Falscher Stromzähler angemeldet. Was muss und kann ich jetzt unternehmen?

5 Antworten

Hi,

Fristen laufen i.d.R. erst ab Kenntnis. Das Du jetzt also beide Anbieter angeschrieben hast, und um Klärung bittest war schon mal richtig. Du brauchst aber nur einen zahlen!

Da Du den falschen Stromzähler angemeldet hast, ohne es zu wissen, solltest sich der neue Ökostromanbieter kulant zeigen, und den Vertrag rückwirkend aufheben, bzw Dir den gesamten Betrag erstatten. Ein Vertrag besteht quasi immer zwischen dem Lieferanten, und Dir, und beinhaltet ausschließlich DEINEN aktuellen Stromzähler.

Zahlen musst Du wohl jetzt erst mal den teuren Tarif beim Grundversorger. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich.

Den Schaden würde ich versuchen über die Hausverwaltung bzw. den falsch informierten Hausmeister in Anrechnung zu stellen. Doch kann dir hier wahrscheinlich nur ein Jurist helfen. Oder Du fragst mal in einschlägenen Foren wie z.B. wer-weiss-was nach

Gleichzeitig sollte irgend einer Nachbar während der letzten Monate keinen Strom mehr gezahlt habe, da Du ja seinen Stromzähler als Neueinzug angemeldet hattest. Er müsste sogar eine Schlussrechnung erhalten haben. Du könntest also den "Datenschutz" umgehen, und mal bei deinen Nachbarn fragen, wer denn die Dir bekannte Zählernummer sein Eigen nennt.

- Der wird sich jetzt schon mal auf eine entsprechende Nachzahlung einstellen müssen. Denn der Netzbetreiber hat die "Hoheitsrechte" und Kontrolle über die korrekte Zuordnung und Zählerstände seine Stromzähler. Einen Fehler ist ihm in Deinem Fall aber nicht vorzuwerfen, da er dich Korrekt als Neueinzug registriert hat. Der kann Dir jetzt nur bei der Korrektur und Zuordnung für die Zukunft helfen. Er wird Deinem Versorger mitteilen (müssen) das er falschen Zähler abgerechnet hat, und den Richtigen benennen. Du also künftig korrekt abgerechnet wirst.

Ich hoffe ich konnte helfen. Gruß Andi

also zu nächst mal solltest du der hausverwaltung anzeigen, dass man dir den falschen stromzähler zugewisen hat. dann und dann würde ich auf einer entschädigung bestehen. die frage ist nur, in welchem Umfang dir diese zusteht. zumindest auf jeden fall in sofern, als dass der gezahlte Ökostrom für die andere wohnung zurück erstattet wird. gleichzeitg solltest du auch den Energieversorger kontaktiren, dass hier missverständlich der falsche zähler zugewiesen wurde.

lg, aNNA

Hallo erstmal und herzlich willkommen.

Nun zum Thema, ich als Strom und Gas Berater kann dir nur einen Besuch beim Verbraucherschutz empfehlen. Du kennst bestimmt die "laestigen anrufen" indem man dir einen Strom und/oder Gas Optimierung andrehen möchte? :) ja genau einer davon bin ich wohl. Was jedoch ehrlichkeit und treue angeht, trifft beides auf mich und meine Mitarbeiter/innen zu. Also dachte ich mir ich könnte dir weiter helfen. Jedoch ist Die sogenannte Wiederrufsfrist von 14tagen bei dir womöglich abgelaufen. İst es nicht? Ja dann würde ich mich gerne um die ganze Angelegenheiten kümmern unter : (gebe ich dir gerne per Privatnachricht) 

Mfg 

Michael Deinhardt

EnergieAndi  17.01.2016, 13:16

Hallo Kollege,

Die Frage die ich mir Stelle: Willst Du helfen, oder nicht?

Wenn Du helfen willst gib bitte entsprechende Info's, auch ohne PN, und schicke tomtom4 nicht gleichzeitig zur Verbraucherzentrale. Du erweckst den Eindruck das Du zahlende Neukunden generieren möchtest, ohne viel dafür zu tun.

erstmal hast du als  grundsatzrecht den freien zugang zu deinem zähler.zweitens musst du es abklären mit dem anbieter und den stadtwerken(grundversorger) und drittens kannst den hausmeister belangen wenn er dir den falschen zähler zeigt.eine sinnvolle beschriftung welcher zähler für welche wohnung ist dringend erforderlich.viel wichtiger wie das abschließen was nicht zulässig ist

Ich würde das der Hausverwaltung sagen  melden und die müssen dass mit den Hausmeister klären der nicht sehr kompetent  wirkt