Als deutscher in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich ist das legal! So leben unterdessen viele Deutsche im EU-Ausland. Aber deine zahlreichen (berechtigten) Fragen hier an dieser Stelle zu beantworten, das würde viel Zeit und Platz in Anspruch nehmen. Ich habe deshalb schon mehrere "Tipps" zu "Europafragen" in meinen GF-Tipps gegeben, bitte dort nachschauen. Dort gibt es auch Hinweise zu weiteren Infos, z.B, Europaberater der Arbeitsämter, Europaberater der EU-Kommission, kostenlose Telefonhotlines. Außerdem gibt es die Webseite www.eu.eu, die dir alle Fragen (von Aufenthaltsgenehmigung über Niederlassungsrecht bis Steuern und Sozialfragen oder Umzug und Wohnung) beantwortet, wenn du dich geduldig durch die einzelnen Themen durchklickst.

Hamburger1210 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 21:54

Deine GF-Tipps sind schon sehr hilfreich, beantworten aber leider nicht genau mein Fragen. Dort steht ja nur wie es ist in einem EU Land zu LEBEN und ARBEEiTEN. Mich interessiert ja hauptsächlich in welchen Land ich die Steuern zahle wenn ich in Deutschland arbeite und in Frankreich wohne, schließlich ist das ja laut das was mir gesagt worden ist ein risen unterschied zwischen der deutschen und der französischen Steuer. Danke trotzdem schon mal für deine Tipps. Achso und www.eu.eu ist viel zu allgemein für mein anliegen. Vieleicht hättest du da ja noch mal lust ein GF-Tipp zu erstellen wie das genau als Grenzgänger ist, vieleicht sogar mit meinen Beispiel :-)

SetzKuss  17.05.2011, 01:59
@Hamburger1210

Ja, kann ich, aber das braucht ziemlich viel Zeit und Platz, und es ist jetzt schon nach Mitternacht. Morgen setze ich mich gerne an deine Fragen. Aber vorher muss unbedingt klar sein:

- Welchen Arbeitsvertrag hast du? Einen nach deutschem Arbeitsrecht, oder nach französischem?

- Wo ist der Firmensitz deiner Firma? Hat sie ihren Hauptsitz in Deutschland oder in Frankreich oder in einem Drittland?

- Hat deine Firma dich nur als "entsandte Kraft" für eine Weile (bis zu zwei Jahren) ins "Ausland" geschickt? Oder hast du einen unbefristeten Vertrag?

- Sieht deine Firma dich als "Ortskraft" oder als "entsandte Kraft"? Sind dir überhaupt diese beiden Begriffe und deren arbeits- und steuerrechtliche Bedeutung bekannt?

- Wirst du in Frankreich fest gemeldet mit Erstwohnsitz wohnen? Oder in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldet bleiben und in Frankreich nur einen Nebenwohnsitz nehmen?

- Kennst du den rechtlichen Unterschied zwischen Erst- und Nebenwohnsitz?

- Hast du schon einmal etwas vom "Doppelbesteuerungsabkommen" (Konkret: vom "Deutsch-französischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" gehört? (Damit musst du dich in jedem Fall befassen).

- Bekommst du dein Gehalt in Euro bezahlt? Und wer bezahlt das konkret? Das heißt: Sitzt die Buchhaltung bzw. die Gehaltsstelle in Frankreich und ist dort im Handelsregister eingetragen, oder in Deutschland?

Das mag dir alles sehr viel vorkommen, aber wenn man diese Punkte nicht weiß und berücksichtigt, kann man keinen konkreten Rat für deinen Fall geben. Zwar macht die EU eine freie Niederlassung im Nachbarland möglich, trotzdem sind ein paar "Feinheiten" zu beachten. Du wirst dich demnächst also noch mit einigen Rechtsfragen beschäftigen müssen. 

