Stundenreduzierung Kita nach Kündigung vom Arbeitgeber
Mein Kind hat einen Vollzeit-Kitaplatz, da mein Mann und ich voll arbeiten waren. Nun wurde ich gekündigt. Darf mein Kind dann ab dem ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit nur noch 6 Stunden in die Kita oder gibt es da Übergangsregelungen? Ich kann vom Gesetzgeber zu diesem Thema nichts eindeutiges finden?
1 Antwort
Eigentlich habt ihr einen Vertrag mit der Kita abgeschlossen. An diesen müsst ihr euch halten. Auch wenn du arbeitslos geworden bist. Die Kita ist für deine Arbeitslosigkeit nicht verantwortlich zu machen. Lies dir den Vertrag durch und wenn du im Vertrag Änderungen wünschst, musst du das mit der Kita-Leitung absprechen und die entsprechenden Kündigungsfristen einhalten.