3 Zimmer Wohnung wird nicht an Einzelpersonen vermietet - Diskriminierung?

12 Antworten

Dass du enttäuscht bist, kann ich gut verstehen.

Nein, es ist keine Diskriminierung. Es gab Ausscheidungskriterien. Folglich bist du nicht persönlich gemeint, sondern alle Einzelpersonen. Außerdem sucht sich jeder Vermieter seine Mieter aus. Das ist nun einmal so.

Der Wohnraum in Berlin ist sehr knapp. Vielleicht ist die Vermieterin deshalb der Auffassung, dass 3 Zimmer besser für eine kleine Familie geeignet seien als für eine Einzelperson. Das könnte ich bei der Knappheit sogar verstehen.

Es könnte auch sein, dass es sich um eine Sozialwohnung handelt. Dann steht dir nur eine bestimmte Quadratmeterzahl zu. Eine 3-Zimmer-Wohnung wäre zu groß für dich.

muelli21 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 09:24

vor allem da ich was dafür getan habe und arbeite dass ich so viel verdiene um mir das in berlin mitte leisten zu können, und dann wird einem auch noch ein bein nach dem anderen gestellt. und das fand ich jetzt einfach mal die höhe. es ist doch nicht meine schuld wenn ich mir das halt alleine leisten kann und mehr comfort haben will.

Mignon4  11.10.2016, 09:26
@muelli21

Du bist aber nicht die Einzige, die unter der Wohnungsknappheit leidet. Familien leiden noch viel mehr darunter.

"Beschwere" dich nicht bei der Vermieterin, sondern bei den Politikern.

muelli21 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 09:29
@Mignon4

jau aber irgendwann muss es mal rausgelassen werden. geht mir echt sowas von auf den sack

Es ist das Recht eines jeden Vermieters sich seine Mieter selbst auszusuchen.

Diskriminierung wäre es nur wenn er Interessenten z. B. wegen seiner Nationalität, seinem Glauben o. ä. ablehnt.

Diese Vermieterin möchte halt lieber 2 als nur einen Schuldner. Sie hätte dich auch ohne Angabe eines Grundes ablehnen können.

Ist es evtl. eine Wohnung die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde?

Das Problem in diesem Fall ist, nicht nur Du hast Rechte sondern auch jeder Vermieter hat das Recht selbst zu entscheiden, wem er einen Mietvertrag anbietet und wem nicht.

Übrigens halte ich Deine Ausdrucksweise

Würde der alten nämlich gern eins auswischen

für eine absolute Zumutung.

Könnte es sein, dass hier der eigentliche Grund liegt, warum man Dich als Mieter nicht willkommen heißt?

muelli21 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 09:46

ja aber das ist echt frustrierend zu sehen, dass nur weil ich mir das leisten kann aber halt einzelperson bin die wohnung nicht bekomme. da frag ich mich wozu ich mir das erarbeite, wenn es mir im endeffekt nichts nützt und ich dennoch in eine mini wohnung ziehen muss.

und nein das ist nicht der grund. es gibt leute, die sich in situationen unterschiedlich artikulieren können. der grund ist, dass ich mir aus der hinterpforte den stock ziehen konnte.

jeder Vermieter hat das Recht seine Mieter selber auszusuchen,  einen Grund muss man dafür nicht angeben.

Joergi666  11.10.2016, 09:19

stimmt, aber sobald - wie hier ja geschehen - ein Grund genannt wird, darf dieser trotzdem nicht gegen das AGG verstoßen (ist hier aber nicht der Fall)

Da liegst du falsch jeder Vermieter kann sich seine Mieter aussuchen

Kathy1601  11.10.2016, 09:26

Ja darf er aber. USS es nicht einmal begründen

muelli21 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 09:31
@Kathy1601

hat er aber gemacht. und die begründung finde ich mehr als fraglich.

Kathy1601  11.10.2016, 10:04

Schreib die Wohnung ab

Kathy1601  11.10.2016, 09:42

Nimm es so hin und gut vielleicht hat dem Vermieter etwas nicht gepasst an dir

Sei froh dass du nicht in München bist da ist das ganz anders

muelli21 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 09:59
@Kathy1601

ne sie wollte dass ich ihr alles zuschicke und hat dann im nachhinhein ganz plötzlich gefragt, ob ich einzelperson bin, bevor ich ihr etwas zugeschickt habe (schufa etc). also wirklich aus heiterem himmel. .

muelli21 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 09:24

das ist mir klar, aber die frage ist ob er auch jeden grund angeben kann/ darf bzw den angeführten grund verwenden darf