 

Hamburger1210 
Beitragsersteller
 17.05.2011, 15:05
@SetzKuss

Also erstmal vielen Dank für deine ausführliche bemühung mir einen Rat zu geben, eine seltene Erfahrung hier im Internet :-)Ich versuch dir mal meine Lage und mein Ziel so gut wie möglich zu erklären :-) Ich wohne in Hamburg, habe hier meinen Arbeitsplatz. Ich habe vor irgendwann in Frankreich zu wohnen und in Deutschland oder schweiz zu arbeiten um als Grenzgänger die mir bekannten Steuervorteile zu nutzen. Nun habe ich vor meine wohnung in Hamburg zu kündigen und mir einen erstwohnsitz in Frankreich zu zulegen. Mein arbeitsplatz in Hamburg möchte ich erstmal gerne behalten und von Mo. bis Fr. bei Freunde übernachten um mein Arbeit nach zu gehen und über das Wochenende nach Hause (Frankreich) fahren. Natürlich möchte ich auch in dieser Zeit in Frankreich meinen Hauptwohnsitz haben um die Steuervorteile zu nutzen. Wie gesagt weiß ich nicht ob das so einfach geht und ob das nicht vieleicht Steuerbetrug oder sowas ist und versuch mich deshalb so gut wie möglich zu infomieren. Wie gesagt soll das kein dauerzustand sein, will mir nur schon mal in Frankreich meine Basis aufbauen. Zu deinen gegenfragen: meine Firma hat ihren sitz in D. bzw. in Hamburg. - ich arbeite eigendlich immer in Hamburg und nie im Ausland. Mein Arbeitsvertag ist unbefristet. - die Begriffe Ortskraft und entsandte Kraft, sagen mir leider nichts (werde es gleich mal googlen). - werde meine erstwohnsitz in Frankreich nehmen. - Kenne denn rechtlichen Unterschied zwischen Erst- und Nebenwohnsitz nicht. - doppelbesteuerungsabkommen habe ich noch nie gehört, mir wurde gesagt ich würde nur in Frankreich Steuern zahlen und das auch noch weniger wie in Deutschland. - bekomme mein Gehalt in Euro, meine abrechnung macht eine andere Firma mit sitz in Deutschland. Ich hoffe du hast meine Lage jetzt verstanden und kannst mir weiter helfen, würde mich sehr freuen über deine Info da du ja wirklich mal ahnung hast und weißt wo von du redest, vielen dank schon mal. Liebe Grüße Hamburger1210

SetzKuss  17.05.2011, 18:53
@Hamburger1210

Hallo Hamburger, bin für zwei Tage beruflich unerwegs, kann leider erst später antworten, bitte Geduld. Aber es scheint mir, dass du mindestens über die Wohnsitzfrage "Erstwohnsitz" und das "Doppelbesteuerungsabkommen" noch näher informiert werden müsstest.

Hamburger1210 
Beitragsersteller
 17.05.2011, 19:28
@SetzKuss

Super warte schon ganz ungeduldig auf deine Antwort :-) Also das mit dem Doppelbesteuerungsabkommen werde ich auch nicht ganz schlau, lese bei diesen 4 unterschiedlichen Steuersystemen immer nur das gleiche, also auf der seite die ich gegooglet habe wiederspricht sich das ganze irgendwie. Naja ich freu mich auf deine Tipps, bitte vergess mich nicht in denn 2 Tagen ;-)

SetzKuss  19.05.2011, 00:03
@Hamburger1210

Momentan stellt sich deine Angelegenheit für mich folgendermaßen dar:

  1. Du hast einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht und arbeitest in Deutschland für eine deutsche Firma, die nach deutschem Recht im deutschen Handelsregister eingetragen ist, also den Firmensitz in Deutschland hat! Damit unterliegen beide Partner (Firma und Arbeitnehmer) deutschem Arbeits-, Sozial- und Versicherungsecht. Du wirst in Deutschland kranken-, unfall-, renten- und arbeitslosenversichert sein und bleiben (solange sich an diesem Arbeitsverhältnis nichts ändert). Auch wenn du in Frankreich "fest" wohnst. Das ist dann so, als ob ein Franzose in Deutschland bei einer deutschen Firma arbeitet. Die stellt ihn nach den gleichen Rechten ein. Das wäre völlig anders, wennn es sich bei deiner Firma um eine in Frankreich ansässige Firma handeln würde.

  2. Steuern: In der Regl zahlt man seine Steuern im "Quellenland", dort wo sie erwirtschaftet wurden, in deinem Fall also in Deutschland. Da du dich aber in Frankreich mit "Erstwohnsitz" anmelden möchtest, will Frankreich auch noch Steuern von dir (dortige Steuererklärung bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt deines französischen Wohnortes abgeben). Um aber eine "Doppelbesteuerung" zu vermeiden, musst du dich unbedingt mit dem "deutsch-französischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" befassen. Das läuft im Detail und beim ersten Mal erfahrungsgemäß nur über einen Steuerberater.

