3 Tage zwischen Kündigung und neuem Arbeitsverhältnis
Aloha! Ich habe folgendes Problem: Ich habe heute meinen neuen Arbeitsvertrag für einen anderen Job unterschrieben. Jedoch beginnt dieser erst am 04.11., da der Arbeitgeber auch erst mit erstem Erscheinen am Arbeitsplatz den Vertrag laufen lassen will. Die Einweisung beginnt Montags, deswegen 04.11.
Nun muss ich 4 Wochen vorher, zum Monatsende meinen jetzigen Job kündigen. Was bleibt mir dort für eine Möglichkeit um die 3 Tage ohne Status auszufüllen. Wg. 3 Tagen Arbeitslos melden scheint mir etwas übertrieben, widerum will ich auf keinen Fall im Falle eines Unfalles etc. unversichert sein.
Was kann ich tun um die 3 Tage abgesichert zu sein, bzw. gibt es eine Klausel um die Kündigung auch erst ab dem 03.11. wirksam zu machen, welche vielleicht im Arbeitsrecht verankert ist?
Gruß
Bassey
2 Antworten
Du bist diese 3 Tage versichert. Die Versicherung aus der letzten Tätigkeit wirkt mE einen Monat oder 4 Wochen nach.
Erst wenn Du länger ohne Arbeit bzw nur im Minijob bist mußt Du Dir Sorgen um Deine Versicherung machen.
Dein neuer AG erscheint mir übrigens geizig. Dadurch das Du erst 3 Tage später betriebszugehörig bist brauch er für diesen Monat keinen Urlaub gewähren.
Steht in Deinem Vertrag, dass Du unbedingt zum 1. oder 15. eines Monats kündigen musst? Dann kannst Du höchstens noch mit der Personalabteilung sprechen und fragen, ob sich da was machen lässt. Ansonsten bleibt Dir nichts übrig, als der Gang zum Amt.