2 Minijobs und einmalig über der 450 Euro Grenze?
Hallo! Ich habe zwei Jobs auf 450 Euro Basis. Den ersten Minijob führe ich aus seit Anfang 2015 und den zweiten Job seit Februar 2017 Bisher bin ich mit beiden Gehältern insgesamt nicht über die 450 Euro gekommen. Diesen Monat ist es nun so, dass es bei Job A mehrere Krankheitsfälle gab, Mitarbeiter waren im Urlaub, usw.. weswegen ich oft einspringen ''musste'' .. als ich die Gehälter ausrechnete fiel mir auf das ich knapp 250 Euro über der Verdienstgrenze bin.. Könnte das zum Problem werden? Muss ich das meinen Arbeitgebern melden? Oder passiert bei einem einmaligen Mehrverdienst nichts? Ich denke ich würde jährlich die 5400 Euro Grenze sowieso nicht überschreiten, da ich sonst viel weniger verdiene.. hatte beim Finanzamt bislang niemanden erreicht, deshalb die Frage.
Wäre dankbar für zahlreiche Antworten! :)
2 Antworten
Solange Du die EUR 5.400,-- Grenze im Jahr nicht überschreitest, ist das o.k.
Es werden im Gesetz sogar explizit Ausnahmen wie Krankheitsstand, Urlaub etc. vorgesehen.
Deine Arbeitgeber melden Dich ohnehin an die Minijob-Zentrale. Bei Rückfragen kommen die auf den AG zu. Du musst erst einmal nichts machen.
Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Grenze von 450 Euro (durch z.B. plötzliche Krankheitsvertretung, aber nicht Urlaubsvertretung, die ist i.d.R. nicht unvorhergesehen) ist bis zu 3x im Jahr möglich. Bei dieser Art des Überschreitens darf übrigens auch die jährliche Grenze von 5.400 Euro überschritten werden.
Im Falle einer Krankheitsvertretung ist es ratsam, dies in der Personalakte des Arbeitnehmers, der mehr gearbeitet hat, zu vermerken, idealerweise mit Kopien der Krankmeldungen der anderen Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer xy hat im Monat Mai 2017 die 450 Euro-Grenze überschritten, da der Arbeitnehmer yz plötzlich erkrankt ist und xy die Vertretung übernehmen musste.
Und wenn ich jährlich sowieso nicht über 5400 euro komme, ist es dann überhaupt notwendig etwas zu vermerken? Wäre es dann okay gelegentlich leicht drüber zu kommen wenn es sich in anderen Monaten wo weniger verdient wird ausgleicht?
Bei einer Beschäftigung spielt das keine Rolle, wenn sich das wieder ausgleicht und du insgeamt nicht über 5.400 Euro kommst. Wie das bei zwei Beschäftigungen aussieht, muss ich nachschauen, da bin ich mir gerade nicht ganz sicher.
Mit dem Vermerk bist du aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Dankeschön! Und wie wird überprüft ob es sich tatsächlich um Krankheitsaufälle handelt etc.? Muss ich das irgendwo melden?