Wer bezahlt den Stromzählerwechsel von einem Zweitarifzähler auf einen Eintarifzähler?
Hallo, ich wohne zur Miete und würde gerne den Stromanbieter wechseln. Für meine Wohnungen ist ein Zweitarifzähler installiert, obwohl dieser nicht notwendig ist, da ich keine Elektro-Speicherheizung, Wärmepumpe oder ähnliches betreibe. Nachdem ich bei dem Anbieter „stromio“ bereits einen neuen Vertrag abgeschlossenen hatte, habe ich die folgende Nachricht bekommen: „Wir möchten uns noch einmal für Ihren Auftrag zur Stromlieferung bedanken.
Ihr zuständiger Netzbetreiber hat uns mitgeteilt, dass die Belieferung Ihrer Verbrauchsstelle ein sogenanntes „temperaturabhängiges Lastprofil“ voraussetzt (z.B. wenn eine Elektro-Speicherheizung oder Wärmepumpe dort betrieben wird).
Als Stromio GmbH beliefern wir ausschließlich Kunden mit Haushaltsstrom. Ihre Verbrauchsstelle können wir daher aus technischen Gründen nicht beliefern und müssen Ihren Stromliefervertrag daher leider beenden.“ Wenn ich den Inhalt richtig verstanden habe, muss der Zweitarifzähler von den lokalen Netzbetreiber gegen einen Eintarifzähler getauscht werden.
Doch wer muss den Zählerwechsel bezahlen? Der Mieter oder der Vermieter? Und gibt es eine Gesetzesgrundlage?
Ich denke, es entstehen Kosten in Höhe von ca. 200 €.
Der Vermieter möchte die Kosten natürlich nicht übernehmen mit der Begründung, dass ein funktionsfähiger Zähler installiert ist. Ich habe jedoch den Nachteil, dass ich keinen günstigen Stromanbieter auswählen kann.
Danke für die Hinweise Grüße Hannes
7 Antworten
habe meinen Vertrag weil günstiger auch vom 2 Tarif auf 1 Tarif umstellen lassen. Beim Ablesen gibste entweder HT NT auf der Karte getrennt an oder summierst beide kWh. Der Zähler braucht nicht getauscht zu werden.
Nach Aussage des Netzbetreibers können der HT-Wert und der NT-Wert nicht addiert werden. Wenn ich einen Tarif für einen Eintarifzähler haben möchte, muss auch ein Eintarifzähler installiert sein.
was geht es den Vermieter an
wollen sie Strom "sparen" oder der
Kenne die Verhältnisse in dem Haus nicht, sprich mit Deinem Vermieter darüber
Vorschlag: Bau einen neuen, für Dich günstigeren ein, hebe den alten Zähler auf. Musst bei einem Auszug aber alles wieder herstellen wie es war.. Was ist günstiger? Finde aber Deinen Vermieter recht stur! Welchen Anbieter hat denn er? Für Dich zu bedenken, alle Stromanbieter erhöhen derzeitig ihre Tarife
Wenn dieser Zähler bereits beim Einzug vorhanden war, würde ich sagen der Mieter!
Aber man kann sich ja mal mit dem Vermieter darüber unterhalten!
Der Vermieter möchte die Kosten natürlich nicht übernehmen mit der
Begründung, dass ein funktionsfähiger Zähler installiert ist. Ich habe
jedoch den Nachteil, dass ich keinen günstigen Stromanbieter auswählen
kann.
Aber er hat recht!
Es steht Dir ja frei, diesen auf Deine Kosten zu wechseln.
Aber Achtung: Wenn Du ausziehst, kann er den Rückbau verlangen!
du kannst ja bei deinem lokalen Netzbetreiber nachfragen, mich wundert aber warum dieser nicht den Zähler gewechselt hat da kein Heizstrom mehr gezogen wurde, ist die alte Anlage den Abgebaut worden (Nachtspeicher usw ???) bzw still gelegt worden ?
Ich wohne seit einem Jahr in der Wohnung. Nach Aussage des Vermieters sind seit mindestens 15 Jahren keine Nachtspeicher oder ähnliches mehr in der Wohnung installiert. Der Niedertarif (NT) macht auch nur c. 5 % vom Gesamtverbrauchs aus. Der Netzbetreibe konnte mir keine Auskunft erteilen, wer die Kosten für einen Wechsel zu tragen hat.
vieleicht gibt es ja einen mittelweg die frage ist auch der Mieter davor hatte ja auch strom ;) . nicht auf einen Anbieter sich festfressen... Schau mal z.b. bei Stadtwerke Flensburg die die auswahl "Mehrtarifezähler"
Der Vermieter möchte die Kosten natürlich nicht übernehmen mit der
Begründung, dass ein funktionsfähiger Zähler installiert ist. Ich habe
jedoch den Nachteil, dass ich keinen günstigen Stromanbieter auswählen
kann.