Kein Festnetz in der Wohnung, Mietminderungs Grund?

9 Antworten

Wenn da schon eine Dose hängt, dann wird da auch zumindest schon der entsprechende Kabelkanal vorhanden sein. Das wäre eine Sache, die in einer halben Stunde erledigt sein könnte, wenn ein Techniker vorbei kommt.

Entscheidend wird immer sein was im Mietvertrag steht. Steht da nichts von einem Telefonanschluß, dann wird es problematisch.

Wenn es in der Wohnung eine TAE gibt, war da (oder ist noch?) eine Leitung zu ihr hin verlegt. Als reine Deko wird die TAE wohl nicht dienen sollen. Der Mieter konnte also davon ausgehen, dass auch der Festnetzanschluss da ist und funktioniert. Ist das aber so nicht der Fall, liegt ein Mangel vor der den Mieter zur Mietminderung berechtigt bis der Anschluss wieder funktionsfähig ist. Dazu wurde erst dieser Tage ein Urteil veröffentlicht. Der Vermieter ist allertdings hier nicht zur Abstellung des Mangels verpflichtet (lt. diesem Urteil), zumindest nicht zur Kostentragung.

Sorry, aber man kann sich auch anstellen. Es ist nun wahrlich nicht schwer mit einem kleinen Schraubenzieher die Schraube zu lösen und zu schauen ob an der TAE-Dose ein Kabel angeschlossen ist. Ist eines dran muss es der Telekom auch möglich sein einen Anschluss herzustellen. Ist kein Kabel zu erkennen ist es die Frage wer es "verbockt" hat. Es kann durchaus sein, dass die Telekom da etwas vergessen hat. Es kann aber auch sein, dass ein Kabel da ist, aber bisher kein Mieter sich einen Anschluss bestellt hat (hatte ich auch schon). Üblicherweise hat ein Vermieter mit dem Anschluss ja nichts zu tun und wenn sich bisher niemand angemeldet hatte ist es auch keinem aufgefallen. Also nicht gleich auf den Vermieter schimpfen.

Komischer Weise hängt eine Telefondose in dieser Wohnung.

na, das gibt ja schon mal hoffnung....


Mieter ist erst nächste Woche wieder im Land.

welcher mieter? ich denke, das bist du?  solltest du deinen vermieter meinen, frag ihn, ob es zu der dose auch leitungen gibt oder ob die dose ein fake oder deko ist. das muss erstmal sachlich geklärt werden.

gibt es dort dann tatsächlich keine leitungen, die wieder aktiviert werden können, liegt ein mangel vor, den du dem vermieter schriftlich zur kenntnis gibst, mit fristsetzung zur beseitigung des mangels. die fristsetzung muss realistisch sein. ab kenntnisnahme durch den vermieter bist du berechtigt, die miete um 5% zu mindern (urteil  LG berlin, fehlender telefonanschluss). die minderung ist nicht rückwirkend, sondern erst ab kenntnisnahme durch den VM möglich und gilt nur solange, bis der mangel behoben ist.

ob und inwieweit du deine handyrechnung zusätzlich als schadensersatz geltend machen kannst, bin ich überfragt. auch, ob es sich hierbei um eine bewusste täuschung im strafrechtlichen sinn oder gar betrug handelt, aus dem du zusätzlich schadensersatz ziehen könntest. hier besser beim mieterbund anfragen.

Hallo Barliin11,

ich kann dir auf jeden Fall anbieten von unserer Seite den Anschluss genau unter die Lupe zu nehmen.

Da eine Telefondose vorhanden ist, klingt es gar nicht schlecht. Hier sollte eine Buchung wirklich nochmals geprüft werden.

Sollte keine Leitung vorhanden sein und eine neue Verlegung nötig sein, ist dies kostenpflichtig. Du liegt dann bei 600 Euro, wovon wir wieder einen großen Anteil erstatten, wenn du einen Anschluss bei uns bestellst. Was mit den restlichen Kosten ist, muss mit dem Vermieter geklärt werden. Vielleicht könnt ihr hier eine Einigung finden.

Ist unsere Unterstützung gewünscht, sende uns bitte ein Kontaktformular zu: 

https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/telekom-hilft-team

Ich wünsche noch ein schönes Restwochenende.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft