Gewerbe abmelden was kommt auf mich zu und muss ich evtl Steuern nachzahlen?
Hallo Habe vor vier Jahren mal ein Gewerbe angemeldet .habe aber nie wirklich verkauft .habe aber auch nichts dem FA gemeldet(habe ich versäumt )da ich unter die Kleinunternehmerregelung gehörte bin ich der Meinung gewesen keine Steuererklärung machen zu müssen. Wenn ich es nun abmelde, muss ich dann eventuell nach zahlen?
4 Antworten
Abmelden kannst Du jederzeit.
Falls das Finanzamt noch etwas will, werden die sich unaufgefordert an Dich wenden und die zugehörigen Steuererklärungen verlangen.
das ist natürlich schon mehr als fahrlässig. Du hast dann zwar keine sog. Vorsteuern gezogen, die zurückzuzahlen wären, dennoch sollte eine EÜR pro Jahr gemacht werden, notfalls mit Nullbescheinigung über 0 € Umsatz.
Dann hast Du aber hoffentlich eine Art Buchhaltung gemacht ?
Jedenfalls hattest Du auch Kosten oder hast Dir für die Fa Etwas gekauft. Das muß mit einer Buchung dann als Gewinn verbucht werden & geht dann wieder ins Privateigentum über.
Das ist dann ein einmaliger Gewerbegewinn. Man sollte das nicht zu niedrig bewerten (1 € Restwert) - da wird das FA dann mißtrauisch.
Da muß ich Kevin beipflichten, da könnte das Einkommen geschätzt werden zu Deinen Ungunsten.
Oder es kommt noch ein Betriebsprüfer
Wenn du dein Gewerbe abmeldest wird der Grund der Abmeldung vom Finanzamt erfragt. Das könnte heissen: aus gesundheitlichen Gründen, aus Altersgründen, oder eben einem anderen Grund. Da wird dann beim FA nachgeschaut, ob von dir Steuererklärungen eingegangen sind. Ist da snicht der Fall, wird das FA diese verlangen. Machst du keine, so wird ein möglicher Umsatz geschätzt und du musst nachzahlen. Die Umsatzschätzung liegt meist höher, als deine Umsätze real gewesen sind und du musst darauf Steuern zahlen.
Also wenn du Einkünfte hast, die keinem Quellensteuerabzug unterliegen, musst du IMMER eine Einkommensteuererklärung abgeben. Selbst bei Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit besteht u.U. eine Pflicht dazu.
Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen mal ganz außen vor.
Es wundert mich, dass niemals Mahnungen oder eine Schätzung kam.
Wenn du dein Gewerbe abmeldest ist für das letzte Jahr auch noch mal eine Gewinnermittlung zu erstellen und selbstverständlich auch entsprechende Steuererklärungen anzufertigen.