  3. Als Mitglied einer deutschen Krankenkasse hast du eine europäische Kranken-Chipkarte, die du zum Artztbesuch und zu medizinischen Behandlungen in Deutschland, Frankreich und allen anderen EU-Staaten benutzen kannst, und zwar nach den tariflichen Bestimmungen und Sätzen deiner deutschen Kasse. Wenn du sie außerhalb Deutschlands benutzt, musst du mitunter die Kosten vorlegen (auch die Medikamente vorher bezahlen) und bekommst es auf Antrag und unter Vorlage der Quittungen von der deutschen Kasse erstattet (allerdings nur in der üblichen Höhe deiner deutschen Kasse).

  4. Wenn du arbeitslos wirst, bekommst du dein Arbeitslosengeld vom deutschen Amt. Aber Vorsicht bei Ablauf des Arbeitslosengeld und vor Hartz 4: Um Hartz 4 oder Sozialhilfe zu bekommen, musst du in Deutschland mit "Erstwohnsitz" gemeldet sein. Bei Arbsitslosigkeit kannst du dir aber das EU-Formular "301" vom deutschen Arbeitsamt geben lassen und es dem französischen Arbeitsamt vorlegen. Darin bescheinigt dir das deutsche Arbeitsamt, dass du in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, und dieses kannst du für drei Monate vom franzöischen Amt auszahlen lassen. Dann musst du dich entscheiden, ob du deinen französischen Erstwohnsitz beibehalten willst (um französische Sozialhilfe zu bekommen), oder nach Deutschland mit Erstwohnsitz umziehst, um hier Sozialhilfe bzw. Hartz 4 zu bekommen.

"Entsandte" Kraft und "Ortskraft!: Das trifft auf dich nicht zu, ich will es trotzdem kurz erläutern: Wenn eine in einem Land ansässige Firma einen Arbeitnehmer vorübergehend (bis 2 jahre möglich) in einen Zweigbetrieb oder ein Tochterunternehmen in einem anderen Land schickt, dann wird der Arbeitnehmer "entsandte Kraft" genannt und hat verschiende Vorteile bei Steuern, Heimfahrten, Urlaub. Das Gegenstück von "entsandte Kraft" ist "Ortskraft"; die im Ausland sitzende Firma holt sich keine Arbeitskräfte aus dem Ausland, sondern rekrutiert diese als "Ortskraft" zum "Ortstarif".

"Erstwohnsitz": Jeder Mensch hat offiziell nur einen einzigen "Erstwohnsitz". Das ist zugleich sein "Steuerwohnsitz" Mehrere Erstwohnsitze sind verboten. Der "Zweit-" oder Nebenwohnsitz hat keine rechtliche Bedeutung. Du kannst so viele Zweitwohnsitze haben wie du willst.

Erstwohnsitz in Frankreich anmelden: Anders als in Deutschland gibt es in F. keine Anmeldepflicht bei einer Behörde. Auch als EU-Auländer musst du nicht mehr zur Ausländerbehörde. Du kannst zwar noch eine "Carte de Sejour" (EU-Aufenthaltserlaubnis) beantragen (ist noch immer recht umfangreich und bürokratisch), aber Deutsche dürfen auch ohne diese Carte de Sejour in Frankreich fest wohnen. Einen "festen Wohnsitz" deklariert man in Frankreich wie folgt: Ein Mietvertrag, Kaufvertrag einer Immobilie, ein Telefonfestnetzanschluss (mit Rechnungsbeweis), sowie eine Anmeldung (und erste Rechnung) der Elektrizitäts- oder Gasgesellschaft (edf oder gdf) gilt als Beweis, dass du unter der angegebenen Adresse wohnst.

