Lohnsteuer für Minijob? Hauptberuflich selbstständig.
Hallo zusammen, ich bin hauptberuflich selbstständig, habe aber seit zwei Wochen noch einen Minijob. Heute kam mein erster Lohnzettel, bei dem mir kräftig Lohnsteuer abgezogen wurde (Bruttogehalt war 151 Euro, Lohnsteuer ca. 17 Euro). Da ich als Selbstständiger keine Lohnsteuerkarte besitze, hat mich mein Arbeitgeber momentan bei meinem Minijob in Steuerklasse VI gestuft, da ich noch kein entsprechendes Dokument eingereicht habe. Wie kann ich das ändern bzw. wie kann ich die Lohnsteuer umgehen? Meines Wissens nach wird bei Minijobs keine Lohnsteuer fällig, außer dem Pauschalbetrag von, ich glaube momentan, 2%. Vielen Dank für eure Antworten!
5 Antworten
Hey Melanie512,
hier findest du Infos zum Minijob in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> 450-Euro-Minijob bzw. -> Steuerrecht -> Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügigen Beschäftigungen
wie z.B.: Wählt der Arbeitgeber für einen Minijob nicht die pauschale Lohnsteuererhebung, so ist die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach Maßgabe der Lohnsteuermerkmale, die dem zuständigen Finanzamt vorliegen, zu erheben. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse ab. Bei den Lohnsteuerklassen I (Alleinstehende), II (bestimmte Alleinerziehende mit Kind) oder III und IV (verheiratete Arbeitnehmer/innen) fällt für das Arbeitsentgelt bis 450 Euro keine Lohnsteuer an; bei den Lohnsteuerklassen V oder VI erfolgt hingegen schon bei geringen Arbeitsentgelten ein Steuerabzug.
Gruß siola
...da ich noch kein entsprechendes Dokument eingereicht habe. Wie kann ich das ändern bzw. wie kann ich die Lohnsteuer umgehen?
** Lohnsteuerersatzbescheinigung** durch Vorlage des Personalausweises beim zuständigen Finanzamt austellen lassen...
Wenn Dein AG nach "Lohnsteuerkarte" abrechnet, ist es kein Minijob im Sinne des Gesetzes "auf 450€-Basis" - der würde ohne LSt-Karte pauschal mit 2% versteuert..
Lohnsteuerkarten gibt's allerdings nicht mehr, insofern haben auch Angestellte keine. Aber auch als Selbstständiger nimmst Du an dem neuen ELSTAM-Verfahren teil und hast damit eine "logische" Lohnsteuerkarte, und der erste SV-pflichtige Job (nicht "Minijob"), also Deiner, ist nach StKl I zu versteuern. Da hat entweder Dein AG Mist gemacht oder Du falsche Angaben.
der AG rechnet schon einen Minijob ab, aber er wälzt die 2% Lohnsteuer auf den AN ab. Und da er keine Lohnsteuerabzugsmerkmale hat (komisch, weil das geht heutzutage eigentlich elektronisch) nimmt er dafür die Steuertklasse 6. Du musst beim FA deine Lohnsteuerklasse erfragen und dir zuschicken lassen. Diese dem AG geben und dann müsste er das korrigieren und die 2% dann mit Steuerklasse 1 abrechnen... dann fällt aber keine Lonhnsteuer mehr an bei dem geringen Verdienst und alles ist gut :-)
der würde ohne LSt-Karte pauschal mit 2% versteuert..
Kann, aber muss nicht.
Kann aber nur, wenn AG und AN einverstanden sind. Und ein Einverständnis des AN sehe ich hier nicht.
Kann aber nur, wenn AG und AN einverstanden sind
Wie kommst du darauf? Das ist mir nicht bekannt, dass der AN zustimmen muss.
Verschiedene Quellen, z. B.
http://www.400-euro.de/400/400-lohnsteuer.html
" kann der Arbeitgeber nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die Pauschalsteuer vom Lohn abziehen (BAG, 1.2.2006, 5 AZR 628/04, Pressemitteilung 6/06). Dann muss der Arbeitgeber aber dem Mitarbeiter die freie Wahl lassen, ob pauschal oder mit Steuerkarte abgerechnet werden soll. "
Oder bei Haufe
"Der Arbeitgeber kann in Abstimmung mit seinem Arbeitnehmer auf einen pauschalen Abzug der Lohnsteuer verzichten und stattdessen die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen abrechnen. "
Dein Arbeitgeber rechnet dich nicht über einen Minijob ab, sondern über Steuerklasse 6. Warum er das so macht? Dazu musst du ihn fragen.
Bei einem Minijob wird über die Knappschaft abgerechnet. Der Arbeitgeber bezahlt dorthin die 2% Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Seit 1.1.2013 muss der Arbeitnehmer einen Teil der RV-Beiträge bezahlen, wenn er sich nicht durch einen Antrag davon befreien lässt.
Meines Wissens nach wird bei Minijobs keine Lohnsteuer fällig, außer dem Pauschalbetrag von, ich glaube momentan, 2%.
Ein Minijob kann auch nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet werden. Das liegt in der Entscheidung des Arbeitgebers.
Wie kann ich das ändern bzw. wie kann ich die Lohnsteuer umgehen?
Lass dir vom Finanzamt eine Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale ausstellen, du wirst wahrscheinl. Steuerklasse I haben und da fällt bei dem Gehalt keine Lohnsteuer an.
Beim Minijob gibt es höchstens einen Abzug für die Rentenversicherung, sonst nichts - die 2% betreffen den Arbeitgeber, nicht dich.
Die 2% Lohnsteuer kann der AG übernehmen, muss er aber nicht. (Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1.2.2006, Az. 5 AZR 628/04)
Doch, ist es.
Kann, aber muss nicht.
Aber der Arbeitgeber vllt noch nicht. Ist erst ab 2014 verpflichtend.