§23 Weitere Vereinbarungen Mietvertrag
Hallo
Ich habe meine Wohnung gekündigt und habe jetzt Probleme mit meinem Vermieter.
Im Vertrag steht,unter §23 Weitere Vereinbarungen: "Bei Auszug sind die Rauhfasertapeten mit Alpinaweiß zu streichen und die Wohung zu reinigen."
Darf er die Farbe vorgeben?
Ich habe die Wohnung jetzt auch mit Alpinaweiß gestrichen,dass ich die Übergabe endlich hinter mich bringe, dann sagt er zu mir, er will erstmal mit einem speziellen Strahler kontrollieren,ob auch richtig gestrichen ist und vielleicht will er noch einen Gutachter kommen lassen!!!
Ist dass normal?
Wer müsste den Gutachter bezahlen?
Ich bin voll fassungslos über diese Aktion...
Bitte helft mir mit eurem Rat
Schonmal vielen Dank
2 Antworten
Den Gutachter muß sicherlich er bezahlen, weil er die Qualität des Anstrichs nicht beurteilen kann.
Da er Dir sogar die herstellergebundene Farbe Alpinaweiß vorschrieben hat, könnte es sein, dass diese Klausel in Gänze unwirksam ist. Aber hierzu bräuchtest Du juristischen Rat, den Du Dir dann evtl. neben den Farbkosten ersetzen lassen kannst.
Schon der bloße Hinweis auf die (unwirksame) Schönheitsreparaturenklausel führte unlängst zum Ersatz der juristischen Beratungskosten des Mieters.
Siehe auch: http://www.bmgev.de/mietrecht/files/Schoenheitsreparaturen-2007.pdf
Würde es sich hier um eine reine Formularklausel handeln, wäre diese lt. Rechtsprechung unwirksam. Du hast aber eine Individualvereinbarung getroffen, die damit wirksam ist. Du hast sie richtigerweise erfüllt. Es dürfen an die Qualität aber keine übertriebenen Ansprüche gestellt werden. Eine mittlere Güte ist ausreichend. Wenn der Vermieter übertreibt und einen Gutachter bestellt, muss er ihn selbst bezahlen. Vor Gericht würde dieses private Gutachten sowieso nicht gelten. Mache ausreichend Fotos und suche Zeugen, hebe die Quittungen auf. All das sind Beweise für einen Rechtsstreit.