KFZ-Fragen: Sobald du fest in Frankreich wohnst, musst du auch dein KFZ nach Frankreich ummelden und unterliegst der französischen KFZ-Versicherung und dem franz. TÜV (Controlle technique). (KFZ-Steuer ist abgeschafft). Wenn du bereits den EU-Führerschein aus Deutschland hast, musst du ihn nicht mehr umtauschen. Das Ummelden eines KFZ ist eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, wurde hier bei GF bereits behandelt und ist auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Paris zu finden. Das wäre mal das Wichtigste. Ich wünsch dir alles Gute

SetzKuss  19.05.2011, 00:26
@SetzKuss

AUTO-UMMELDUNG in Frankreich

Auszug aus meinem Sachbuch und Frankreich-Ratgeber "Lust auf Frankreich"

Ein zunächst im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug nach Frankreich zu importieren und dort zuzulassen, ist trotz Europa eine mühselige Geduldsarbeit. Wenn das Fahrzeug aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt wurde und ein Modell ist, bei dem eine Typenzulassung erfolgte (trifft auf die meisten Fahrzeuge zu, die im Herkunftsland oder in Frankreich vermarktet werden): Zur Zulassung Ihres Fahrzeugs sind folgende Unterlagen vorzulegen: entweder eine europäische Konformitätsbescheinigung im Original oder ein vom Hersteller oder seinem Vertreter ausgestelltes Duplikat. Dieses Dokument ermöglicht die direkte Zulassung in der Präfektur (services des cartes grises – Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge); - oder eine Betriebserlaubnis (attestation d’identification), wenn Sie nicht im Besitz des oben genannten Dokuments sind. Diese Erlaubnis ist bei der DRIRE durch Ausfüllen eines entsprechenden Antrags oder beim Hersteller, wenn dieser in Frankreich niedergelassen ist, oder andernfalls von seinem in Frankreich akkreditierten Vertreter erhältlich. Falls der Hersteller als Antwort eine technische Bescheinigung und keine Betriebserlaubnis zusendet, muss das Fahrzeug von der DRIRE eine Einzelzulassung erhalten. Zweck weiterer Auskünfte wende man sich an die DRIRE oder an die Präfektur des Departements, in dem man seinen Wohnsitz hat. Web-Infos auf Französisch: im Web...drire.gouv.fr

Doch mit der Drire ist es meist nicht getan: Oft wird auch eine Bescheinigung des örtlichen französischen Finanzamtes Ihres Wohnortes verlangt, dass Sie die Mehrwertsteuer entrichtet haben ("Quitus fiscal"), bzw. dass es sich um ein älteres und damit von der Mehrwertsteuer befreites Auto handelt. Wohnen Sie bereits in Frankreich und wollen ein in Deutschland gekauftes Auto einführen, muss es erst in Deutschland auf Ihren Namen mit Ausfuhrkennzeichen angemeldet sein, um es dann in Frankreich einzuführen. Das Ausfuhrkennzeichen ist i.d.R. nur einen Monat gültig. Die deutsche Botschaft Paris und die deutschen Generalkonsulate in Frankreich halten Merkblätter zu diesem Thema bereit. Alle Leistungen der deutschen Konsulate in Frankreich im unter Web: ....paris.diplo.de

Die französische Botschaft in Berlin (Web...botschaft-frankreich.de) hält zu diesem Thema folgende Info bereit: Beim Gebrauchtwagenkauf wurde die MwSt bereits in Deutschland entrichtet, das französische Finanzamt stellt in diesem Fall eine Steuerbefreiung aus, den sog. "Quitus fiscal". Doch müssen dazu die Voraussetzungen eindeutig erfüllt sein (Das Fahrzeug muss 6 Monate in Ihrem Besitz sein und 6000 Fahrtkilometer ab Erstzulassung aufweisen). Bei Fahrzeugen, die älter als vier Jahre sind, ist ein sog. "Contrôle technique", also der französische TÜV, erforderlich (z.Zt. rund 70 Euro). Eine EU-weite Anerkennung der TÜV-Untersuchung ist unbekannt.

Carte grise (vergleichbar mit Kfz-Schein) ist bei der für Ihren französischen Wohnsitz zuständigen Préfecture oder Sous-Préfecture zu beantragen. Zur Beantragung der „Carte grise“ werden folgende Unterlagen benötigt: Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief im Original, Kopie des Kaufvertrages, Kaufvertrag in französischer Übersetzung. Er muss den Preis, die technischen Daten, die Namen der Beteiligten und das Verkaufsdatum enthalten. Die EU-Konformitätsbescheinigung (certificat de conformité original) des Fahrzeugherstellers oder eines konzessionierten Verkäufers in Frankreich für Fahrzeuge ab dem Baujahr 1996. Sie kann auch gegen Entgelt von der DRIRE (Direction Régionale de l’Industrie, de la Recherche et de l’Environnement) ausgestellt werden.

