2 Stromlieferanten gleichzeitig für einen Zähler?
Hallo liebe Gemeinde. Mein Problem kurzgefasst: Ich habe den Stromanbieter gewechselt und beim alten selbst gekündigt. Ich dachte dies wäre fristgerecht passiert, ist es aber nicht. Mein alter Vertrag läuft nun noch bis Ende 2018 weiter und der neue Anbieter will ab dem 01.01.2018 beliefern. Nun ist meine 14 tägige Widerrufsfrist aber schon abgelaufen. Kommt der neue Vertrag so nun doch nicht zustande? Wie soll ich in dieser Situation am besten vorgehen?
Schön einmal vielen Dank im voraus!
2 Antworten
Für dich gegoogelt:
Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt
Probleme bei der Vertragskündigung durch den Vormieter
Fristgerechte Kündigung nicht beachtet
Ein Wechsel des Stromanbieters schließt die Kündigung beim
Vorlieferanten ein. Dies übernimmt auf Wunsch der neue Anbieter und die
Neubelieferung erfolgt erst, wenn die Vertragsbestimmungen geklärt sind.
Der Kunde wird hiervon zeitnah in Kenntnis gesetzt. Handelt es sich um
Verträge mit Mindestvertragslaufzeit, welche noch nicht abgelaufen ist,
dann ist die Kündigung erst zum festgesetzten Zeitpunkt möglich und es
kann aktuell kein Wechsel stattfinden. Eine Belieferung von zwei
Anbietern ist also ausgeschlossen, da der neue Vertrag in diesem Falle
nicht wirksam wird.
Auf jeden fall mit beiden stromanbietern die sachlage klären, wobei du zuerst den neuen anbieter informieren musst das der vertrag nicht zustande kommt. ich würde das alles per email machen. In zukunft mehr auf das wort "fristen" achten ;)
Nein, eine Marktlokation kann nur einem Lieferanten zugeordnet werden. Das ist technisch durch die Geschäftsprozesse für die Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) so vorgegeben.