Kündigung wegen Krankheit (Post)?

6 Antworten

Ich darf meine Kündigung abholen. Geht das so einfach, obwohl ich verhindert bin?

Wenn Dein AG Dir kündigen will, soll er Dir die Kündigung ordnungsgemäß mit der vereinbarten Frist zustellen. Du musst sie nicht selbst abholen.

Bezahlen muss Dein AG Dich die bis zum ersten Krankheitstag gearbeiteten Stunden, da Du noch keine vier Wochen ununterbrochen im Betrieb bist( § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Setzt Dich umgehend mit Deiner Krankenkasse in Verbindung.

Er will natürlich nicht für dich zahlen. Aber auch ohne Vertrag hast du eine Kündigungsfrist. Er kann dich nicht fristlos kündigen.

I3lacky99684 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 08:02

Von mir aus hätte er den Tag nicht mal bezahlen müssen. Ich hab halt leider keine Möglichkeit wenn ich den ganzen Tag Sprinter fahren muss. Würde ja nur eine Schiene + Salbe brauchen. Ernstfalls Röntgen.

francis1505  21.11.2019, 08:39
@I3lacky99684

Natürlich muss er den Tag bezahlen, selbst wenn du nur als Aushilfe angestellt wärst, müsste er das.

Dass du arbeiten willst, ehrt dich sehr, aber die wenigsten AG verteilen Fleißbilchen an Mitarbeiter, die sich krank zur Arbeit schleifen. Und du tust dir auch keinen Gefallen damit. Je nachdem was du dir verletzt hast, ist eine mehrwöchige Pause nicht übertrieben.

Ich würde die Zeit jetzt nutzen, Bewerbungen zu schreiben und den Fuß auszukurieren.

FakeMann  21.11.2019, 07:45

Fristlos nicht, aber fristgerecht.

du hast einen Vertrag mit Probezeit? innerhalb der Probezeit kann mit 14 Tagen gekündigt werden?

die Kündigung ist legitim, sofern Sie nicht mit Krankheit begründet wird.

hoffe du hast mittlerweile eine AU abgegeben?

stell dich darauf ein, dass dein Lohn nur für die ersten 4 Wochen anteilig bezahlt wird.

in der probezeit kann dich der betrieb grundlos kündigen.

nichtsdestotrotz gilt deine verletzung und als wegeunfall und muss von der berufsgenossenschaft des AG bezahlt werden. wenn du zum arzt gehst, sag auf jeden fall, dass es ein BG fall ist.

francis1505  21.11.2019, 07:53

So einfach ist das nicht. Da der Sturz noch im Treppenhaus passierte, gilt er noch nicht als Wegeunfall. Merke: immer aus der Haustür rausfallen, nicht hinein...

AshleighHoward  21.11.2019, 08:32
@francis1505

ok, für mich war’s automatisch das treppenhaus des AGs. welches treppenhaus war es denn?

francis1505  21.11.2019, 08:36
@AshleighHoward

Stimmt, jetzt beim nochmaligen Lesen ist das gar nicht so eindeutig, welches Treppenhaus es war.

In der Probezeit können beide Seiten ohne Begründung jederzeit fristgerecht kündigen, also ja, er darf das.

Ein Wegeunfall war es in deinem Fall nicht, weil du noch im Treppenhaus gestürzt bist.

Familiengerd  21.11.2019, 14:43
In der Probezeit können beide Seiten ohne Begründung jederzeit fristgerecht kündigen, also ja, er darf das.

Das können beide Seiten immer!

Aber der Arbeitgeber muss nach den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses - und danach auch, wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt - einen Kündigungsgrund (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) haben.

Die Probezeit hat damit überhaupt nichts zu tun; die ist nur von Belang wegen der Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist.