Vollzeit mit einem 450€ job?

5 Antworten

Natürlich kannst du neben deiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen 450-Euro-Minijob ausüben, der für dich abgabenfrei ist, wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Allgemein gilt bei der Versteuerung eines 450-Euro-Minijobs Folgendes:

Grundsätzlich bestimmt der Minijob-Arbeitgeber die Art der Versteuerung. Er kann hierbei wählen zwischen der Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Bei der Entscheidung wird der Arbeitgeber aber immer deine individuelle Situation beachten, damit dir hierbei keine Nachteile entstehen. Weitere Informationen hierzu findest du auch auf unserer Homepage unter dem Punkt "Besteuerung von 450-Euro-Minijobs im Gewerbe ".

Weitere Informationen gibt dir dein zuständiges Finanzamt.

Viele Grüße,

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei einem Minijob kannst Du bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen, Rentenversicherung kannst Du bezahlen, musst Du aber nicht.

Ob Du Deinen AG informieren musst, steht im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag.

Um "Erlaubnis" fragen musst Du nicht. Der AG kann Dir den Nebenjob nur verbieten, wenn Du bei der Konkurrenz arbeiten willst und wenn die Arbeitszeitgesetze nicht beachtet werden (Ruhezeiten, max. Höchstarbeitszeit Tag/Woche.....)

https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/verbot-einer-nebentaetigkeit-durch-den-arbeitgeber-das-ist-erlaubt/

OceanPvP 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 11:47

Viel dank für deine ausführliche Antwort hast mir sehr weitergeholfen

Hexle2  18.06.2021, 12:12
@OceanPvP

Bitte, sehr gerne

ich würde gerne noch zusätzlich einen 450€ Job machen geht das so einfach und wie sieht es mit den steuern aus?

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuer-veranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Steuerfrei.

Jedoch musst du in deinen Vertrag schauen - viele Arbeitgeber schreiben da rein, das man dazu die Erlaubnis benötigt.

Familiengerd  18.06.2021, 22:02
viele Arbeitgeber schreiben da rein, das man dazu die Erlaubnis benötigt.

Eine solche Klausel ist nichtig/unwirksam.

OceanPvP 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 11:48

Vielen Dank

Dein Arbeitgeber muss dem zustimmen.

Hexle2  18.06.2021, 10:44
Dein Arbeitgeber muss dem zustimmen.

Wo steht das?

Selbst wenn es im Arbeitsvertrag stehen würde, wäre es immer noch nicht rechtens.

Hoppenla  18.06.2021, 10:46
@Hexle2

Ok, das war halt mein Wissensstand. Danke für die Info.

OceanPvP 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 11:34
@Hexle2

Danke

Hexle2  18.06.2021, 11:42
@OceanPvP

Gerne, habe in meine Antwort noch einen Link eingefügt