Hartz4 bei selbstgenutzter und abbezahlter Wohnung für eine Person
Hallo,
ich werde wohl bald Hartz4 beantragen müssen.
Ich habe eine abbezahlte Eigentumswohnung, 47 m2, 2 Zimmer.
Muss ich die denn verkaufen, Gott bewahre, das soll meine Altersversorgung sein.
Ich lese bei Einzelpersonen immer was von 45m2 Obegrenze, also 2 qm zuviel, grrr.
hat jemand damit Erfahrung und kann berichten ? Vielen Dank vorab
12 Antworten
Bei einer Person werden grundsätzlich 80m² für eine selbstbewohnte ETW als unschädlich angesehen. Erst wenn sei größer wäre, müsste das Amt in die Verwertbarkeitsprüfung einsteigen.
Ist also alles vollkommen easy ...
danke ebenfalls
Die darfst du bei Eigennutzung behalten. Die 45 qm beziehen sich auf Mietwohnungen.
Hallo, ich danke Euch. Gott sei Dank !!!
Aktuell liegt die Grenze sogar bei 50 m² und gilt nur für Mietwohnungen.
Wohneigentum das angemessen ist darf man behalten. Hättest Du ein Luxus Haus mit Grundstück das zusammen ne halbe Millionen wert ist, sähe das vielleicht anders aus.
Deine Wohnung darfst Du behalten. DU bekommst dann den Regelsatz + angemessenen Mietnebenkosten (Betriebs- und Heizkosten). Für Miete bekommst Du nichts, da Du ja keine zahlst.
Na ja Luxus, das erinnert mich die Quelle Eigentümerin, angeblich hat sie auch Hartz4
Bei der Größe machen die 2 qm wohl nichts aus, zumal das Amt Dir ja keine Miete zahlen muss. Und deshalb werden sie Dir sicher die Wohnung auch nicht wegnehmen wollen. Du bekommst halt entsprechend weniger Geld.