Kurzfristige Beschäftigung welche Steuerklasse?
Ich habe zurzeit einen Job als kurzfristige Beschäftigung mit einem 2 monatigen Vertrag. Ich arbeite 30h/Woche. Der Job wird über die Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet.
An einem freien Tag, also während ich aber noch bei meinem anderen Job angestellt bin, habe ich zu dem noch einen anderen Job als Hostess gemacht (auch kurzfristige Beschäftigung), der dann über Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde.
Ist das so korrekt? Oder muss dann die andere kurzfristige Beschäftigung auch über Lohnsteuer 1 abgerechnet werden?
Bin ansonsten Studentin und habe keinen anderen Job.
2 Antworten
Nöö, das ist nicht korrekt, eine kurzfristige Beschäftigung heißt kurzfristige Beschäftigung weil sie den Regeln einer kurzfristigen Beschäftigung entspricht und die sind komplett Sozialabgaben- und Steuerfrei. Dabei ist dem Einkommen keine Grenze gesetzt . Ebenso wie ein Minijob steuerfrei und größtenteils SV frei (abgesehen von abwahlbarer Rentenversicherung) ist.
Ein Minijob ist ein regelmäßiges Einkommen, eine kurzfristige Beschäftigung nicht, deshalb sind die Rahmenbedingungen ebenfalls grundverschieden.
Steuerklasse VI wird nur für regelmäßige Steuer- und sozialversicherungspflichtige zusätzliche Einkommen angewandt, wenn bereits eine der günstigen Steuerklassen von i bis V mit einem Haupteinkommen belegt ist.
die sind komplett Sozialabgaben- und Steuerfrei.
Steuerfrei sind sie nicht.
Leider falsch: die kurzfristige Beschäftigung ist zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!
Und falls eine Beschäftigung bereits mit der Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet wird, erhält jede weitere Beschäftigung die Looser-Lohnsteuerklasse 6 😥!
Ist das so korrekt? Oder muss dann die andere kurzfristige Beschäftigung auch über Lohnsteuer 1 abgerechnet werden?
Ja klar doch ist dies so korrekt - eine kurzfristige Beschäftigung ist zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: da du bereits mit deiner 2-monatigen kurzfristigen Beschäftigung als Single in Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet wirst, ist jede weitere Beschäftigung mit der Lohnsteuerklasse 6 abzurechnen😥!
OK, danke! Aber es muss nicht beides über die Steuerklasse 6 abgerechnet werden?