern
Klar, manche zahlen auch "nur" den Lohn. Spricht man den Arbeitgeber auf Nachtzuschlag an, dann heißt es, der ist bereits im Lohn enthalten
Dann ist es ja auch eben kein Zuschlag, dann gibt es eben keinen Zuschlag...
Du solltest schon wissen, was ein "Zuschlag" im arbeitsrechtlichen Sinn ist, um diese Frage zu beantworten...
Ist doch ganz einfach:
Die Minijobber dürfen bis max. 450 Euro verdienen. Dabei ist eben Grundlohn+Zuschlag=Stundenlohn. 450 geteilt durch Stundenlohn gleich maximale Stunden pro Monat.
Dein Bekannter arbeitet entweder auf Steuerkarte, oder die Disco hat jede Menge schwarze Asche zu verteilen......
Dann ist es kein 450-Euro-Job (bzw. "Minijob") mehr, denn das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 580 Euro...
Ähm, nein, so generell stimmt das nicht, da es sich dabei um arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen handelt, die nicht allgemeingültig sind...
Auch das ist falsch, denn Nachtzuschläge sind in Deutschland wiederum generell steuerfrei...
Eigentlich ist die gesamte Antwort komplett falsch...