Für Fahrzeuge vor dem Baujahr 1996 hat eine nationale Konformitätsbescheinigung vorzuliegen.

Außerdem: Personalausweis bzw. Reisepass, Wohnsitznachweis, Führerschein (Wohnsitznachweise in Frankreich: Mietverträge, Neue Rechnungen der EdF oder France-Telecom). Ausgefülltes Formular für Zulassungsantrag (Cerfa n°10672*01. Kann im Web ...cerfa.gouv.fr heruntergeladen werden). Verzollungsbescheinigung wenn der Wagen außerhalb der EU gekauft wurde. Tüv-Bescheinigung eines französischen TÜV, nur für Kfz, die älter als vier Jahre sind. Quitus fiscal (Bescheinigung für Mehrwertsteuerbefreiung bei Gebrauchtwagen (s.o.)

Liegen alle erforderlichen Unterlagen bei der Préfecture vor, dann stellt diese die Carte grise aus, die dann den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief ersetzt. Die Kosten für die Ausstellung der Carte grise variieren je nach Region. Bei der Berechnung werden Autos bis zu einem Alter von 10 Jahren wie Neuwagen veranschlagt. Bei älteren Fahrzeugen kostet sie die Hälfte. Berechnungsgrundlage sind die so genannten „Chevaux fisca

Hamburger1210 
Beitragsersteller
 19.05.2011, 15:49
@SetzKuss

Ich danke dir vielmals für dein ausführliche hilfe. Schade, hab mir das alles etwas einfacher vorgestellt und gedacht das ich auch schön steuern und sozialabgaben spare kann mit meinen plan. Naja trotzdem vielen vielen dank. Lg hamburger1210

SetzKuss  19.05.2011, 18:39
@Hamburger1210

Du würdest sparen, wenn du in Frankreich arbeiten oder für eine französische Firma in Deutschland arbeiten würdest. Du würdest auch als "Grenzgänger" sparen, aber Grenzgänger gilt nur, wenn der Wohnort in Grenznähe nicht weiter als 30 Km vom Arbeitsort entfernt liegt und du jeden Tag "pendelst".

Für deinen Fall (wenn du unbedingt in Frankreich wohnen möchtest) könnte ich mir vorstellen, dass du deinen (rechtlich unbedeutenden) Zweitwohnsitz in Frankreich nimmst, aber in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldet bleibst. Dann ersparst du dir nicht nur die französische Steuererklärung, sondern auch die komplizierte KFZ-Ummeldung. Aber wennn es dir nur um eine Steuerersparnis geht, dann ist es in deinem Fall besser, gleich in Deutschland zu bleiben.

SetzKuss  19.05.2011, 20:58
@SetzKuss

Mal angenommen, du würdest zu den echten "Groß"verdienern gehören, dann könntest du dein "Steuersparprogramm" vielleicht mit einem "Erstwohnsitz" in Monaco oder der Schweiz durchziehen (wenn die Monegassen dich akzeptieren). Aber dann müsstest du aufpassen, dass du tatsächlich mehr als 181 Tage pro Jahr in deinem Erstwohnsitz in Monaco anwesend sein müsstest, sonst würde es dir ergehen wie Boris Becker. Der hatte auch aus Steuergründen seinen Erstwohnsitz nach Monaco verlegt; als das deutsche Finanzamt jedoch heraus bekam, dass dies nur ein Proforma-Wohnsitz war und Becker die überwiegende Zeit nicht in Monaco, sondern in München wohnte, gabs kräftige Steuernachzahlungen für ihn.

Hamburger1210 
Beitragsersteller
 22.05.2011, 18:39
@SetzKuss

hmm... Also ein Bekannter, der mir dazu geraten hat, arbeitet auch in Deutschland für eine deutsche Firma in Hamburg und mit einen Erstwohnsitz in Frankreich. Er erzählt mir immer was mit Gesamtabzügen (Steuern und Sozialabgaben) von nur 10 prozent!? Er mein man darf halt nur keinen deutschen Wohnsitz haben und bekommt halt kein Auto in Deutschland zugelassen, sowie kein Bankkonto und sonstige Verträge wie Handy ect. Meinte zu ihn das ich mir das nicht so einfach vorstellen kann, sonst würde es ja jeder machen, er ist von seine Aussage fest ueberzeugt und lebt so ja irgendwie, kein ahnung ob er nur große sprüche raus haut???

