450-Euro-Job und zusätzlich Arbeit auf Honorarbasis?

3 Antworten

Beim selben Arbeitgeber geht das nicht. Du kannst allerdings sonst immer zusaetzlich zu einer anderen Arbeit einen 450 Euro Job ausueben. Fuer diesen Job werden vom Arbeitgeber pauschal die Steuern, Krankenkasse, etc. abgefuehrt. Diesaer Verdienst wird auch nicht zu deinem oder des Ehegatten hinzugerechnet und bleibt nicht steuerpflichtig. Du bist allerdings dadurch nicht krankenversichert.

  • Einkommensteuer wird fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen eines Ledigen 8.130,- € im Jahr übersteigt.
  • Wenn deine Einkünfte 450,- € im Monat aus Minijob übersteigen, stellt sich die Frage der Krankenversicherung. Familienversicherung wäre ausgeschlossen, Pflichtversicherung triit auch nicht ein. Sonstige freiwillige Versicherung kostet inkl. Pflege ca 155,- € im Monat. Wenn du als hauptberuflich selbständig eingestuft wirst mind. 231,- € im Monat.
  • Beim gleichen "Arbeitgeber" geht nicht.

Hallo,

welche Art der Krankenversicherung besteht denn aktuell?

Als Familienangehöriger? Als Rentner? Als Student mit Studentenbeitrag? Oder ...?

Gruß

RHW

Maricat 
Beitragsersteller
 07.04.2013, 20:54

Bin über meinen Mann mitversichert in der Familien-Krankenversicherung und zahle noch den freiwilligen Anteil für Minijobber in die Rentenversicherun ein.

RHWWW  07.04.2013, 20:59
@Maricat

Für Familienversicherte mit Minijob gilt die Einkommensgrenze von 450 Euro für alle Einkünfte zusammen. § 10 SGB V

Bei der Honorartätigkeit können die Kosten für diese Tätigkeit abgezogen werden (z.B. Fahrkosten). Es gelten hierbei die Regelungen des Einkommensteuerrechts.