Hartz4 bei selbstgenutzter und abbezahlter Wohnung für eine Person

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Bei einer Person werden grundsätzlich 80m² für eine selbstbewohnte ETW als unschädlich angesehen. Erst wenn sei größer wäre, müsste das Amt in die Verwertbarkeitsprüfung einsteigen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12-SGB-II-ZuBeruecksicht-Vermoegen.pdf

Ist also alles vollkommen easy ...

bananalars01 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 09:49

danke ebenfalls

Die darfst du bei Eigennutzung behalten. Die 45 qm beziehen sich auf Mietwohnungen.

bananalars01 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 09:45

Hallo, ich danke Euch. Gott sei Dank !!!

Aktuell liegt die Grenze sogar bei 50 m² und gilt nur für Mietwohnungen.

Wohneigentum das angemessen ist darf man behalten. Hättest Du ein Luxus Haus mit Grundstück das zusammen ne halbe Millionen wert ist, sähe das vielleicht anders aus.

Deine Wohnung darfst Du behalten. DU bekommst dann den Regelsatz + angemessenen Mietnebenkosten (Betriebs- und Heizkosten). Für Miete bekommst Du nichts, da Du ja keine zahlst.

bananalars01 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 09:51

Na ja Luxus, das erinnert mich die Quelle Eigentümerin, angeblich hat sie auch Hartz4

Bei der Größe machen die 2 qm wohl nichts aus, zumal das Amt Dir ja keine Miete zahlen muss. Und deshalb werden sie Dir sicher die Wohnung auch nicht wegnehmen wollen. Du bekommst halt entsprechend weniger Geld.