SetzKuss  22.05.2011, 20:33
@Hamburger1210

Hmm, also, dass man bei Wohnsitz in Frankreich und Tätigkeit in einem anderen Land nur insgesamt 10 Prozent für Steuer UND Sozialabgaben zahlt, muss mir erst jemand schwarz auf weiß beweisen. Dann wäre Frankreich ja das europäische Steuerparadies per Exellence und könnte sich - ähnlich wie Monaco - vor ausländischen Wohnsitzanmeldungen nicht retten. Ich kann dir nicht den für deinen Fall konkreten Steuersatz sagen, weil mir von dir alle näheren Umstände fehlen (Verdiensthöhe, eventuelle weitere Einnahmen aus anderen Quellen, Familienstand, Abschreibungen, Steuerfreibeträge, usw...). Dafür gibt es ja das "Doppelbesteuerungsabkommen" zwischen Deutschland und anderen Ländern, auch mit Frankreich.

Dann gibt es bei den Aussagen deines Bekannten noch mehr Ungereimtheiten bzw. Verwechslungen: Natürlich darf man keinen Erstwohnsitz in Deutschland haben, wenn dieser sich bereits in einem anderen Land befindet; es gibt legal nur einen einzigen Erstwohnsitz. (Obwohl hier viel getrickst wird; es geht gut, solange es gut geht). Und natürlich kann man auch sein Kfz nur dort anmelden, wo man auch mit Erstwohnsitz gemeldet ist, also dann in Frankreich, aber nicht in Deutschland. Der Gesetzgeber verlangt gerade diese Unterscheidungen, um Klarheit und klare Verantwortlichkeit zu schaffen und Tricksereien zu vermeiden.

Völliger Quatsch ist es dann aber mit dem Bankkonto: Du kannst innerhalb der EU und weltweit so viele Bankkonten haben wie du möchtest (solange die Bank dich akzeptiert. Darüber entscheidet die Bank, nicht der Staat), egal welche EU-Nationalität du hast und in welchem Land du mit Erstwohnsitz gemeldet bist. Eine ganz andere Sache ist es, ob du deinem Finanzamt bzw. in deinen Steuererklärungen alle deine Konten angibst oder nicht.

Auch Handyverträge kannst du in mehreren Ländern abschließen; auch da entscheiden die Telefonanbieter über deinen Antrag, nicht der Staat. Was glaubst du, wieviel international agierende Geschäftsleute oder Berufstätige mehrere internationale Handys in der Tasche haben.

Also, ich will ganz ehrlich sein: Die Meinungen deines Bekannten kommen mir auf allen Ebenen sehr ungereimt vor! Fordere schriftliche Beweise an, bevor du dich irre machen lässt.

Hamburger1210 
Beitragsersteller
 22.05.2011, 21:10
@SetzKuss

Erstmal, immer wieder vielen dank für deine schnellen und ausführlichen antworten. Ja der bekannte kommt mir auch ein bischen sospekt vor, da er immer von 10 prozent redet und mir aber nichts 100 prozentich erklären kann. Er sagt er hat in deutschland um die 4000 brutto und hat durch seinen französischen wohnsitz ect. um die 3500 netto!? Vieleicht könntest du mir sagen wie das so bei mir wäre. Also ich habe steuerklasse 1 in d, keine kinder, ledig, keine weiteren einkünfte oder sonst was und bekomme hier um die 2000 brutto, habe so ca. 1300 netto. Sind um die 35 prozent abzüge, laut meiner eigende info über google ect. würde ich in frankreich um die 20 prozent abzüge haben, kommt das hin? Was meinst du? Lg hamburger1210

SetzKuss  22.05.2011, 21:34
@Hamburger1210

Tut mir leid, ich wohne und arbeite seit 10 Jahren nicht mehr in Frankreich und die neuesten Steuertabellen liegen mir nicht vor. Wenn du Französisch kannst, könntest du mal auf der französischen Regierungsseite www.service-public.fr googeln und dich durchklicken oder dort den kostenlosen telefonischen Beratungsdienst anrufen.

