AG hat mit Steuerklasse 6 statt 1 abgerechnet?
Hallo, mein AG hat mich mit fälschlicherweise mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Das liegt jetzt mehr als 4 Wochen zurück. Kann ich von meinem AG verlangen, dass der fehlende Differenzbetrag mir mit der nächsten Abrechnung auszahlt? Gibt es hierfür vllt. noch einen rechtlichen Hinweis, damit da ein wenig Druck dahinter ist? Danke.
5 Antworten
Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuerberechnung ändern, er muss es aber nicht, siehe § 41c Einkommensteuergesetz.
Wahrscheinlich nicht. Die Steuern werden ans Finanzamt weitergeleitet. Bei der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr bekommst Du dann mehr zurück.
Ich wurde auch mal falsch eingestuft. Bekommst es halt nach der Steuererklärung wieder
Hast du deine AG darauf hingewiesen? Was hat er gesagt?
Ansonsten bekommst du mit deiner Steuererklärung das Geld zurück.
Nein das geht nicht. Das Geld ist vom FA eingezogen worden und kann dann nur noch über eine Steuererklärung zurück gezahlt werden.
wieso Agentur? Was hat die damit zu tun.
Und wenn es der Fehler der Agentur war?