2 Kurzfristige Beschäftigungen: Welche Steuerklasse?
Ich bin bei zwei Agenturen registriert, die ausschließlich über Lohnsteuer abrechnen. Im Monat Juni werde ich 2 Tage für Agentur A und 2 Tage für Agentur B arbeiten. Kann ich bei beiden Agenturen mit Steuerklasse I abgerechnet werden, da ich eh nur für jeweils 2 Tage beschäftigt bin? Oder werde ich bei Agentur B automatisch mit Steuerklasse VI abgerechnet, wenn ich im Monat schon mal mit Steuerklasse I behandelt wurde? Danke für Eure Hilfe!
1 Antwort
Kommt drauf an, ob beides Dauerarbeitsverhältnisse sind, oder ob Du jeweils nach den 2 Tagen wieder kündigst.
Wenn DU die Stelle bei A am Monatsersten antrittst und zum 10. Kündigst udn auch so abgerechnet wird udn dann bei dem anderen am 15. Anfängst udn am 22. wieder aufhörst, gibt es keine Überschneidung und beide bekommen per ELSTAM die Steuerklasse I gemeldet.
Bist Du bei beiden für den ganzen Monat gemeldet ist einer der erste und der andere der zweite Arbeitsplatz.