Ich war damals Freiberufler in Frankreich und habe knapp 18 % Krankenkasse und Sozialabgaben gezahlt, hinzu kamen 25 % Einkommensteuer (in Frankreich führt man seine Steuern selbst ab). Selbst wenn sich die Steuerprogession verbessert haben sollte, kann ich mir keinen Vorteil für dich vorstellen. Grund: Was du bei bei deinem relativ geringen Verdienst in Frankreich gewinnst, legst du bei den Wohn- und Fahrtkosten wieder drauf.

Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich doch mal einen deutsch-französischen Steuerberater konsultieren; den findest du über die Webseite der Deutschen Botschaft Paris, (oder der deutsch-französischen Handelskammer Paris) die haben dort mehrere Ratgeberseiten mit Tipps und Adressen für Deutsche in Frankreich.

SetzKuss  22.05.2011, 21:38
@SetzKuss

Wenn du auf www.service-public.fr auf das deutsche Fähnchen klickst, wird die Seite in Deutsch angezeigt. Aber die Anrufe dort müssen auf Französisch gemacht werden.

Hamburger1210 
Beitragsersteller
 22.05.2011, 22:22
@SetzKuss

1000 dank mal wieder :-) vieleicht ist das ganze system ja anders geworden, in 10 jahren kann sich ja ordenlich was ändern oder meinst du eher nicht? Weil deine abgaben sind ja schon sehr hoch gewesen, höher als in deutschland würde ich mal behaupten oder gleich. Naja mir geht es ja auch nicht hauptsächlich um die steuervorteile, würde ja schon gerne jedes wochenende runter fahren und die eventuellen günstigeren abgaben ermöglichen mir vieleicht ein kleines häuschen dort zu mieten. Benzin kosten habe ich zum glück nähmlich nicht, da ich einen firmwagen habe und meine firma sehr tolerant ist. Naja versuch mal ein bischen was über den link heraus zu finden. Danke danke danke, bist echt ein klasse mitglied hier. Lg hamburger1210

"Grenzgänger" ? --- willst du wirklich die Strapazen auf Dich nehmen, am Wochenende 2mal 10 Stunden Hamburg-Paris-Hamburg hin und her zu fahren? - Du schreibst, im Radius von 100 km um Hamburg tätig zu sein, unstet und ohne festen Ruhepol.  --- Ist das nicht schon belastend genug? - .. Tschuldigung - es soll eine Warnung an alle Leser sein, nicht wegen Steuervorteilen die Gesundheit zu opfern -- 

Legal ist das. Es gibt Freizügigkeit innerhalb der EU. Im deutschen Sozialsystem kannst du auch drin bleiben und mit einer deutschen Krankenkassen-Karte kannst du europaweit zum Arzt gehen. 

Steuern müsstest du allerdings in Frankreich zahlen.

Hamburger1210 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 15:23

Steuern sind ja in Frankreich sowieso günstiger. Und wie läuft das denn ab? Bekomme ich von meinen deutschen Arbeitgeber meinen brutto lohn auf die Hand und muss das selber in Frankreich versteuern? Oder wie kann ich mir das vorstellen? Dank schon mal für deine Antwort.

SetzKuss  16.05.2011, 16:04
@Hamburger1210

Das kommt darauf an, welchen Arbeitsvertrag du hast UND wo deine Arbeitgeberfirma sesshaft ist, in Deutschland oder in Frankreich? Da gibt es das Gesetz mit den wichtigen unterschiedlichen Arbeitsrechtsbegriffen "Ortskraft" oder "Entsandte Kraft". Das solltest du abklären. Am Anfang wäre ein Steuerberater oder ein internationaler Arbeitsrechtler da ganz gut.

Hamburger1210 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 21:17
@SetzKuss

Also wie schon gesagt, mein Firma sitzt in Hamburg. Arbeiten tuh ich in Hamburg und umgebung, Also vieleicht ein Radius von 100 km um Hamburg. Hab auch irgendwo im Internet gelesen, das diese Geschichte ,,Grenzgänger,, und der Französische Meldeadresse nur für Leute gilt deren Arbeitsplatz nicht weiter als 30 km von der deutsch/französischen Grenze endfernt ist!? Kannst du mir vieleicht dazu noch was sagen?

Die  Firmen sitz ist in D. dann bleibst  auch in D. Versichert.