2 A-Verstöße in der Probezeit?
Hallo.
Ich habe einmal wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/H ein Bußgeld erhalten und am Ende des Briefes wurde mir auch mitgeteilt, dass dieser Verstoß mit einem Punkt in Flensburg eingetragen wird.
Außerdem habe ich noch ein Bußgeld, wegen "überhöhter Geschwindigkeit mit Unfallfolge", welcher ebenfalls mit einem Punkt in Flensburg eingetragen wird.
Da ich in der Probezeit bin, würde ich mal gerne wissen was mich erwartet, mir ist bereits bewusst, dass ein Punkt in Flensburg in der Probezeit zum Aufbauseminar führt, aber was ist wenn man 2 A-Verstöße innerhalb kürzester Zeit begannen hat und dadurch 2 Punkte in Flensburg hat?
Muss ich mit einer MPU, oder desgleichen rechnen?
2 Antworten
Hi,
das kannst du doch selber nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/
Einmaliger A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit: Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
Sofern das Aufbauseminar nochnicht abgeschlossen ist, wirken sich weitere Verstöße nicht auf die Probezeit aus, seie noch zu ergänzen.
Der erste verstoß löst die Probezeitmaßnahmen der Stufe 1 aus .
Anordnung ASF und Probezeitverlängerung .
Weitere Maßnahmen werden erst ergriffen , nachdem die erste stufe abgeschlossen ist .
Anordnung an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen und zwar bis zum 10.6.2017 .
Erst ab 11.06.17 können Verstöße wieder mit Probezeitmaßnahmen ergriffen werden .
Nicht erst ab dem 11.06.17, sondern ab Abschluss des Aufbauseminars können neue Maßnahmen ergriffen werden. Theoretisch kann das Aufbauseminar nämlich auch vor oder nach dem Fristende abgeschlossen werden.