Job als PKB-Lehrkraft im Studium + Einstieg mitten im Monat?
Hallo an alle,
ich habe vor Kurzem bereits ein Frage zu den Themen "PKB-Lehrkraft", "Minijob" etc. gestellt. Nun hat sich meine Situation im positiven Sinne geändert und ich kann schon nächste Woche, also noch im Februar, als PKB-Lehrkraft mit 40h monatlich an einer Schule angestellt werden. Hier würde ich rund 1200,- Euro (brutto) verdienen (eventuell ist diese Info von Relevanz). Allerdings bin ich im Januar und im Februar noch meiner geringfügigen Beschäftigung nachgegangen, bei der man jährlich nicht die 5400,- Euro-Grenze (monatlich 450,- Euro) überschreiten darf. Nun ist das Problem, dass ich für Februar natürlich noch Geld von meinem Noch-Arbeitgeber erhalten werde und ebenso auch Geld durch den neuen Job als PKB-Lehrkraft, welchen ich noch im selben Monat, also Februar, antrete.
Frage: Erwarten mich, was Steuer und Sozialversicherungen angeht, irgendwelche komischen Überraschungen, sei es Ende Februar oder gar Ende des Jahres durch das Zugegensein dieser Minijob-Geschichte? Immerhin überschreite ich die 450,-Euro-Grenze. Ist das bei der PKB-Stelle der Fall, ist das wahrlich kein Thema (hier darf ich so viel verdienen wie ich will), allerdings ist hier, speziell auf den Februar bezogen, diese Minijob-Geschichte mit im Spiel. Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich ausgedrückt.
Kurzer Hinweis: Ich habe nicht vor, beides parallel zu machen. Die Stelle an der Schule habe ich heute sehr spontan bekommen (Vertrag würde nächste Woche unterschrieben werden). Morgen habe ich vor, das meinem Noch-Arbeitgeber bekannt zu geben und ich gehe einfach mal davon aus, dass mir keine Steine (Kündigungsfrist) in den Weg gelegt werden. Wenn ich also in der Schule anfinge, wäre ich aus meinem alten Unternehmen schon längst raus.
Vielleicht gibt es hier ja welche, die spontan eine Antwort auf meine Frage haben.
1 Antwort
PKB steht für Personalkostenbudgetierung
Insgesamt .... der bisherige Minijob und ein anderer ab Mitte Februar aufgenommener Job berühren einander nicht.
Ergo sind im neuen Job zukünftig die entsprechenden Sozialabgeben zu leisten .... ich vermute jetzt mal, dass das Ganze auf Werkstudentenbasis ablaufen soll?
Bedeutet dann für Dich werden Rentenversicherungsbeiträge , welche direkt einbehalten werden, und eine studentische Krankenversicherung incl. Pflegeversicherung fällig - auch, wenn Du jünger als 25 bist . Dafür wären dann rund 106 Euro zu veranschlagen. An Lohnsteuer fallen rund 10 Euro im Monat an.... welche aber hinsichtlich des Jahreseinkommens voll erstattungsfähig sein dürften ....
Nein Du könntest Deinen Minijob, soweit Deine wöchentliche Gesamtarbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet ( wegen des Werkstudentenstatusses ) auch problemlos neben der PKB-Tätigkeit ausüben .... und trotzdem wäre der Minijob für Dich weiterhin sozialversicherungsfrei.
Das geht? Dann hat man mir bei der Minijob-Zentrale anscheinend Mist erzählt. Aber auf jeden Fall gut zu wissen. Ich werde den Minijob dennoch künsdigen, denn gelegentlich könnte es passieren, dass ich die 20h-Grenze überschreite und zudem fressen Unterrichten und Unterrichtsvorbereitung plus Studium mit Master-Arbeit schon genug Zeit.
Da ich Studentenstatus habe, wäre die PKB-Geschichte etwas, bei dem ich - habe ja schon mit Kommilitonen gesprochen, die das auch tun - unter der Rubrik "Werksstudent" verrechnet werden würde. Das heißt, vom Bruttogehalt gehen noch die 9,4 Prozent Rentenversicherungsanteil runter und die bereits bestehende gesetzliche KV von rund 110,- Euro. Das ist mir bewusst. Meine Angst war halt nur, durch dieses Zusammensein von Minijob und PKB-Job in einem und demselben Monat, wenn auch nur für wenige Tage, voll in die Sozialversicherungspflicht mit allem drum und dran zu geraten.