3 Zimmer Wohnung als Einzelperson bekommen?

4 Antworten

Die Anzahl der Zimmer ist unwichtig.

Es zählt die angemessene Wohnfläche. Für 1 Person werden 45 - 50 m² als angemessen angesehen. 

Sollten die Gesamtkosten (Kaltmiete + Betriebskosten) dieser Wohnung in Rahmen der örtlichen Richtlinien liegen, kann es sein das das Jobcenter wegen der 4 m² mehr ein Auge zudrückt.

Das kommt wirklich auf das JC bzw. Sachbearbeiter an. Das JC meines Landkreises z. B. ist sehr "kleinpinkelig". Das würdest Du das nicht genehmigt bekommen.

die zimmeranzahl spielt eigentlich keine rolle, wurde mir gesagt, entscheidend ist die zahl der qm und da sind für eine person 45 – 50 qm angemessen....ich bin vor kurzem mit drei personen aus einer 4-raumwohnung mit 75 qm in eine 3-raum-wohnung gezogen, da sagte man mir bei der arge, dass es nicht nötig sei, weil die qm der 4-raum-wohnung unsere angemessene größe nicht übersteigt...versuchs einfach

Es geht um die qm - nicht um die Aufteilung!

ALG 2 ist keine Kleinpinkelei!

Die Anzahl der Zimmer ist egal.

Entscheidend ist zum Einen die Wohnungsgröße, die in der Regel 50 m² sein darf, zum Anderen müssen die Nebenkosten angemessen sein.

Bei den m² wird manchmal ein Auge zugedrückt wenn alles Andere im Rahmen oder deutlich drunter liegt.